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Parlamento Europeo - 14 dicembre 1994
Situation der Familie

B4-0471, 0475, 0477, 0478 und 0481/94

Entschlie ung zum Schutz der Familie und familienähnlichen Formen des Zusammenlebens zum Abschlu des Internationalen Jahres der Familie

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Schlu folgerungen betreffend die demographischen Trends, die sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen und die veränderten Anforderungen an die Systeme der sozialen Sicherheit, die auf dem informellen Treffen der für Fragen der Familienpolitik zuständigen Minister in der Europäischen Union vom 15. September 1994 in Berlin gezogen wurden,

-unter Hinweis darauf, da die Kommission gegenwärtig einen Bericht über die demographischen Veränderungen in der Union ausarbeitet,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 9. Juni 1983 zur Familienpolitik in der EWG,

-in Kenntnis der Entschlie ung des Rates vom 29. September 1989 zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,

-in Kenntnis des Kommissionsvorschlags für ein 4. Programm zur Bekämpfung der Armut und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschlie ung vom 27. Oktober 1994,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. Juni 1986 zur Gewalt gegen Frauen,

A.unter Hinweis darauf, da das Jahr der Familie, das von der UNO und von der Europäischen Union ausgerufen wurde, sich dem Ende zuneigt,

B.unter Hinweis darauf, da gemä dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie die Mitgliedstaaten für eine effiziente Familienpolitik verantwortlich sind,

C.unter Hinweis darauf, da über 50 Millionen EU-Bürger unter der Armutsgrenze leben müssen und daher an den Rand gedrängt und ausgegrenzt werden,

D.unter Hinweis darauf, da es in der Union über 17 Millionen registrierte Arbeitslose gibt und die Zahl der Obdachlosen auf über 3 Millionen geschätzt wird,

E.unter Hinweis auf die zunehmende soziale Ausgrenzung, die zum Teil auf Strukturveränderungen in der Gesellschaft beruht, welche evaluiert und voll erkannt werden müssen,

F.unter Hinweis auf die Schwierigkeiten im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, die ein entscheidender Faktor in diesem Ausgrenzungsproze sind, sowie unter Hinweis auf die starren Arbeits- und Organisationsmuster, die inbesondere den Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren,

G.in der Erwägung, da Arbeitslosigkeit und Armut wesentlich zum Zerfall der Familien, Gewalt gegen die Ehefrauen und Mi brauch und Mi handlung von Kindern beitragen,

H.unter Hinweis darauf, da es zur Durchsetzung der im EG-Vertrag garantierten Freizügigkeit und der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes erforderlich ist, auch auf europäischer Ebene Aspekte des Familien- und Sozialrechts einzubeziehen, die die Niederlassungsfreiheit behindern könnten,

I.in der Erwägung, da sich Familien und Familienstrukturen in Europa verändert haben und das Zusammenleben in den letzten Jahren vielfältiger geworden ist, so da zahlreiche junge Menschen in nichtehelichen Gemeinschaften zusammenleben, bevor sie eine Familie gründen, und oft auch mit Kindern unverheiratet zusammenleben,

J.Ain der Erwägung, da es im Interesse des Staates und der Institutionen liegt, die Familie bei ihren Aufgaben zu unterstützen und ein familienfreundliches Klima zu schaffen, in dem Menschen ihren Wunsch, mit Kindern zu leben, verwirklichen können,

K.überzeugt davon, da die Leistungen der Familie bei der Kindererziehung und bei der Sorge für ältere und behinderte Angehörige immens und unersetzlich sind,

L.überzeugt davon, da die Familie durch die Übernahme der Verantwortung für die Erziehung der Kinder und durch den Schutz und die Geborgenheit, die sie den Beziehungspersonen miteinander und untereinander bietet, wesentliche Aufgaben zur Entlastung der Gesellschaft übernimmt und beste Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft schafft,

M.unter Hinweis darauf, da diese Diskussionen in verschiedenen Mitgliedstaaten bereits zu Änderungen des Familienrechts, des Steuerrechts, des Adoptions- und Erbrechts geführt haben,

N.unter Hinweis darauf, da der Europäische Gerichtshof in seiner Auslegung des Rechts auf Familienleben gemä der Europäischen Menschenrechtskonvention bei verschiedenen Gelegenheiten festgelegt hat, da unterschiedliche Auslegungen des Begriffs Familie möglich sind,

1.ist von der Notwendigkeit überzeugt, da der Forderung nach Chancengleichheit der Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt durch ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, verbesserte berufliche Ausbildung, weiterführende Bildung, permanente Weiterbildung und wirksamen sozialen Schutz entsprochen werden mu , Faktoren, die sämtlich für ein gutes Funktionieren der familiären Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung sind;

2.bedauert die Nichtdurchführung der Richtlinien über Teilzeitarbeit und Elternurlaub, da diese wesentliche gesetzgeberische Bestandteile für eine bessere Integrierung von Arbeit und Familienleben sind;

