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Parlamento Europeo - 13 dicembre 1994
Menschenrechssituation im Sudan

B4-0504, 0510, 0529 und 0556/94

Entschlie ung zur Menschenrechssituation im Sudan

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum Bürgerkrieg und den damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen im Sudan,

A.bestürzt darüber, da der anhaltende Bürgerkrieg zwischen der Regierung des Sudan und den beiden Gruppierungen der bewaffneten Opposition der sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA), der im wesentlichen im Süden und den daran angrenzenden Teilen des Landes stattfindet, weiterhin ungeheures menschliches Leid, Hunger, Flüchtlingselend und den Zusammenbruch der Sozial- und Wirtschaftsstruktur mit sich bringt,

B.besorgt angesichts der ausbleibenden Fortschritte bei den auf Initiative der Staatschefs der IGADD-Gruppe in Nairobi stattfindenden Friedensverhandlungen,

C.mit Bedauern darüber, da es der sudanesischen Regierung bisher nicht gelungen ist, die Vermittlungsbemühungen für eine Friedenslösung im südsudanesischen Bürgerkrieg zu erleichtern,

D.entsetzt über die Zerstörungskampagne der sudanesischen Regierung in Slum-Siedlungen in der Gegend von Khartum, durch die am 15. Oktober 1994 mindestens fünf Menschen zu Tode kamen,

E.bestürzt angesichts der Berichte verschiedener humanitärer Hilfsorganisationen,

F.unter Hinweis auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Sudan, insbesondere die Inhaftierung von politischen Gefangenen ohne Anklage bzw. Gerichtsverhandlung in geheimen Haftanstalten, die Anwendung von Folter, das "Verschwindenlassen" von Personen und die Hinrichtung von Hunderten von Menschen ohne vorheriges Gerichtsverfahren, die Zwangsumsiedlung von Menschen in den Nuba-Bergen und im Süden sowie die von bewaffneten Oppositionsgruppen begangenen schwerwiegenden Übergriffe gegen die Menschenrechte,

G.bestürzt darüber, da Kinder von der Regierung und von den Rebellen zwangsrekrutiert und gezwungen werden, in diesem grausamen Krieg zu kämpfen,

H.bestürzt über das willkürliche Bombardement ziviler Ziele durch die sudanesische Luftwaffe im Südsudan während der Trockenzeit-Offensive im Jahr 1994, was eine Verletzung der Genfer Konventionen darstellt,

I.voller Sorge angesichts der Zuspitzung der Lage, die die Regierung Eritreas zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen veranla t hat,

1.verurteilt alle im Sudan von den Streitkräften der Regierung und von den Rebellengruppen begangenenen Terrorakte und verurteilt die Regierung des Sudan wegen des anhaltenden Bürgerkriegs im Süden und für das Blutvergie en, die Massaker, die Folterungen und sonstigen Menschenrechtsverletzungen, unter denen die Zivilbevölkerung des Süd-Sudan und andere Heimatlose im ganzen Land, insbesondere in der Gegend von Khartum, zu leiden haben; beklagt ferner den Konflikt zwischen den zwei rivalisierenden Gruppierungen der SPLA, der zusätzliches Leid, Hunger und Flüchtlingselend zur Folge hat;

2.bekräftigt seine Unterstützung für die IGADD-Initiative für eine friedliche Lösung im Sudan und fordert die Regierung des Sudan und alle Gruppierungen der SPLA dringend auf, unverzüglich eine Waffenruhe zu vereinbaren und einzuhalten und die Friedensverhandlungen unter der Schirmherrschaft der IGADD im Rahmen der Friedensgespräche von Nairobi abzuschlie en;

3.äu ert seinen Wunsch, mit den IGADD-Gastgeberregierungen zusammenzuarbeiten, um die Unterstützung der Europäischen Union für den IGADD-Proze an die bestehende regionale Friedensinitiative anzupassen und sie zu einer Ergänzung dieser Initiative zu machen;

4.fordert die Regierung des Sudan auf, Praktiken wie Inhaftierung ohne Haftgrund oder Proze , Folter und Mi handlungen in geheimen Inhaftierungslagern nicht mehr anzuwenden und unverzüglich alle politischen Gefangenen freizulassen; fordert die Regierung ferner auf, ihre gewaltsame Kampagne gegen die Bewohner der Slum-Siedlungen in und um Khartum zu beenden;

5.fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Sanktionen gegen das Regime von Khartum zu verstärken, Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben, damit sie dem Massaker an der Bevölkerung im Süden des Landes Einhalt gebietet und den Menschenrechten, einschlie lich der Religionsfreiheit, im ganzen Land Geltung verschafft;

6.fordert die OAU auf, ihre Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts mittels des etablierten Mechanismus zur Verhütung, Behandlung und Lösung von Konflikten zu intensivieren;

7.fordert dringend von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere von der EU, diese Initiative so energisch wie möglich zu unterstützen, um zur Beilegung des Konflikts im Sudan beizutragen;

8.fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Waffenembargo gegen Sudan so auszuweiten, da darunter der Transfer von Militär-, Sicherheits- und Polizeiausrüstung sowie nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Technologie, personelle Unterstützung und Ausbildung fallen; fordert die Kommission und den Rat auf, einen wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung des gegen den Sudan verhängten Waffenembargos der EU durch die einzelnen Mitgliedstaaten einzurichten;

9.fordert die sudanesische Regierung auf, dem von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ernannten Sonderberichterstatter die Einreise zu erlauben, damit er unparteiische Ermittlungen im Zusammenhang mit Berichten über Verstö e gegen die Menschenrechte durchführen kann;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Generalsekretären der OAU und der UNO und den kriegführenden Parteien im Sudan zu übermitteln.

 
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