A4-0073/94
Entschlie ung zur Empfehlung an den Europäischen Rat "Europa und die globale Informationsgesellschaft" und zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschu und den Ausschu der Regionen "Europas Weg in die Informationsgesellschaft: Ein Aktionsplan"
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Wei buchs der Kommission "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung",
-in Kenntnis der Empfehlung an den Europäischen Rat "Europa und die globale Informationsgesellschaft",
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschu und den Ausschu der Regionen "Europas Weg in die Informationsgesellschaft: Ein Aktionsplan" (KOM(94)0347 - C4-0093/94),
-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
-in Kenntnis des Zwischenberichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und der Stellungnahme des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0073/94),
A.in der Erwägung, da die derzeitigen sozialen Umwälzungen in den Industrieländern in hohem Ma e, aber nicht ausschlie lich, ein Anzeichen für den Wandel zu einer postindustriellen Gesellschaft darstellen, die insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, da die Information in allen ihren Formen sowie ihre Erzeugung, ihre Verbreitung und ihre Beherrschung im Mittelpunkt stehen werden, sowie in der Erwägung, da der Widerstand bestimmter Kreise gegen einen solchen Wandel möglichst gering zu halten ist,
B.in der Erwägung, da sich der Informationsmarkt von anderen Märkten unterscheidet, da die Demokratie auf dem Spiel steht und der Pluralismus von der Staatsmacht garantiert werden mu ,
C.in der Erwägung, da die Aussichten der Europäischen Union, ihre soziale und wirtschaftliche Rolle und ihre demokratische Legitimation in den kommenden Jahrzehnten zu bekräftigen, zum gro en Teil davon abhängen werden, wie sie die Einführung von Informationsnetzen verwirklicht und die multimedialen Anwendungen, die daraus den grö ten Nutzen ziehen, entwickelt,
D.in der Erwägung, da die Entstehung der Informationsgesellschaft auf der Entwicklung der Informatik- und Telekommunikationstechnologien beruht, da der Erfolg ihrer Einführung jedoch von den kollektiven Bemühungen abhängt, die darauf abzielen, deren Entwicklungs- und Zugangsbedingungen zu optimieren, die Anwendungen zu verwirklichen, die am besten geeignet sind, die Bedürfnisse unserer Gesellschaften und unserer Wirtschaften zu befriedigen und das juristische und kulturelle Umfeld zu schaffen, das es den europäischen Bevölkerungen ermöglichen wird, die dadurch gebotenen neuen Möglichkeiten in ihre Lebensweise einzubeziehen,
E.in der Erwägung, da der Unterschied zwischen Rundfunk und Telekommunikation durch die neuen Technologien neu definiert werden mu und da die meisten Gesetze, die für den Rundfunk gelten, mehr inhaltliche Anforderungen stellen als die für die Telekommunikation, in der Auffassung, da daher die Gefahr besteht, da sich bestimmte neue Kommunikationsformen wie zum Beispiel "Tele-Shopping", "Pay-per-view", "Video on demand" oder sogar thematische Sender den notwendigen Normen der Mediengesetzgebung zu Unrecht entziehen,
F.in der Erwägung, da die Intensität des weltweiten Wettbewerbs und die wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben eine rasche Beschlu fassung erfordern, die es erlaubt, möglichst rasch die erforderliche Dynamik zu schaffen, um die Europäische Union mit den erforderlichen technischen Mitteln und den Anwendungen auszustatten, die den speziellen Bedürfnissen unserer Gesellschaften entsprechen, und um deren Perspektiven in unsere Ausbildungssysteme und in die davon betroffenen verschiedenen Politikbereiche (Städtebau und Verkehr, Gesundheit, Medien usw.) einzubeziehen,
G.in der Erwägung, da die europäische Industrie gegenwärtig zwar durchaus mit ihrer internationalen Konkurrenz mithalten kann, es ihr aufgrund von verspätet getroffenen Verwaltungs- und Investitionsentscheidungen möglicherweise jedoch verwehrt sein könnte, sich die Informationen zu beschaffen, die sie benötigt, um auf den Weltmärkten zu bestehen,
