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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 1995 (b)

A4-0106/94

Entschlie ung zu den vom Rat vorgenommenen Änderungen an den Abänderungen des Parlaments zu Einzelplan I - Europäisches Parlament, Anlage Bürgerbeauftragter, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

-unter Hinweis auf den Beschlu vom 13. Dezember 1994 zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau im Anhang zur Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens sowie auf seine diesbezügliche Entschlie ung dieses Datums,

-unter Hinweis auf seine in erster Lesung angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschläge und seine Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 (Einzelpläne I, II, IV, V, VI),

-in Kenntnis des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 mit Abänderungen und Änderungsvorschlägen in der Fassung nach der zweiten Lesung des Rates vom 16. November 1994 (C4-0210/94),

-in Kenntnis des Entwurfs eines Berichtigungsschreibens Nr. 2/95 vom 8. Dezember 1994 (C4-0257/94),

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0106/94),

A.in der Überzeugung, da die Ratifizierung des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union die Einbeziehung neuer, durch die Erweiterung der Union entstehender Ausgaben in den Haushaltsplan unumgänglich macht,

B.mit dem Hinweis, da daher im Rahmen der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1995 in jedem Haushaltseinzelplan ein neues Kapitel mit der Bezeichnung "Erweiterung" geschaffen und mit Mitteln zur Deckung der Verwaltungsausgaben ausgestattet wurde, wobei auch die Bedingungen für deren Freigabe festgelegt wurden;

C.ferner mit dem Hinweis, da der Rat in seinen Beratungen vom 16. November 1994 die Abänderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung ohne Ausnahme abgelehnt hat,

1.weist darauf hin, da die Abänderungen des Parlaments an seinem eigenen Haushaltsplan vom Rat nicht geändert wurden;

2.unterstreicht jedoch, da der Rat zwar die Abänderung des Parlaments zur Aufstockung des Haushaltspostens 2000/3 "Mieten" um einen Betrag von 120 Mio. ECU angenommen hat, diese Zustimmung aber wieder rückgängig macht, indem er in Einzelplan III - Kommission - eine Negativreserve in gleicher Höhe einsetzt; bringt diesbezüglich seine tiefe Besorgnis hinsichtlich der Einhaltung der Vertragsbestimmungen und insbesondere des Artikels 203 Absatz 5 EGV zum Ausdruck;

3.bedauert, da der Rat ohne besondere Begründung die vom Parlament in erster Lesung angenommenen Abänderungen abgelehnt hat, obwohl er sich in seinen Stellungnahmen der Begründung dieser Abänderungen durch die Einführung einer wirksamen Politik für den Betrieb des Verwaltungsapparats der Institutionen und grö erer Transparenz bei der Darstellung der Mittel für die verschiedenen Verwaltungstätigkeiten angeschlossen hat;

4.weist darauf hin, da es in seinen Entschlie ungen vom 24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1995, vom 20. April 1994 zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplän Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1994, vom 27. Oktober 1994 zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplän Nr. 2 für das Haushaltsjahr 1994 sowie in seiner obengenannten Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 (Einzelpläne I, II, IV, V, VI) die Ausarbeitung von Berichten über den Verwaltungsbetrieb der Institutionen beantragt hat; bekräftigt diese Forderungen und fordert die betroffenen Institutionen auf, unverzüglich in diesem Sinne tätig zu werden;

5.unterstreicht, da im Rahmen der Anpassung der Finanziellen Vorausschau aufgrund der Erweiterung die Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" im Zeitraum 1995-1999 um durchschnittlich etwa 4,66% aufgestockt werden mu ; da ferner die an der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens beteiligten Institutionen übereingekommen sind, 1996 die Ausgaben der Rubrik 5 zu überprüfen, um dem Finanzbedarf für die Gebäude der Europäischen Institutionen sowie dem Personalbedarf für die neuen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;

