B4-0465, 0472, 0474, 0480 und 0482/94
Entschlie ung zu den Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten zu den übermä igen öffentlichen Defiziten
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die mündlichen Anfragen B4-0206 und B4-0226/94,
-unter Hinweis auf die Empfehlungen des Rats vom 7. November 1994 an zehn Mitgliedstaaten, den übermä igen öffentlichen Defiziten ein Ende zu setzen,
-in Kenntnis von Artikel 104 c des EG-Vertrags über übermä ige öffentliche Defizite und unter genereller Betonung der Bedeutung des Verfahrens bei übermä igen Defiziten,
-unter Hinweis insbesondere auf die Bestimmung in Absatz 7 dieses Artikels, derzufolge die Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten "nicht veröffentlicht (werden)",
A.unter Hinweis auf den Wunsch nach Transparenz, den Kommissionsmitglied Christophersen und die Finanzminister mehrerer Mitgliedstaaten im Oktober 1994 zum Ausdruck brachten, als der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister erstmals seine Empfehlungen betreffend übermä ige Defizite behandelte,
B.unter Hinweis auf die Zusage mehrerer Regierungen, ihrem jeweiligen nationalen Parlament den Wortlaut der Empfehlungen für ihr eigenes Land zu übermitteln,
C.unter Hinweis auf die anzustrebende demokratische Verantwortlichkeit bei der Anwendung wirtschaftspolitischer Instrumente,
D.in der Erwägung, da die jüngsten Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten von diesen auf in einigen Fällen parlamentarischer Ebene erörtert, teilweise gebilligt und veröffentlicht wurden,
1.weist darauf hin, da diese ersten Erfahrungen mit den Empfehlungen gemä Artikel 104 c EGV eindeutig gezeigt haben, da das in diesem Artikel festgelegte Verfahren der Geheimhaltung in der Praxis nicht durchführbar ist und überprüft werden sollte;
2.hält es im Interesse von Demokratie und Verantwortlichkeit für entscheidend, da sowohl das Europäische Parlament als auch die einzelstaatlichen Parlamente die Möglichkeit zu frühzeitigen Diskussionen über die Empfehlungen erhalten, die potentiell die generelle Richtung der Wirtschaftspolitik und infolgedessen die Aussichten für Wachstum und Beschäftigung beeinflussen;
3.fordert den Rat daher auf, ein interinstitutionelles Interimsverfahren zu akzeptieren, das dem Europäischen Parlament eine angemessene Beteiligung gewährt, bis diese Frage anlä lich der Revision des Vertrags 1996 geregelt wird;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.