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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 1995 (a)

A4-0105/94

Entschlie ung zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 - Einzelplan III - Kommission - in der vom Rat geänderten Fassung

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans des Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 mit Abänderungen und Änderungsvorschlägen in der Fassung nach der zweiten Lesung des Rates vom 16. November 1994 (C4-0210/94),

-in Kenntnis des vom Rat am 31. Oktober 1994 erstellten Entwurfs des Berichtigungsschreibens Nr. 1/95 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans (C4-0110/94),

-unter Hinweis auf den Beschlu vom 13. Dezember 1994 zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau im Anhang zur Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens sowie auf seine diesbezügliche Entschlie ung dieses Datums,

-in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungsschreibens Nr. 2/95 vom 8. Dezember 1994 (C4-0257/94),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1995,

-unter Hinweis auf seine in erster Lesung angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschläge und seine Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 (Einzelplan III),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 24. Oktober 1991 zur Klassifizierung der Ausgaben im Haushaltsplan,

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0105/94),

A.in Anbetracht der Tatsache, da sich der vom Rat am 16. November 1994 aufgestellte Entwurf des Haushaltsplans nicht mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993, die eine Eigenmittelobergrenze von 1,21% des BSP vorsieht, im Einklang befindet, sondern mit einer Obergrenze von 1,20% des BSP auf der Grundlage einer Union mit zwölf Mitgliedstaaten erstellt wurde,

B.in der Erwägung, da nach dem Beschlu des Europäischen Parlaments in erster Lesung der Rat in seinem geänderten Entwurf des Haushaltsplans die Notwendigkeit einräumte, einen Haushaltsplan zu verabschieden, durch den "die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und im voraus bewilligt werden" und der der Erweiterung der Union 1995 Rechnung trägt; in der Erwägung, da sich der Rat bemüht hat, diesem Versäumnis durch die Annahme des Berichtigungsschreibens Nr. 2/95 abzuhelfen,

C.in Anbetracht der Tatsache, da der Rat abgesehen von sechs Abänderungen sämtliche Abänderungen des Parlaments in erster Lesung abgelehnt hat, ohne dies im einzelnen zu begründen,

1.weist darauf hin, da sich das Parlament in erster Lesung an die Bestimmungen des Vertrags wie auch an die Haushaltsordnung und die revidierte Finanziellen Vorausschau, die am 13. Dezember 1994 beschlossen wurde, gehalten hat, indem es dafür gesorgt hat, da dem voraussichtlichen Mittelbedarf einer erweiterten Union Rechnung getragen wurde;

2.bekräftigt erneut seine Auffassung, da ein Haushaltsplan verabschiedet werden sollte, der den Erwartungen der Bürger einer erweiterten Union mit 15 Mitgliedstaaten gerecht wird und den Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten auf dem Europäischen Gipfel von Edinburgh eingegangen sind, voll Rechnung trägt; ist ferner der Auffassung, da der Haushaltsplan der derzeitigen Wirtschaftslage in der erweiterten Union sowie den neuen Verpflichtungen dieser Union Rechnung tragen sollte;

3.bedauert es, da sich der Rat geweigert hat, nach einer Lösung hinsichtlich der Anhebung der Eigenmittelobergrenze bis zur Ratifizierung durch die nationalen Parlamente zu suchen; stellt unterdessen fest, da die neue Eigenmittelobergrenze eine Änderung bei der Abänderung zu den eingefrorenen Zahlungen ermöglicht;

4.stellt fest, da nach der Abstimmung über die Abänderungen zum Entwurf des Haushaltsplans die Margen unterhalb der Obergrenzen in den verschiedenen Rubriken, unter Beachtung von Nummer 19 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993, folgende sind: Rubrik 1: 18,5 Mio. ECU, Rubrik 2: 0 ECU, Rubrik 3: 4,3 Mio. ECU, Rubrik 4: 13,6 Mio. ECU, Rubrik 5: 13,6 Mio. ECU;

