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Parlamento Europeo - 1 dicembre 1994
Aktionsplan für die Beschäftigungspolitik

A4-0056/94

Entschlie ung zum Aktionsplan für die Beschäftigungspolitik, der auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen am 10. und 11. Dezember 1994 verabschiedet werden soll

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 2, 3 a, 103 Absatz 2 und 118 c,

-unter Hinweis auf Artikel 135 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seinen Beschlu vom 20. Juli 1994, einen nichtständigen Ausschu für Beschäftigung einzusetzen, insbesondere Ziffer 2 Absatz 3 dieses Beschlusses,

-unter Hinweis auf die Beschlüsse des Europäischen Rates auf seinen Tagungen in Edinburgh, Kopenhagen, Brüssel und Korfu,

-in Kenntnis des Wei buchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700) und des Berichts der Kommission über Beschäftigung in Europa 1994 (KOM(94)0381),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 2. Dezember 1993 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, vom 9. März 1994 zum Wei buch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und vom 10. März 1994 zur Beschäftigung in Europa,

-in Kenntnis des Berichts des Nichtständigen Ausschusses für Beschäftigung und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0056/94),

A.in der Erwägung, da hohe Arbeitslosen- und niedrige Beschäftigungsraten sowie regionale Ungleichgewichte Probleme darstellen, mit denen alle Mitgliedstaaten konfrontiert sind, und da einheitliche und gemeinsame Ma nahmen auf Unionsebene gestaltet werden müssen, um diese Probleme zu bewältigen, wobei den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist, aber gleichzeitig auch die einschlägigen Initiativen der Mitgliedstaaten koordiniert werden müssen,

B.in der Erwägung, da das Recht auf Arbeit für jeden europäischen Bürger ein unveräu erliches Recht darstellt, welches in der künftigen Verfassung der Union verankert werden mu ,

C.in der Erwägung, da das Beschäftigungsproblem auch im Rahmen der Internationalisierung der Wirtschaft geprüft werden sollte und da ein konstruktiver Dialog auf internationaler Ebene notwendig ist,

D.in der Erwägung, da die gegenwärtige Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union ein unter wirtschaftlichen und humanen Aspekten unvertretbar hoher Preis ist, der das Sozialgefüge der Union aushöhlt,

E.in der Erwägung, da trotz des relativ hohen Wirtschaftsniveaus der Union die Zahl der Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, weiter zunimmt,

F.in der Erwägung, da im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eine mittelfristige Strategie für die Union und ihre Mitgliedstaaten dargelegt ist, mit der die Schaffung von 15 Millionen dauerhaften neuen Arbeitsplätzen angestrebt wird, und da der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Dezember 1993 in Brüssel dieses Wei buch begrü te und auf dieser Grundlage einen Aktionsplan verabschiedete,

G.in der Erwägung, da die im Zuge des Wachstums geschaffenen Arbeitsplätze Arbeitnehmern mit einer guten Qualifikation vorbehalten sind und die aufgrund der gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit abgebauten Arbeitsplätze von wenig oder unangemessen qualifizierten Arbeitnehmern besetzt waren; unter nachdrücklichem Hinweis darauf, da diese Situation zu einer kontinuierlichen Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit führen wird, welche die soziale Ausgrenzung der anfälligsten Gruppen (Frauen, Arbeitnehmer über 50, Behinderte, Jugendliche ohne Ausbildung) zur Folge hat,

H.in der Erwägung, da der Europäische Rat in Korfu beschlo , auf seiner Tagung in Essen im Dezember 1994 einen neuen Aktionsplan zu verabschieden, und da die institutionelle Legitimierung und öffentliche Akzeptanz dieses neuen Aktionsplans nur durch die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei seiner Ausarbeitung gewährleistet ist,

I.ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

1.bekräftigt seine Auffassung, da die Beschäftigungsprobleme der Europäischen Union untrennbar mit dem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit und dem stockenden Wachstum verbunden sind; vertritt ferner die Auffassung, da die Schaffung von mindestens 15 Millionen neuen Arbeitsplätzen ein Ziel absoluter Priorität darstellt;