6.ist im Hinblick darauf der Ansicht, da die dann notwendigen zusätzlichen Mittel ausschlie lich zur Deckung des neuen, mit der Erweiterung zusammenhängenden Bedarfs bestimmt sind, sowohl was die Humanressourcen als auch was den Verwaltungsbetrieb der Institutionen anbelangt;

7.weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da die neuen Ausgaben den neuen Anforderungen im Sprachendienst der einzelnen Institutionen Rechnung tragen sollten, da jedoch durch Umsetzung und Umstrukturierung vorhandener Humanressourcen und Verwaltungsstrukturen grö enbedingte Kosteneinsparungen angestrebt werden sollten; äu ert sich in diesem Zusammenhang betroffen über den au erordentlich begrenzten Umfang der interinstitutionellen Zusammenarbeit in Verwaltungs- und Personalangelegenheiten;

8.fordert die Institutionen energisch auf, umfassende praktische Vorkehrungen für eine konstruktive und nützliche interinstitutionelle Zusammenarbeit zu treffen, um den Anteil der Verwaltungsausgaben am Gesamthaushaltsplan zu senken und die Effizienz des europäischen öffentlichen Dienstes noch weiter zu steigern;

9.hält es unter diesen Umständen für angebracht, die Strategie einer "Erweiterungsreserve" beizubehalten, deren Freigabe an die Bestimmungen der Haushaltsordnung und insbesondere die für Mittelübertragungen und die Vorlage eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95 in Frage kommenden Artikel gebunden ist;

10.bekräftigt im Zusammenhang damit seine in erster Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans erhobene Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Institutionen sowie sein im Rahmen der Haushaltsleitlinien für 1995 zum Ausdruck gebrachtes Engagement für eine Beurteilung des Verwaltungsbetriebs mittels des Screenings, eines für die Haushaltsbehörde durchaus wichtigen Arbeitsinstruments;

11.betont, da der Haushaltsplan für 1995 zum ersten Mal die haushaltliche Darstellung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen in einem neuen Einzelplan VI des Gesamthaushaltsplans umfa t;

12.erinnert an seine Aufforderung an die zuständigen Stellen des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 1995 ein nach Dienststellen - einschlie lich derer der gemeinsamen Organisationsstruktur - aufgegliedertes Funktionsorganigramm vorzulegen und wiederholt diese Forderung nachdrücklich im Rahmen des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95;

13.bekräftigt im Zusammenhang damit, wie sehr ihm an der tatsächlichen Einführung der im Vertrag vorgesehenen gemeinsamen Organisationsstruktur gelegen ist; betont erneut, da deren Effizienz nicht durch die geographische Aufsplitterung des Personals innerhalb der einzelnen Dienststellen, die in dieser Struktur zusammengefa t werden sollen, gefährdet werden darf, und da alle Schritte der zuständigen Stellen des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zur Schaffung paralleler Dienste, die zu vielfältigen Hierarchien innerhalb der gemeinsamen Struktur zu führen drohen, den Grundsätzen einer gesunden und transparenten Rechnungsführung und Verwaltung zuwiderlaufen würden und zu einer Quelle kontraproduktiver Konflikte werden könnten;

14.hat infolgedessen beschlossen, für die Einzelpläne IV, V und VI seine in erster Lesung angenommenen Abänderungen sowie seine Abänderungen bezüglich der Erweiterung wiedereinzusetzen und im letzten Fall darauf hinzuweisen, da es einerseits innerhalb der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau entsprechend den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung einen ausreichenden Spielraum gelassen hat (vgl. beigefügte Aufschlüsselung nach Institutionen) und da andererseits der Gesamtbetrag für die Erweiterung im Haushaltsplan der einzelnen Institutionen im Rahmen des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95 Gegenstand einer pragmatischen Beurteilung sein wird;

15.beauftragt seinen Präsidenten, diese Haushaltsbeschlüsse dem Rat, der Kommission sowie den betroffenen beratenden Institutionen und Organen zu übermitteln.

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