5.stellt fest, da der Haushaltsplan für 1995 eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 12,6% und der Mittel für Zahlungen um 12% gegenüber dem Haushaltsplan für 1994 aufweist, was eine Erhöhung von 9,7% gegenüber der ursprünglich veranschlagten maximalen Steigerungsrate bedeutet; ist der Ansicht, da dieser Anstieg mit den Erhöhungen der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten in Einklang steht, obgleich sich die Europäische Union vor neue Aufgaben und die Schaffung neuer Einrichtungen gestellt sieht;

6.nimmt den Beschlu des Rates über das Berichtigungsschreiben Nr. 1/95 zur Kenntnis; akzeptiert das Ergebnis bei allen Haushaltslinien, die vom Parlament in erster Lesung nicht abgeändert wurden; billigt den Beschlu , bei den anderen Haushaltslinien die in erster Lesung beschlossenen Abänderungen erneut vorzulegen;

7.billigt, was das Berichtigungsschreiben Nr. 2/95 betrifft, den Beschlu des Rates in bezug auf die Einnahmen der um die drei neuen Mitgliedstaaten erweiterten Union;

8.billigt ferner den Beschlu des Rates zu sämtlichen Haushaltslinien im Zusammenhang mit der Erweiterung, die vom Parlament in erster Lesung beschlossen wurden;

9.bekräftigt jedoch seinen Beschlu aus erster Lesung in bezug auf die Programme MEDA, Sokrates und Leonardo, die beiden letztgenannten mit einem erhöhten Mittelansatz von 20 Mio. ECU gegenüber dem Vorentwurf des Haushaltsplans, und die speziellen Reserven für die Netze, die Forschung und die internen Politikbereiche, wobei es sich bei letzterer um eine Reserve für die gesamte Rubrik einschlie lich der Forschung handelt;

10.erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch die Verhängung von Geldbu en bzw. die Erhebung von Verzugszinsen bei Betrügereien bzw. Nichteinhaltung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere seitens der Mitgliedstaaten, zu schützen;

11.ist der Auffassung, da bei Feststellung von Verstö en Geldbu en bzw. Verzugszinsen in den Einnahmenteil des Haushaltsplans eingesetzt werden sollten;

12.erinnert an seine obengenannte Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 und insbesondere seine an die Kommission gerichteten Forderungen, das Parlament über die Durchführung bestimmter Ma nahmen zu unterrichten; fordert die Kommission auf, den verschiedenen Forderungen, die der vorliegenden Entschlie ung beigefügten Übersicht zusammengefa t sind, nachzukommen;

13.beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, darüber zu wachen, da die von der Haushaltsbehörde beschlossenen Mittel so effizient wie möglich verwendet werden;

zu den Agrarausgaben

14.befürwortet unter diesen Umständen die Beibehaltung in zweiter Lesung sämtlicher vom Rat als "Änderungen" angesehenen Abänderungen, die Haushaltslinien betreffen, bei denen die Kommission den in den Haushaltsplan eingesetzten Mittelbetrag im Rahmen ihrer Ermessensbefugnis bei der Haushaltsführung respektieren mu ;

15.stellt fest, da die Kommission, wie sie selbst einräumt, die Lagerhaltungskosten für Rind- und Kalbfleisch für 1995 um mindestens 600 Mio. ECU zu hoch angesetzt hat; bedauert erneut die Ungenauigkeit dieser veranschlagten öffentlichen Ausgaben, die so gewichtige Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Union haben;

16.stellt fest, da es nach den Schätzungen der Kommission höchst unwahrscheinlich ist, da die Agrarleitlinie 1995 überschritten wird;

zu den Strukturfonds

17.weist auf seine Haltung zu den Gemeinschaftsinitiativen und die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz der Gemeinschaftstätigkeiten hin;