2.ist der Ansicht, da eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Union eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze darstellt, und steht darüber hinaus auf dem Standpunkt, da die Union die nachstehend aufgeführten strukturellen Reformen durchführen mu , um wirtschaftliches Wachstum für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen;

3.hält dies für um so dringender, da neue Technologien und Methoden der Arbeitsorganisation nicht allein dazu führen könnten, da die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Unternehmen gestärkt wird und da neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen, sondern auch kurzfristig zum Abbau von Arbeitsplätzen in anderen Unternehmen; bekräftigt deshalb, da die im Zuge des Wachstums geschaffenen Arbeitsplätze nicht von der gleichen Art sind wie die nur durch die zunehmende Produktivität abgebauten Arbeitsplätze; macht darauf aufmerksam, da Wachstum zwar den Abbau einer bestimmten Kategorie von Arbeitslosigkeit begünstigen kann, jedoch keinerlei Rückwirkung auf die Langzeitarbeitslosigkeit haben wird, welche zur Ausgrenzung führt; weist darauf hin, da das Wachstum nicht als Vorwand benutzt werden darf, um im Kampf gegen die soziale Ausgrenzung nachzulassen, sondern als Instrument zur Verstärkung dieses Kampfes einzusetzen ist;

4.stellt fest, da der wirtschaftliche Erfolg der EU mit dem Welthandel verknüpft ist und da Armut und Verschuldung in den Entwicklungsländern die Möglichkeiten der EU schwerwiegend beeinträchtigen, Waren auszuführen und Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten zu schaffen; hält es zur Verwirklichung dieses Ziels für notwendig, Ma nahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer zu konzipieren; hält es ferner für nützlich, in die internationalen Handelsabkommen eine Umwelt- sowie eine Sozialklausel aufzunehmen und innerhalb der neuen Welthandelsorganisation (WTO) verabschieden zu lassen, wobei eine solche Klausel auf der Respektierung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation basieren und zumindest Regelungen betreffend die Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Verbot der Zwangsarbeit enthalten sollte;

5.fordert eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU und eine Reform der Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung, damit die europäische Dimension der Industriepolitik greifen kann;

6.vertritt die Auffassung, da zur Förderung der Beschäftigung wirksamere strukturpolitische Ma nahmen erforderlich sind und da diese Ma nahmen mit einer aktiven Beteiligung der Sozialpartner und einer angemessenen finanziellen Unterstützung, insbesondere auf der Grundlage von Partnerschaften zwischen öffentlicher und privater Hand, einhergehen sollten; unterstützt die erforderliche Weiterentwicklung des sozialen Dialogs entsprechend dem Protokoll zum EG-Vertrag, da dies für die erfolgreiche Durchführung von Ma nahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung ist;

7.hält auch aus beschäftigungspolitischer Sicht die geld-, währungs- und finanzpolitische Koordinierung auf EU-Ebene für wichtig; unterstreicht, da der ungewöhnlich hohe Anstieg der langfristigen Zinsen zu Beginn einer konjunkturellen Aufwärtsbewegung die Investitionsentscheidungen negativ beeinflu t, und fordert zur Eindämmung des Zinsauftriebs auf den Kapitalmärkten eine deutliche Senkung der Leitzinsen; bemängelt aber den Mangel an Transparenz und an gesellschaftspolitischer Legitimation der monetären Institutionen, deren Entscheidungen Auswirkungen auf Finanz- und Tarifpolitik haben; hierfür wäre eine aufeinander abgestimmte Politik der Zentralbanken wünschenswert;

8.teilt die vom Europäischen Rat in Edinburgh zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, da die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Bemühungen um die Förderung sauberer Technologien sowie umweltfreundlicher Produkte und industrieller Fertigungsprozesse unterstützen müssen; unterstützt ferner das bereits in seiner Entschlie ung vom 7. April 1992 zu den Ergebnissen der Regierungskonferenzen befürwortete Ziel einer umweltverträglichen Entwicklung; ist der Ansicht, da die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas sich nur sichern lä t, wenn die europäischen Regierungen und Institutionen sich gemeinsam der Herausforderung einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung stellen, und würde die Ausarbeitung eines Aktionsprogramms auf der Grundlage von Kapitel 10 des Wei buchs begrü en;