3.bedauert ferner das Fehlen einer Richtlinie über die Kinderbetreuung zwecks Durchführung der Ratsempfehlung zur Kinderbetreuung und fordert bei der Überprüfung dieser Empfehlung 1995 die Vorlage eines Richtlinienvorschlags; fordert die Kommission auf, die in seiner Entschlie ung vom 19. April 1991 zu Kinderbetreuung und Chancengleichheit enthaltenen Empfehlungen zu berücksichtigen;

4.ist der Auffassung, da politische Ma nahmen, die sich speziell auf alleinerziehende Eltern beziehen, sich auf Lösungen konzentrieren, die den für die Kinder sorgenden Elternteil vor wirtschaftlichen Härten schützen; Mindestlöhne und Sozialschutzbestimmungen sollten gewährleisten, da das Einkommen den Bedürfnissen des jeweiligen Haushalts entspricht;

5.ist der Auffassung, da zu einem umfassenden familienpolitischen Ansatz eine Zusicherung fairer und flexibler Arbeitsverfahren und -muster ohne Beeinträchtigung der Arbeitnehmerrechte oder des jeweiligen Status gehört, damit Arbeits- und Familienbelange in bestmöglicher Weise in Einklang gebracht werden können;

6.begrü t, da ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten begonnen hat, und erwartet, da dieser sich auch gezielten Fragestellungen in dem breiten Spektrum der Familienpolitik zuwendet;

7.fordert, da eine positiv orientierte konstruktive Politik und Initiative unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie zum integralen Bestandteil aller Gemeinschaftsma nahmen wird;

8.fordert, da unentgeltliche Tätigkeiten eines Elternteiles im Bereich der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in den Sozialsicherungssystemen zugunsten einer eigenständigen Sicherheit besser berücksichtigt werden;

9.schlägt vor, da die Kommission au erdem ein Aktionsprogramm mit folgenden Prioritäten ausarbeitet:

-um die Forschung in den Bereichen Medizin, Soziologie, Psychologie und Pädagogik fortzuführen, um sowohl den Regierungen und Parlamenten als auch der Gesellschaft zu ermöglichen, alle Aspekte des Familienlebens in der heutigen Zeit zu verstehen,

-um Tagungen veranstalten zu können, welche die Beteiligung der Sozialpartner und einschlägiger Organisationen sowie praxisbezogene Initiativen vorsehen mit dem Ziel einer besseren Abstimmung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens mit dem Familienleben und einer besseren Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf;

10.betont die Notwendigkeit, das Familienrecht an die Veränderungen anzupassen, die sich hinsichtlich der Funktionen und der Struktur der modernen Familie ergeben haben, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene;

11.bekräftigt erneut, da das Recht auf Familienleben das Recht auf Familienzusammenführung von Wanderarbeitnehmern beinhaltet;

12.dringt bei der Kommission darauf, Vorschläge zur Aufhebung restriktiver Vorschriften in den Rechtsvorschriften über die gemeinsame Agrarpolitik zu unterbreiten, wenn es um "rechtmä ige Ehegatten" geht;

13.dringt bei der Kommission darauf, allen dauerhaften Formen des "Zusammenlebens" gleiche Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen, was den Kampf gegen die Armut, die Unterstützung behinderter Menschen, Beschäftigungsanreize und die Entwicklung der Humanressourcen betrifft;

14.dringt bei der Kommission darauf, die Interessen des Kindes als dem empfindlichsten Familienmitglied besonders zu berücksichtigen und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes auf allen ihren Tätigkeitsgebieten zu fördern und zu unterstützen;

15.bedauert das Einfrieren des Programms "Armut IV";

16.ist der Ansicht, da Ma nahmen wie steuerliche Freistellung und Ausgleichsleistungen bei der Sozialversicherung beschlossen werden sollten, um Personen zu unterstützen, die aus familiären Gründen eine völlige oder teilweise Unterbrechung ihres Arbeitslebens wünschen;

17.ist der Meinung, da Dienste geschaffen und gefördert werden sollten, die bedrängten Familien helfen und dazu beitragen könnten, für Haushalte mit Kindern solide Verhältnisse zu schaffen; wünscht nachdrücklich, da die Kommission zugunsten der notleidenden oder ausgegrenzten Familien Ma nahmen insbesondere auf dem Gebiet des Wohnrechts trifft, damit jederman unter annehmbaren Bedingungen leben kann;

18.fordert die Kommission erneut auf, dem Rat eine Entschlie ung zur Laufbahnmobilität und Chancengleichheit für Frauen und Männer zu unterbreiten;

19.fordert, da die anhängigen Richtlinien zum Elternurlaub und zur Teilzeitarbeit verabschiedet und durchgeführt werden;

20.fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten einer EU-weiten Kampagne für die Ächtung der Gewalt in der Familie und einer europaweiten Kampagne gegen sämtliche Formen der Mi handlung von Kindern zu prüfen;

21.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
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