18.begrü t die zusätzliche Initiative zur Unterstützung des Friedensprozesses in Nordirland und den Grenzregionen im Süden mit Hilfe eines dreijährigen Strukturprogramms; erwartet eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Fonds für Irland bei der Verwaltung des neuen Programms in der Rubrik 2, damit die von dem Fonds vorgelegten Projekte in dem Programm wohlwollend geprüft werden können;

zu den internen Politikbereichen

19.nimmt zur Kenntnis, da in zwei Fällen vor der zweiten Lesung die Voraussetzungen für die Freigabe der als Reserve eingesetzten Mittel geschaffen wurden, und befürwortet bei den Haushaltslinien B5-403 (SYSTRAN) und B3-4112 (Migrantenforum der Europäischen Union) die Einsetzung des Gesamtbetrags in die Haushaltslinie;

20.stellt mit Genugtuung fest, da der Rat nunmehr die Auffassungen akzeptiert hat, die es in seiner Entschlie ung vom 3. Mai 1994 zum Entwurf einer Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Leitlinien für die Modernisierung der Textil- und Bekleidungsindustrie in Portugal vertreten hat, und befürwortet den diesbezüglichen Mittelansatz;

21.nimmt die Erklärung der Kommission zur Kenntnis, da die Haushaltslinien B3-4010 (Arbeitsmarkt) und B3-4103 (Ma nahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung) den Forderungen von Organisationen und Hilfsnetzen Rechnung tragen, die sich obdachloser ehemaliger Militärangehöriger annehmen;

22.ist der Auffassung, da das HELIOS-Programm (B3-4102) auch die geistig Behinderten nach Absolvierung einer besonderen Berufsausbildung erfassen sollte, ganz gleich ob sie schwer, leicht, teilweise behindert oder persönlichkeitsgestört sind;

23.vertritt, wenngleich es sich der Notwendigkeit einer Haushaltsdotierung für die spezialisierten Einrichtungen, die über eine Rechtsgrundlage verfügen, bewu t ist, die Auffassung, da bei all diesen Einrichtungen für eine Haushaltskohärenz und -transparenz gesorgt werden mu ; weist darauf hin, da die Kommission bereits um Berichterstattung in dieser Frage gebeten wurde; bekräftigt einstweilen seinen Beschlu , einen Teil der Haushaltsmittel jeder Einrichtung als Reserve einzusetzen; erwartet, da alle Einrichtungen sämtliche Entscheidungen, die direkte oder indirekte finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Union haben, unverzüglich der Haushaltsbehörde zur vorherigen Prüfung unterbreiten, bis die entsprechenden Informationen vorliegen;

24.begrü t den Beschlu des Rates, die Abänderung zum Programm THERMIE II zu akzeptieren, ist jedoch der Auffassung, da die Mittel für Pilotvorhaben in den Bereichen rationelle Nutzung von Energie (10 Mio. ECU), erneuerbare Energiequellen (10 Mio. ECU) sowie Kohle- und Kohlenwasserstofftechnologien (10 Mio. ECU) verwendet werden sollten, wenn nicht rechtzeitig ein Beschlu über die Rechtsgrundlagen gefa t wird;

25.ersucht die Kommission, auf europäischer Ebene verlä liche statistische Informationen über den Fremdenverkehr (Haushaltslinie B5-325) zur Verfügung zu stellen;

zu den externen Politikbereichen

26.befürwortet die Beibehaltung der Abänderungen, die auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Schaffung einer neuen Initiative der Union für Südeuropa (MEDA) gerichtet sind;

27.begrü t den Beschlu des Rates, dem Grundsatz einer Finanzierung der GASP aus dem Haushaltsplan der Gemeinschaft (Einzelplan III) zu folgen; billigt au erdem die Mittelausstattung, die für die einzige GASP-Aktion der Union in Mostar vorgesehen wurde;