9.erwartet vom Rat, da er die Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit keineswegs im systematischen Abbau der Sozialversicherung oder des Arbeitsschutzes sieht, sondern drängt den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ein Programm der wirtschaftlichen Erneuerung durchzuführen, das sich auf folgende Faktoren stützt: verstärkte wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die die Verwirklichung des Binnenmarktes sicherstellt und die Glaubwürdigkeit der Währungsunion wiederherstellt, Beseitigung der noch bestehenden Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarktes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, mehr Ausgewogenheit zwischen der Besteuerung von Arbeit und Kapital und Umwelt, bessere Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Rechtsvorschriften und Steuererleichterungen, die insbesondere neuen Unternehmen zugute kommen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern, Aufwendungen

für Forschung und Entwicklung, die auf dem gleichen Niveau liegen wie in anderen Industrieländern, mehr Produktivinvestitionen sowie eine dynamischere Handelspolitik;

10.bekräftigt seine Unterstützung für das europäische Sozialmodell, mit dem nicht nur Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung, sondern auch ein hohes Ma an Beschäftigung und ein wirksamer sozialer Schutz angestrebt wird, und betont, da die Mitgliedstaaten durch die Festlegung politischer und sozialer Ziele für ein neues Entwicklungsmodell, das auf diesen Kriterien beruht, den Menschen in Europa dabei helfen können, das für die Bewältigung dieser Krise benötigte Vertrauen zu gewinnen;

II.UMSETZUNG DES WEISSBUCHS

11.bekräftigt seine Unterstützung für die im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung dargestellte mittelfristige Strategie, die die wesentlichen Elemente verbindet, damit die Union aus der Beschäftigungskrise herauskommen kann, und äu ert seine Entschlossenheit, sich allen Versuchen zu widersetzen, diese Strategie zu schwächen; spricht sich dafür aus, alle Ma nahmen weiterhin unter dem Aspekt ihrer tatsächlichen oder wahrscheinlichen Auswirkung auf Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu prüfen; steht auf dem Standpunkt, da trotz der Anzeichen für einen wirtschaftlichen Aufschwung nach wie vor eine unzureichende Nachfrage besteht und die Mittel nicht ausreichen, um das im Wei buch dargelegte Ziel der Schaffung von 15 Millionen Arbeitsplätzen bis zum Ende des Jahrhunderts zu erreichen;

12.vertritt die Auffassung, da die Vorhaben zur Schaffung von Infrastrukturnetzen in jedem einzelnen Fall Gegenstand einer eingehenden Prüfung und Kontrolle im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend den Vorschriften des ESPOO-Übereinkommens, dem die Europäische Gemeinschaft als vollwertiger Vertragspartner beigetreten ist, sein müssen;

13.verweist auf die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und die Darlehensgewährung durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und erwartet, da die Mitgliedstaaten die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel effizient zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten nutzen und die daraus finanzierten Ma nahmen mit- und untereinander wirksam koordinieren; hat Verständnis für die Schwierigkeiten, denen sich der Rat bei der Festlegung der Anleihenhöchstgrenze für den EIF gegenübersah; befürchtet jedoch, da die Anleihenhöchstgrenze des EIF von 8 Mrd. ECU nicht ausreicht, um die beschäftigungspolitischen Ziele des Wei buchs zu verwirklichen; ist der Ansicht, da der EIF mit mehr Mitteln ausgestattet werden mu , ohne die Ma nahmen zur Erreichung der Maastrichter Konvergenzkriterien zu gefährden;

14.ist au erdem beunruhigt darüber, da diese Entscheidung dem Instrument seine Wirksamkeit nimmt, mit dem sich die für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt erforderlichen infrastrukturpolitischen und sonstigen Investitionen mit der Einhaltung der Konvergenzkriterien von Maastricht verbinden lie en; weist darauf hin, da zur Vermeidung der für die Beschäftigung negativen Tendenzen am internationalen Kapitalmarkt eine konsequente Stabilitäts- und solide Haushaltspolitik durchzusetzen ist; fordert diplomatische Schritte der EU im Hinblick auf ein neues internationales Währungsabkommen;