H.in der Erwägung, da attraktive und kostengünstige Dienstleistungen und Anwendungen nur dann rasch verfügbar sein werden, wenn die Telekommunikationstarife ganz erheblich gesenkt werden und wenn sich eine gro e Zahl von Privatinvestoren an deren Verwirklichung beteiligt,
in der Erwägung, da es daher notwendig ist, Konkurrenzmechanismen in den Bereich der Telekommunikationsinfrastrukturen einzuführen, die für Telekommunikationsdienste und audiovisuelle Produktionen geltenden gesetzlichen Vorschriften zu vereinheitlichen und alle Beteiligten in einen stabilen rechtlichen Rahmen einzubinden, der in erster Linie auf die ständige Wahrung der wirtschaftlichen, rechtlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Bürger der Union gegründet ist, um den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation zu gewährleisten,
J.in der Erwägung, da der vorgelegte Aktionsplan der Kommission keine Aussagen zum Problem des Kinder- und Jugendschutzes enthält,
K.in der Erwägung, da die Tragweite der bevorstehenden Entwicklungen bislang erst annähernd beurteilt werden kann und da es nicht möglich ist, gegenwärtig schon die Sektoren und die Ausrichtungen festzulegen, die von den Investoren oder von der Öffentlichkeit bevorzugt werden, was voraussetzt, da dieser einheitliche rechtliche Rahmen von Anfang an als offenes, berechenbares und entwicklungsfähiges Modell konzipiert wird, an dessen Entwicklung alle gesellschaftlich relevanten Gruppen beteiligt werden, und das durch soziale Folgenabschätzung sozialverträglich korrigierbar und steuerbar sein mu ,
L.in der Erwägung, da die Informationsgesellschaft auf weltweiter Ebene funktionieren wird und da es daher von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Ma nahmen aller an demselben Proze beteiligten Länder zu koordinieren, wobei nicht vergessen werden darf, die Situation und die speziellen Bedürfnisse der Länder der Dritten Welt, Ru lands, Osteuropas und der Mittelmeerländer in Rechnung zu stellen,
1.ist sich bewu t, da der durch den Übergang zur Informationsgesellschaft bewirkte Wandel langfristig zu Auswirkungen führen wird, deren Ausma der ersten industriellen Revolution vergleichbar ist, und zwar durch seine Auswirkung auf die wirtschaftlichen Prozesse, durch die Umwandlung der Rolle und der Erwartungen der gesellschaftlichen Kräfte, durch seinen Einflu auf alle Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft, auch wenn sie scheinbar kaum etwas mit den technologischen Anwendungen zu tun haben, und zweifellos auch auf unsere Wertsysteme als solche; fordert deswegen die umfassende Beteiligung des Europäischen Parlaments bei allen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft;
2.macht darauf aufmerksam, da die Kehrseite der gro en Chancen, die die Informationsgesellschaft bietet, durch die Gefahr gekennzeichnet ist, da ungelernte oder gering qualifizierte Menschen ausgeschlossen werden, eine zweigeteilte Gesellschaft entsteht, die Ungleichheit zwischen den Regionen, städtischen und ländlichen Gebieten, zentral und am Rande gelegenen Regionen zunimmt, da der einzelne immer weiter isoliert wird, Eingriffe ins Privatleben erfolgen und verschiedene andere ethische Probleme auftreten werden;
3.betont, da die Informationsrevolution in Zeiten der Arbeitslosigkeit, wie sie derzeit in der Union herrscht, ihren Wert für die Gesellschaft und ihre Existenzberechtigung nur in dem Ma unter Beweis stellen und festigen kann, in dem ihr Einflu auf die Beschäftigungssituation sich als letztlich positiv erweist;
4.hält es für die Pflicht von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Staat, gemeinschaftlich und eindeutig solche Probleme zu formulieren und zu lösen, wobei es vor allem gilt, die Aus- und Fortbildung der Arbeitskräfte zwecks Anpassung an das von den neuen Technologien geforderte Niveau allgemein zugänglich zu machen;