28.nimmt die Fortschritte bei der Verwaltung der Programme PHARE und TACIS zur Kenntnis und billigt die Einsetzung von 1,609 Mrd. an Mitteln für Verpflichtungen und 1,311 Mrd. ECU an Mitteln für Zahlungen für diese beiden wie auch die damit zusammenhängenden Programme; weist darauf hin, da dies ein Zeichen für die Bereitschaft des Parlaments ist, diese Ma nahmen weiterhin zu unterstützen, sofern diese Mittel wirksam verwendet werden und vollständig Rechenschaft darüber abgelegt wird;

29.erwartet, da im Rahmen der Haushaltslinie B7-5022 (Förderung der Exporte der Gemeinschaft nach Drittländern, insbesondere Japan) ca. 8,5 Mio. ECU für die Förderung der Exporte nach Japan, ca. 2,35 Mio. ECU für spezifische Ma nahmen auf anderen Drittlandsmärkten und 1,35 Mio. ECU für spezifische Ma nahmen auf Drittlandsmärkten in den Sektoren Textilien, Bekleidung, Schuhe und Leder bereitgestellt werden;

30.weist auf die voraussichtlichen Auswirkungen hin, die das GATT-Abkommen vor allem langfristig auf die jährlichen Einnahmen der Union haben wird, und fordert die Kommission auf, es bei der Vorlage des Vorentwurfs des Haushaltsplans über die Vorausschätzungen hinsichtlich der Auswirkungen des Abkommens auf dem laufenden zu halten; weist mit Nachdruck darauf hin, da die Mitgliedschaft der Gemeinschaft in der Welthandelsorganisation nicht zu einer Ausweitung der Praxis der Entscheidungsfindung ohne demokratische Kontrolle führen darf;

zu den Verwaltungsausgaben

31.ist der Auffassung, da der verabschiedete Haushaltsplan ein reibungsloses Funktionieren der Institutionen bei gleichzeitiger besonderer Zurückhaltung bei den Verwaltungsausgaben gewährleisten mu ;

32.hält es für unbedingt erforderlich, da alle Institutionen bedeutende konkrete Ma nahmen im Hinblick auf eine konstruktive und nützliche interinstitutionelle Zusammenarbeit treffen, um den Anteil der Verwaltungsausgaben am Gesamthaushaltsplan zu verringern und den europäischen öffentlichen Dienst noch effizienter zu gestalten;

33.betont, da die für die künftigen Übersetzungsdienste (interne oder externe Übersetzer) bestimmten Gelder so lange eingefroren werden, bis von der Kommission eine globale Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt und diese von der Haushaltsbehörde gebilligt wurde;

34.billigt den Beschlu , die Mittel für die Komitologie-Haushaltslinien (A-2510 und A-2511) wiedereinzusetzen, davon 10% unter der Haushaltslinie und den Rest in die Reserve; ersucht die Kommission, der Haushaltsbehörde eine vollständige Liste aller Beschlüsse vorzulegen, die 1994 von den in der Anlage zum Haushaltsplan erwähnten Ausschüssen gefa t wurden;

35.bestätigt bezüglich der Informationspolitik seine obengenannte Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 und ersucht die Kommission, einen Bericht über die Neuausrichtung dieser Politik auszuarbeiten; beauftragt seinen zuständigen Ausschu , die Angelegenheit zu verfolgen; schlägt vor, da Kommission und Parlament ihre Informations- und Delegationsbüros in den neuen Mitgliedstaaten gemeinsam in ein- und demselben Gebäude einrichten und da dies bis zum Jahr 2000 in allen Mitgliedstaaten praktiziert wird;

zu den Einnahmen

36.bekräftigt den Beschlu über die Abänderungen, die in erster Lesung zum Einnahmenteil des Haushaltsplans eingereicht wurden, insbesondere in bezug auf die Steuern im Zusammenhang mit den neugeschaffenen Stellen und eine Vorausschätzung der Wiederverwendung von Mitteln;

Schlu teil

37.beauftragt seinen Präsidenten, den Haushaltsplan als Haushaltsplan der Europäischen Union festzustellen;

38.beauftragt seinen Präsidenten, diese Haushaltsbeschlüsse der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

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