III.EIN NEUER AKTIONSPLAN FÜR BESCHÄFTIGUNG - TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN ESSEN

a)Ma nahmen der Mitgliedstaaten

15.bekräftigt, da die sieben in Brüssel vereinbarten Bereiche der Arbeitsmarktpolitik weiterhin den allgemeinen Rahmen für Ma nahmen der Mitgliedstaaten bilden sollten; hält im Rahmen der in Brüssel vereinbarten sieben Bereiche kurzfristig die berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer zur Bewältigung der Anpassung an den wirtschaftlichen und technologischen Wandel und zur Verringerung des Risikos der Arbeitslosigkeit für vorrangig; ist ferner der Ansicht, da neben diesen sieben Bereichen auch andere Bereiche hervorgehoben werden sollten, insbesondere Ma nahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU sowie Ma nahmen im Hinblick auf die organisatorische Gestaltung der Arbeitszeit, den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und Investitionen in das Humankapital: Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und berufliche Qualifizierung; unterstreicht die Bedeutung von Bildung, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung als Schlüssel für die Verbesserung von Beschäftigungschancen;

16.ist der Ansicht, da die Mitgliedstaaten noch weitere Schritte zum Abbau der Lohnnebenkosten insbesondere bei minderqualifizierten Arbeitskräften, bei denen diese Kosten unverhältnismä ig hoch sind, unternehmen müssen, indem sie die Steuerlast und die Arbeitgeberbeiträge so verlagern, da das derzeitige Niveau des sozialen Schutzes nicht verringert wird; fordert ein neues europäisches Finanzierungskonzept für eine nach Branchen differenzierte Alternativfinanzierung der Lohnnebenkosten für minderqualifizierte Arbeitsplätze;

17.vertritt jedoch gleichzeitig die Auffassung, da die Sozialschutz- und Steuersysteme so funktionieren müssen, da ein Anreiz bestehen bleibt zu arbeiten und die Schwarzarbeit an Attraktivität einbü t; ist au erdem der Ansicht, da öffentliche Mittel wirksam eingesetzt und deshalb Leistungsmi brauch, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse wirksam bekämpft werden müssen;

18.ist der Ansicht, da eine derartige Verlagerung - wie im Wei buch über Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung korrekt herausgestellt - mit Hilfe einer Steuerpolitik erreicht werden kann, bei der die Abgabenlast vom Faktor Arbeit auf Faktoren wie Umwelt, natürliche Ressourcen und Energiequellen verlagert wird; ist der Ansicht, da neue Finanzierungsquellen für die soziale Sicherheit erschlossen werden müssen, um die Lohnnebenkosten zu senken;

19.ist davon überzeugt, da es in den Mitgliedstaaten in einer Reihe von sich entwickelnden Beschäftigungssektoren, insbesondere im Gesundheitswesen und bei anderen Betreuungsdienstleistungen, auf dem Gebiet der Umwelt, der Freizeit, des Fremdenverkehrs, des Handwerks und der Kultur, in der ökologischen Landwirtschaft sowie bei den Dienstleistungen im gewerblichen und audiovisuellen Bereich sowie im Handel und bei der Förderung neuer Initiativen, z.B. die im Wei buch skizzierte Einführung von "Gutscheinen für Dienstleistungen", ein gro es Potential für die Schaffung von Arbeitsplätzen gibt; ist der Ansicht, da viele dieser neuen Arbeitsplätze von der Privatwirtschaft sogar in Bereichen geschaffen werden können, die traditionsgemä im öffentlichen Sektor angesiedelt sind, und da ein höherer Stellenwert dieser Arbeitsbereiche seinerseits sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weitere Arbeitsplätze zur Folge haben wird;

20.hebt es als wichtig hervor, da die neuen Gemeinschaftsinitiativen ohne Verzögerungen durchgeführt werden, und macht besonders auf das Arbeitsplatzpotential der Initiativen zugunsten der KMU - LEADER und URBAN - aufmerksam;