5.ist der Auffassung, da eine unzureichend geregelte Entwicklung der Datenhighways zu Auswüchsen führen kann, die in der Demokratie zu einem Bruch zwischen den Menschen führen, die mit dem technologischen Handwerkszeug umgehen können und denen, die es nicht können;
6.fordert zum Schutz europäischer, kultureller und demokratischer Werte, da den kulturellen, gesellschaftlichen und sozialen Aspekten die gleiche Bedeutung beigemessen wird wie den wirtschaftlichen Interessen und da die Grundsätze der Gleichheit, der Zugänglichkeit, der Kostengünstigkeit und der teilweisen Kostenfreiheit bei bestimmten Grundversorgungen, wie sie insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anbieten, und der Wahlfreiheit berücksichtigt werden;
7.unterstützt das im Wei buch ausgedrückte und vom Europäischen Rat bekräftigte Ziel, die Europäische Union möglichst rasch mit einer leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur auszustatten, die es ihr ermöglicht, die neuen multimedialen Anwendungen wie auch die traditionellen Dienstleistungen umfassend und zu möglichst geringen Kosten für die Nutzer in Anspruch zu nehmen;
8.ist der Auffassung, da sich die Einrichtung einer leistungsfähigen Telekommunkationsinfrastruktur, insbesondere im Rahmen der transeuropäischen Netze, nicht auf die materiellen Investitionen und die Betriebssysteme beschränkt, sondern da sie die gleichzeitige Entwicklung von Kernfunktionen und Basisdiensten umfassen mu , die für die Nutzer und die Anbieter von Anwendungen verfügbar sein müssen;
9.ist der Auffassung, da es nicht möglich sein wird, die Investitionen bei gleichzeitiger Senkung der Zugangskosten ohne die Triebfeder des Wettbewerbs beim Zugang zu den Telekommunikationsinfrastrukturen zu stimulieren, was kurzfristig die Notwendigkeit einer kontrollierten Liberalisierung dieser Telekommunkationsinfrastrukturen einschlie t, wobei die in den bestehenden Netzen vorhandenen bedeutenden Überkapazitäten angemessen zu nutzen sind;
10.fordert eine besondere Berücksichtigung der KMU bei dem Zugang zu den neuen Telekommunikationsstrukturen, und fordert ferner, da diese Infrastrukturen und die wichtigsten kommerziellen Dienstleistungen den Organisationen ohne Erwerbscharakter besonders zugänglich gemacht werden;
11.ist der Auffassung, da die Definition des universellen Dienstes im Rahmen eines diversifizierten multimedialen Dienstleistungsangebots sich in der Entwicklung befindet und auf jeden Fall über die Grundsätze und die Anwendungsbereiche hinausgehen mu , die in der Entschlie ung des Rates vom 7. Februar 1994 festgelegt wurden, erinnert in diesem Zusammenhang an seine Entschlie ung vom 6. Mai 1994 zu der Mitteilung der Kommission und dem Vorschlag für eine Entschlie ung des Rates über Grundsätze für den universellen Dienst im Bereich der Telekommunikation und ersucht die Kommission, die Veröffentlichung des in der genannten Ratsentschlie ung vorgesehenen Berichts vorzuziehen und auch die Netze mit integrierten Diensten darin aufzunehmen; unterstreicht seine Auffassung, da Versorgungsaufgaben wie Öffentliches Gesundheitswesen, Bildung und Ausbildung öffentliche Aufgaben bleiben müssen und darauf eine umfassende Antwort durch eine Zugangsgarantie zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gefund
en werden mu ;
12.ist der Auffassung, da , abgesehen von rechtlichen Hindernissen, Investitionen auch durch eine abwartende Haltung seitens der Investoren blockiert werden können, die nicht wissen, wie sich die Nachfrage entwickeln wird, weshalb es die Aufgabe der staatlichen Behörden ist, Investitionsvorhaben zu lenken, zu fördern und zu koordinieren, wobei die öffentlichen Ausgabenprogramme angemessen auf die neuen Ziele auszurichten sind;
13.fordert nachdrücklich, da die auf dem Gebiet der Telekommunikation bereits verabschiedeten Gemeinschaftsvorschriften auch wirklich umgesetzt und angewandt werden, und fordert die Kommission auf, ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge voll und ganz gerecht zu werden, indem sie alle ihr aufgrund der Verträge zustehenden Möglichkeiten ausschöpft;
