B4-0522/94
Entschlie ung zur Lage in Ruanda
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 15. September 1994 und 27. Oktober 1994 zur Lage in Ruanda,
-unter Hinweis auf die verschiedenen Berichte, die dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen von René Degni-Segui, Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Ruanda, vorgelegt wurden,
A.in der Erwägung, da den Forderungen, die in seinen obengenannten Entschlie ungen enthalten sind, nicht vollständig nachgekommen wurde,
B.unter Hinweis darauf, da der Völkermord Hunderttausenden von Menschen das Leben gekostet hat und einen massiven Flüchtlingsstrom in die Nachbarländer ausgelöst hat,
C.unter Hinweis darauf, da dem Bericht zufolge, der dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 2. Dezember 1994 von einer Ad-hoc-Kommission afrikanischer Juristen übermittelt wurde, der Völkermord an der ethnischen Minderheit der Tutsi vom früheren Regime des Präsidenten Juvenal Habyarimana lange im voraus geplant worden war,
D.angesichts der sich ständig weiter verschlechternden Wirtschaftslage und Lebensbedingungen in Ruanda,
E.in tiefer Besorgnis über die Neuformierung der für die Massaker verantwortlichen Milizen in den Flüchtlingslagern, die die Nahrungsmittelhilfe willkürlich kontrollieren, die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat verhindern und ihre Absicht, den Bürgerkrieg neu zu entfachen, nicht verhehlen,
F.in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 25. November 1994, eine erste Hilfe in Höhe von 67 Millionen ECU im Rahmen eines an bestimmte Bedingungen gekoppelten Prozesses zu gewähren, der durch Beschlu des Rates vom 24. Oktober 1994 festgelegt wurde,
G.in der Erwägung, da die in Ruanda zu fördernden Ziele wie die Rückkehr der Flüchtlinge, der Wiederaufbau von Verwaltung und Justiz, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit, ein Proze der nationalen Aussöhnung, der Wiederaufbau der Infrastrukturen und die wirtschaftliche Sanierung des Landes eine Hilfe für die neue Regierung Ruandas seitens der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der Europäischen Union erfordern,
1.fordert alle Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Beziehungen und die Zusammenarbeit mit der Regierung Ruandas wiederherzustellen, die sich um den Wiederaufbau des Landes und die Schaffung der Voraussetzungen für eine echte nationale Aussöhnung bemüht;
2.fordert, da die gesamte vorgesehene Hilfe rasch freigegeben und gegebenenfalls erhöht wird, um es der Regierung Ruandas zu ermöglichen, den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen und die Normalität im Land wiederherzustellen, wobei diese Hilfe an keine andere politische Bedingung als die Achtung der Menschenrechte und die Wiederherstellung des Rechtsstaates geknüpft werden sollte, der imstande ist, die für die Rückkehr der Flüchtlinge erforderlichen Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten;
3.ruft die EG auf, die bestehenden bürokratischen Hindernisse zu überwinden und unverzüglich Menschenrechtsbeobachter zu benennen und zu entsenden;
4.ersucht den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, für die Friedenstruppe in Ruanda das vom UN-Generalsekretär vorgeschlagene Kontingent zu bewilligen, um einen Beitrag zur Wiederherstellung eines Klimas der Sicherheit und des Vertrauens und zur Förderung der Rückführung der Flüchtlinge zu leisten;
5.hält die Lage in Ruanda nach wie vor für sehr instabil und ersucht die Regierung, die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten und den Dialog mit allen demokratischen Kräften fortzusetzen;
6.hält die Rückkehr der Flüchtlinge für eine humanitäre und politische Frage von grö ter Bedeutung und appelliert an die Regierung Ruandas wie auch die Völkergemeinschaft, in Abstimmung mit der Regierung Ruandas und den Behörden der Gastländer die praktischen und die institutionellen Voraussetzungen für die freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge unter der Schirmherrschaft der UNO und der OAH zu schaffen;
7.ersucht die internationale Gemeinschaft und vor allem die Nachbarländer Ruandas, jedwede Wiederbewaffnung der für die Massaker verantwortlichen Milizen zu unterbinden und alle Flüchtlingslager von den Grenzen Ruandas zu verlegen;
8.ersucht den Sicherheitsrat zu gewährleisten, da im Einklang mit dessen Resolution 955 ein Vertreter der Anklage und Richter ernannt werden;
9.ersucht den Sicherheitsrat zu gewährleisten, da die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von dem Internationalen Gericht verfolgt werden sollen, geschaffen werden;
10.fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, unverzüglich einen Beitrag zu dem vom UN-Sicherheitsrat geschaffenen Treuhandfonds zu leisten;
11.fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dadurch an dem internationalen Gerichtsverfahren zu beteiligen, da sie Personen, die im Verdacht stehen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, dem Internationalen Gericht überstellen;
12.ruft die Europäische Union auf, der Regierung von Ruanda finanzielle und technische Unterstützung zu leisten, um dadurch beim Wiederaufbau des Justizsystems und der Zivilverwaltung behilflich zu sein;
13.begrü t die Ausweitung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte der Vereinten Nationen auf den Völkermord in Ruanda und fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten zu einer uneingeschränkten Mitarbeit auf, insbesondere dadurch, da sie allen am Völkermord beteiligten Personen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, den Schutz verweigern;
14.ruft die Europäische Union auf, sich für die unverzügliche Entsendung von 5.000 Soldaten einer Friedenstruppe in die ruandischen Flüchtlingslager in Zaire einzusetzen und Bedingungen zu schaffen, die eine dauerhafte humanitäre Hilfe und die freiwillige Rückführung von Flüchtlingen ermöglichen;
15.fordert die Kommission auf, es über die Weiterbehandlung seiner Entschlie ungen sowie über die in Ruanda durchgeführten Ma nahmen zu unterrichten;
16.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der OAU, den Regierungen Ruandas, Zaires, Burundis, Tansanias und Ugandas sowie den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.