21.betont, da zahlreiche der in der Union benötigten neuen Arbeitsplätze, einschlie lich der Arbeitsplätze in den obengenannten Sektoren, von KMU geschaffen werden können; vertritt jedoch die Auffassung, da die Mitgliedstaaten grö ere Anstrengungen unternehmen müssen, um die Rahmenbedingungen für die KMU zu verbessern, indem sie die Vorschriften vereinfachen, für eine günstigere steuerliche Behandlung sorgen und den KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und neuen Technologien erleichtern; eine Ermä igung des MwSt.-Satzes für arbeitsintensive Dienstleistungen (beispielsweise durch Ausweitung des Anhangs H der Richtlinie 92/77/EWG) wäre eine besonders begrü enswerte Ma nahme;

22.bekräftigt seine Ansicht, da eine positive Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bezüglich der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation, sowohl den Bedürfnissen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zugute kommen kann; betont, da flexiblere Formen der Arbeit mit flankierenden Ma anhmen einhergehen sollten, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung und der Garantien für einen gleichwertigen sozialen Schutz; dringt in diesem Zusammenhang besonders auf die rasche Annahme der Richtlinien über die Abordnung von Arbeitnehmern, den Elternurlaub, die Teilzeit- und Zeitarbeit sowie die Interimsarbeit;

23.verweist auf die Feststellung in dem neuen Bericht über die Beschäftigung in Europa, da nahezu 9 Millionen Arbeitnehmer in der Union durchschnittlich mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten, und vertritt die Auffassung, da es Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen gibt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit sich verringern lie e; ist davon überzeugt, da die Aufteilung der verfügbaren Arbeit auf mehr Personen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Vermeidung von Entlassungen leisten kann; appelliert an die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Union, Ma nahmen zur Förderung der Teilzeitarbeit, der Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit, des Bildungsurlaubs, des Urlaubs zur persönlichen Weiterbildung und anderer Formen der Arbeitszeitverkürzung zu ergreifen, wobei jedoch die Wettbewerbsposition der Unternehmen und der soziale Schutz der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden darf;

24.betrachtet mit Sorge das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei qualifizierten Arbeitskräften; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, da sich diese Systeme Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen können;

25.ist der Ansicht, da lokale Behörden eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze spielen und daher nach ihrer Fähigkeit beurteilt werden sollten, in ihrem Amtsbereich neue Arbeitsplätze zu schaffen; im übrigen sollten die zuständigen Einrichtungen zur Förderung der lokalen Entwicklung zwecks verbesserter Zusammenarbeit und Beteiligung an der Beschlu fassung ständig Konsultationen mit den Sozialpartnern führen;

26.vertritt die Auffassung, da die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Bedingungen schaffen sollten, um den Jugendlichen den Zugang zur Arbeit und zu angemessenen, wirksamen und anerkannten beruflichen Ausbildungen zu garantieren; steht auf dem Standpunkt, da es eines vielfältigen Angebots an Ausbildungsgängen und Ausbildungsma nahmen mit unterschiedlichen Anforderungen bedarf und da allen lernwilligen Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden mu , ihre berufliche Qualifikation zu vervollkommnen sowie den durch technologischen Fortschritt eintretenden Veränderungen anzupassen; erwartet deshalb vom Rat, da er die LEONARDO- und SOKRATES-Programme in der vom Europäischen Parlament gebilligten Fassung schnellstmöglich umzusetzt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Ma nahmen für Jugendliche Vorrang einzuräumen, die besonders stark von Arbeitslosigkeit bedroht sind; fordert die Kommission auf, aufgrund der im Wei buch enthaltenen Vorschläge für ein Programm tätig zu werden;

27.fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozial- und Arbeitsmarktinfrastruktur aktiv auszubauen, um auf die Veränderungen der Rolle der Geschlechter in der Gesellschaft positiv zu reagieren und insbesondere geschlechtsspezifische Barrieren in den Bereichen Kinderbetreuung, Besteuerung, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht zu ermitteln (Beispiel: Ma nahmen zur Individualisierung der Steuerregelungen und der Regelungen in der sozialen Sicherheit);