14.fordert alle Institutionen der Gemeinschaft auf, möglichst rasch einen rechtlichen Rahmen festzulegen, der die Stabilität der Prinzipien und die programmierte Entwicklung des Inhalts miteinander verbindet und zur Schaffung eines berechenbaren Umfeldes erforderlich ist, das die Investitionsplanung aller betroffenen Marktteilnehmer begünstigt;
15.ist der Auffassung, da dieser rechtliche Rahmen die Grundsätze für den Jugendschutz, den Schutz der sozialen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsversorgung sowie der Chancengleichheit festlegen mu , die für die neuen Bedingungen der Telearbeit, der Telemedizin und des Fernunterrichts gelten, und da die Verwirklichung dieser Grundsätze auf der am besten geeigneten Entscheidungsebene erfolgen soll;
16.ist der Auffassung, da jedoch Vorschriften auf Gemeinschaftsebene insbesondere in folgenden Bereichen festgelegt werden müssen:
-Zuteilung von Lizenzen,
-Verbundsystem,
-Zugang der Nutzer und der Anbieter von Diensten zu den Netzen,
-Gewährleistung des universellen Dienstes,
-Tarifgestaltung, insbesondere bei der Festsetzung sozial und regional gestaffelter Tarife,
-Nutzungssicherheit und Schutz der Netze gegen böswillige oder zufällige Eingriffe (network integrity),
-Schutz und Honorierung des geistigen Eigentums,
-Kodierung und elektronische Kennzeichnung,
-Schutz der privaten Daten und Persönlichkeitsschutz,
-Schutz des Verbrauchers;
17.zeigt sich besorgt angesichts der wachsenden Gefahren für den Pluralismus, die sich aus der Beseitigung der Grenzen zwischen Anbietern von Infrastruktursystemen, Dienstleistungen oder Anwendungen bzw. Inhalten auf multinationaler Ebene ergeben, und fordert die unionsweite Ausarbeitung einheitlicher Vorschriften für eine Konzentrationskontrolle sowohl im Bereich der Infrastrukturen als auch dem Bereich der Basisdienste und Anwendungen, insbesondere, um über die Trennung zwischen den audiovisuellen oder multimedialen Produktionsaktivitäten und der Nutzung von Infrastrukturen und Basisdiensten zu wachen;
18.warnt die Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten vor den beträchtlichen Risiken der Inkohärenz, der Verzögerung, der Mehrkosten und der Ineffizienz, die eine Behandlung dieser Aspekte auf nationaler Ebene bzw. eine Verdoppelung der Gemeinschaftsvorschriften seitens der Mitgliedstaaten mit sich bringen würde, und befürwortet daher die Schaffung einer europäischen Regelungsbehörde, der die ausschlie liche Zuständigkeit für die Einhaltung der genannten Gemeinschaftsvorschriften obliegt, und zwar nach dem Modell des "Federal Communication Committee";
19.ist der Auffassung, da es Aufgabe der öffentlichen Gewalt ist, sowohl durch ihr eigenes Beispiel als auch durch finanzielle Anreize aktiv die Entwicklung zunächst europäischer, dann weltweiter Normen zu fördern, die einen Verbund der Netze und der Anwendungen unter optimalen Bedingungen ohne Beeinträchtigung der Leistung bzw. der Koexistenz der Netze und Anwendungen ermöglichen und die Verbreitung der multimedialen Produktionen auf gesamteuropäischer Ebene fördern, wobei die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten der europäischen Völker zu berücksichtigen sind;
20.fordert die nationalen und gemeinschaftlichen Behörden auf, eine Vorreiterrolle bei der Ausstattung der Europäischen Union mit den entsprechenden Anwendungen zu spielen, die den tatsächlichen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen, jedoch ohne Initialförderung nicht von den Marktkräften befriedigt werden können, oder falls diese die neuen Forschungsergebnisse nur allzu zögerlich in kommerzielle Anwendungen umsetzen; fordert sie ferner auf, zu diesem Zweck die erforderlichen Mittel freizugeben, und zwar einmal durch unmittelbare Finanzierung, insbesondere durch die Beteiligung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, und zum anderen durch mittelfristige Einführung eines Beitrags der Anbieter von kommerziellen Diensten;