28.weist darauf hin, da die Grundsätze der gleichen Arbeitsmarktchancen und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder die Politik der Chancengleichheit auf gar keinen Fall beeinträchtigt werden dürfen;

29.fordert weitere konkrete Ma nahmen zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt;

b)Ma nahmen der Union

30.ist davon überzeugt, da die Steuern auf Arbeitseinkommen gesenkt werden müssen, insbesondere bei den niedrigeren Einkommen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da die beträchtliche Verringerung der Lohnnebenkosten in den Mitgliedstaaten von der Billigung von Ausgleichsma nahmen auf europäischer Ebene insbesondere im Bereich der Umweltsteuern, Verbrauchsteuern und Vermögensteuern abhängig ist; dringt darauf, da der Rat in diesem Zusammenhang seiner Verantwortung nachkommt;

31.ist der Ansicht, da die Mitgliedstaaten klare Strategien sowohl intern als auch mitgliedstaatenübergreifend festlegen sollten, um die Ziele der obengenannten und anderer einvernehmlich festgelegter Bereiche der Arbeitsmarktpolitik und der lokalen Entwicklungsstrategien zu verwirklichen; steht auf dem Standpunkt, da soziale und wirtschaftliche Kriterien, die verschiedenen Ansätzen und Problemen entsprechen, festgelegt werden sollten, um die Fortschritte der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Ma nahmen mit Hilfe eines angemessenen statistischen Instrumentariums und auf der Grundlage einer regelmä igen Berichterstattung zu messen; vertritt die Auffassung, da die Ma nahmen der Mitgliedstaaten durch begleitende Ma nahmen der Kommission ergänzt werden sollten, wenn dadurch der Nutzen der nationalen Ma nahmen erhöht werden kann;

32.ersucht den Europäischen Rat, im Zuge der Ausführung von Kapitel 10 des Wei buchs sowie entsprechend seinen Initiativen im Bereich der transeuropäischen Netze und der Informationsgesellschaft Initiativen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rahmen eines Gesellschaftsmodells auf der Basis einer nachhaltigen Entwicklung zu ergreifen, die die Lebensqualität und die Beschäftigungsmöglichkeiten aller Menschen, insbesondere jedoch auch der Frauen, in der Europäischen Union verbessern können; ersucht den Europäischen Rat, die Kommission mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Aktionsprogramms, das auch Vorschläge für die Finanzierung enthält und auch den Umweltaspekt abdeckt, zu beauftragen;

33.verweist au erdem auf die Bestimmungen von Artikel 103 Absatz 2 des EG-Vertrags, wo es hei t: "Der Rat erstellt mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission einen Entwurf für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ..."; fordert die Kommission dringend auf, der Ausarbeitung neuer Leitlinien, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen des wirtschaftlichen Aufschwungs ausgerichtet sind, Priorität zuzuerkennen;

34.fordert Ma nahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union und zur Unterstützung der Bemühungen ihrer entwicklungsschwächeren Mitgliedstaaten um reale Konvergenz; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, bei den Mitgliedstaaten darauf zu dringen, die Mittel der Strukturfonds vollständig und ordnungsgemä zu verwenden;

35.fordert, da Rat und Kommission ein europäisches Rechnungswesen ausarbeiten, um einen globalen Überblick über die europäische Wirtschaft und die wirtschaftlichen Gesamtgrö en der Gemeinschaft zu bekommen und so die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten wirksam koordinieren zu können;

36.dringt auf eine angemessene Erhöhung der Anleihenhöchstgrenzen der Europäischen Union und/oder des Europäischen Investitionsfonds, damit ausreichende Mittel für die transeuropäischen Infrastrukturprojekte zur Verfügung stehen, sowie auf die Begründung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zur Finanzierung dieser Projekte; vertritt die Auffassung, da der EIF in die Lage versetzt werden mu , zugunsten der KMU zu intervenieren, damit Garantiekonsortien für den Zugang zu den Krediten gebildet werden können, mit dem Ziel, effektive Dienstleistungen für die KMU weiter auszubauen und zu fördern und so die Dezentralisierung der Instrumente für den Zugang zum Aktionärsmarkt voranzutreiben; fordert den Europäischen Rat in Essen dringend auf, solche Kapitalinvestitionen in KMU als ein wichtiges Element der Ma nahmen eines erweiterten EIF zu billigen;