21.fordert einen sozialen Dialog mit den Tarifvertragsparteien über sozialverträgliche Verkehrsordnungen, der die Chancen und die Risiken der durch die Entwicklung der Kommunikationsnetze entstandenen neuen Arbeitskultur berücksichtigt, sowie über die mit ihnen verbundenen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen, über die Gefahr einer Aushöhlung der Koalitionsfreiheit und der gewerkschaftlichen Interessenvertretung durch die Dezentralisierung und Individualisierung von Arbeitsverhältnissen und die geographische Entfernung von den Kollegen/innen und dem Unternehmen, die für die Telearbeit charakteristisch sind;
22.fordert die Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von im allgemeinen Interesse liegenden Anwendungen zu fördern, die die Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Raumordnung zugunsten der geographisch benachteiligten oder durch den Niedergang der Industrie gezeichneten Regionen Europas der Gesundheitsfürsorge, der Demokratie und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung begünstigen, um die Möglichkeiten, die die Informationsgesellschaft im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, unter Beweis zu stellen und zu einer positiven Wahrnehmung der Informationsgesellschaft in der Öffentlichkeit beizutragen;
23.fordert die Kommission auf, die zentralisierenden und dezentralisierenden Auswirkungen der Informationstechnologien auf den regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sorgfältig zu prüfen;
24.ist der Auffassung, da die Bereitstellung von praktisch unbegrenzten Datenübertragungsmöglichkeiten ein Mittel darstellt, um die Transparenz des öffentlichen Lebens zu erhöhen, und da es sowohl den Gemeinschaftsinstitutionen als auch den Mitgliedstaaten obliegt, den Bürgern einen systematischen und kostengünstigen elektronischen Zugang zu allen Dokumenten zu ermöglichen, deren öffentlicher Charakter gesetzlich festgelegt ist;
25.ersucht den Rat und die Kommission, einen öffentlichen Informationsdienst einzurichten, der in öffentlichen Bibliotheken und anderen öffentlichen Gebäuden zugänglich ist;
26.verpflichtet sich, diese Art des Zugangs in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich möglichst rasch zu entwickeln, und ersucht seinen Generalsekretär, ihm bis zum 30. Juni 1995 diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten;
27.weist darauf hin, da weder die Vorschriften für das Urheberrecht und den audiovisuellen Sektor noch die den Telekommunikationssektor betreffenden Fragen bisher im Rahmen des GATT eine Lösung gefunden haben, und setzt sich dafür ein, da die Öffnung des europäischen Beschaffungswesens in bezug auf Infrastrukturen, Dienste und Anwendungen für Drittländer nur unter der Bedingung erfolgt, da diese effektive und wirtschaftlich attraktive Gegenleistungen bieten, wobei insbesondere hinsichtlich der Marktzugangsbedingungen das Prinzip der Gegenseitigkeit strikt zu wahren ist;
28.ist der Auffassung, da das Europäische Parlament auf der bevorstehenden G-7-Konferenz über die Informationsgesellschaft offiziell vertreten sein sollte;
29.betont die Notwendigkeit, da die sich abzeichnende Realität der Informationsgesellschaft eines angemessenen und rechtzeitig zu verabschiedenden administrativen und gesetzlichen Rahmens bedarf, da eine solche Entwicklung nur dann positive Ergebnisse haben kann, wenn sie auch auf supranationaler Ebene gelenkt und gesteuert wird;
30.ist der Auffassung, da die atemberaubende Geschwindigkeit der technologischen Innovation nicht im Widerspruch zu dem Ziel stehen darf, die Europäische Union mit geeigneten normativen Instrumenten und operationellen Programmen auszustatten, um ihre Präsenz in einer immer globaler werdenden Wirtschaft sicherzustellen;
31.bedauert, da bisher - trotz entsprechender Forderungen des Europäischen Parlaments - kein Richtlinienvorschlag zum Informationspluralismus vorliegt, um der nicht zu verantwortenden wachsenden Konzentration entgegenzuwirken und im Verein mit den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Gewährleistung eines lauteren und korrekten Wettbewerbs zwischen den auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen sowie für transparente Eigentumsverhältnisse zu sorgen;