37.fordert eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU und eine Reform der Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung, damit die europäische Dimension der Industriepolitik greifen kann; fordert eine zügige Beschlu fassung im Bereich der Industriepolitik und eine Initiative auf EU-Ebene zur Durchsetzung einer Rahmenordnung, die industrielle Innovationen vor allem im Bereich der Datenverarbeitung begünstigt;

38.betont die Bedeutung von EURES und anderen Gemeinschaftsinitiativen zur Schaffung eines grenzübergreifenden Arbeitsmarktes, und zwar insbesondere in Grenzgebieten mit einer (potentiell) hohen beruflichen Mobilität; verweist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen noch bestehenden Hindernisse für die grenzübergreifende berufliche Mobilität, insbesondere auf die steuerliche Benachteiligung der Pendler;

c)Monitoring und Verfahren für die Weiterbehandlung

39.fordert den Rat eindringlich auf, die Kommission dabei zu unterstützen, in das nächste Arbeitsprogramm und in die folgenden Jahresarbeitsprogramme eine ausführliche Erklärung über die geplante Steigerung der Beschäftigung insgesamt sowie einen Überblick über die dafür notwendigen finanziellen Mittel einzubeziehen;

40.schlägt vor, da die Überwachung des Aktionsplans insgesamt von der Kommission in Verbindung mit dem Rat "Soziales" und den Rat "ECOFIN" erfolgt und da die Kommission dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschu und den Sozialpartnern halbjährlich einen Zwischenbericht über den Stand der Durchführung des Aktionsplans vorlegt;

41.erteilt seinem Präsidenten das Mandat, auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen folgende Erklärung abzugeben:

"Es kann keine wichtigere Priorität geben als die Durchführung des Wei buchs.

Die 15 Millionen neuen Arbeitsplätze im Sinne der Vereinbarung von Rat, Kommission und Europäischem Parlament lassen sich nur dann schaffen, wenn sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichten,

-den derzeitigen Konjunkturaufschwung zur Einleitung eines nachhaltigen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen und die im Wei buch dargelegten Strategien zu bekräftigen und umzusetzen;

-den EIF oder andere geeignete Instrumente zu stärken und auszubauen, um private und öffentliche Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität und zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur zu fördern; fordert den Rat auf, einen konkreten Plan für die Finanzierung der im Wei buch festgelegten Investitionen vorzulegen;

-positive Flexibilität durch eine aktive Beschäftigungspolitik, ergänzt durch eine freiwillige Politik der Integration der am stärksten Benachteiligten und basierend auf hohen Investitionen in die Humanressourcen zur Förderung einer hochqualifizierten und anpassungsfähigen Gesellschaft, herbeizuführen; fordert den Rat auf, Ziele für gemeinsame Anstrengungen in den Mitgliedstaaten festzulegen;

-die Ma nahmen und Programme zur Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu verstärken und Behinderte und Angehörige sozialer Randgruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; forderte den Rat auf, Ziele für gemeinsame Anstrengungen in den Mitgliedstaaten festzulegen;

-durch Steuerreformen mit dem Ziel grö erer Ausgewogenheit die gegenwärtige Wirtschaftsordnung nachhaltiger zu gestalten und dabei die Erfordernisse des Umweltschutzes zu berücksichtigen; erwartet, da der Rat der Kommission das Mandat erteilt, bis zum Ende des Jahrzehnts Vorschläge für deutliche Verbesserungen auszuhandeln;

-eine Initiative für neue Ma nahmen zur Stabilisierung der Kapitalmärkte zu unterstützen und eine bessere Koordinierung der verschiedenen Ma nahmen zu fordern.

Wir können und dürfen die Menschen in unseren Ländern in dieser Hinsicht nicht enttäuschen.

Die Menschen werden die Staaten und Institutionen unseres Europa daran messen, wie sie diese Herausforderung bewältigen."

42.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschu und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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