32.stimmt der beabsichtigten Schaffung einer europäischen Behörde uneingeschränkt zu, wobei diese Instanz unter uneingeschränkter Wahrung des Prinzips der Subsidiarität einerseits für die effektive Konvergenz von Entscheidungen und Programmen zu sorgen und andererseits kontinuierlich über die Voraussetzungen für einen lauteren Wettbewerb und die Entfaltung eines echten Pluralismus zu wachen hat;
33.spricht sich gleichfalls für die geplante Liberalisierung der Infrastrukturen aus, hebt jedoch hervor, da diese auf der Grundlage eines breiten Konsenses unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls, der Funktion der öffentlichen Telekommunikationsdienste und der Fristen für die Umsetzung der als erforderlich erachteten Reformen erfolgen mu ;
34.möchte warnend auf die Verzögerung bei der Umsetzung des Programms im Hinblick auf den Schutz der geistigen Eigentumsrechte, des Urheberrechts und verwandter Rechte hinweisen und fordert die fristgerechte Verabschiedung der entsprechenden Vorschriften, wobei insbesondere die Dringlichkeit einer Richtlinie betreffend das Kopieren audiovisueller Erzeugnisse für private Zwecke hervorgehoben werden soll;
35.sieht der Vorlage des Grünbuchs der Kommission über die geistigen Eigentumsrechte in der Informationsgesellschaft erwartungsvoll entgegen und betont die Notwendigkeit, gesetzliche Ma nahmen für diesen Bereich zu erlassen, um einen wirksamen Schutz der geistigen Eigentumsrechte (des Urheberrechts und verwandter Rechte) im Rahmen der sich abzeichnenden "neuen Medien" ("on-line-services", Programmsender, pay-TV, pay-per-view, usw.) sicherzustellen, die den Rahmen der in den bestehenden Bestimmungen enthaltenen Hypothesen zu sprengen drohen;
36.ist der Auffassung, da die Entwicklung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten einhergehen mu mit einem verstärkten Schutz der unter das Urheberrecht fallenden Werke und der Bekämpfung des Piratentums, und zwar unter Berücksichtigung der Manipulations- und Nutzungsmöglichkeiten der Werke und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da ihm das Festhalten an den Grundprinzipien des Urheberrechts gemä der Berner Übereinkunft ein besonderes Anliegen ist;
37.fordert die unverzügliche Vorlage eines Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG, die - besonders was den Wortlaut der Artikel 4 und 5 betrifft - präziser und rigoroser zu fassen und angesichts einer sich grundlegend wandelnden Funk- und Fernsehlandschaft zu aktualisieren ist;
38.bekräftigt, da die teilweise positiven Ergebnisse im Rahmen des GATT konsolidiert werden müssen und die Europäische Union die ihr zugestandene Interventionsfreiheit - unter Berücksichtigung der Eigenheiten und Besonderheiten dieses Sektors - ausschöpfen sollte;
39.ist der Auffassung, da es völlig verfehlt wäre, in einen sehr weitgefa ten Begriff von Information jedes Erzeugnis oder Werk einbeziehen zu wollen, und möchte deshalb hervorheben, da es dringend geboten ist, für einen effizienten und modernen Datenschutz ebenso zu sorgen wie für den Schutz der persönlichen Freiheiten, und zwar durch eine Rahmenrichtlinie zum Schutz der persönlichen Daten und des Privatlebens;
40.teilt die Befürchtungen derjenigen, die der Ansicht sind, da sich die hochgeschraubten Erwartungen eher als das Ergebnis einer unangebrachten Euphorie erweisen könnten denn als ernsthafte Abwägung der darin enthaltenen Möglichkeiten, sofern auf die sozialen, kulturellen und sprachlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem heute erst in Umrissen zu erkennenden Profil einer weltweiten Informationsgesellschaft keine Rücksicht genommen wird, keine Koordinierung der Forschung und technologischen Entwicklung erfolgt und eine den gegenwärtigen Herausforderungen gerechte "Strategie der Inhalte" im Rahmen der audio-visuellen Politik ausbleibt;
41.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.