Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
mar 01 lug. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Finanzielle Interessen der Gemeinschaften

B4-0470/94

Entschlie ung zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und den Vorschlag für einen Akt des Rates der EU betreffend die Erstellung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen zum rechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und insbesondere die Entschlie ung vom 16. Dezember 1993 zur Bekämpfung der Betrügereien im internationalen Ma stab und die Entschlie ung vom 11. März 1994 zur eigenständigen Ermittlungs- und Untersuchungsbefugnis, über die die Union im Rahmen des rechtlichen Schutzes ihrer finanziellen Interessen verfügt,

-unter Hinweis auf die Artikel 100 a, 235, 209 a des EG-Vertrags und K.1 bis K.6 des EU-Vertrags,

-in Kenntnis der Entschlie ung im Anhang zu den Schlu folgerungen des Rats der Justiz- und Innenminister vom 1. Dezember 1994,

-in Kenntnis der Schlu folgerungen des Europäischen Rates vom 9. und 10. Dezember 1994 in Essen,

A.in der Erwägung, da es dringlich und wichtig ist, im Hinblick auf die Definition der laufenden Verfahren im Rahmen des EG-Vertrags und des Titels VI des EU-Vertrags die Hauptelemente seines Standpunkts in der Frage des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft darzulegen,

B.in der Erwägung, da die Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Essen eindeutig aussagen, da der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ein konzertiertes Vorgehen der Gemeinschaftsorgane erfordern wird und dies vor allem im Rahmen von Legislativverfahren der Gemeinschaft erfolgen mu , die die Mitentscheidung von Parlament und Rat vorsehen,

1.vertritt die Auffassung, da die Ausstattung des Rats, in einem zum Teil nichtgemeinschaftlichen Rahmen, mit der Entscheidungsbefugnis im Bereich von Rechtsakten zur Regelung des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu einer ernsten Schwächung dieses Schutzes führen könnte, und zwar sowohl wegen des potentiellen Interessenkonflikts, der zwischen der Gemeinschaft und dem Rat besteht, als auch wegen der Vielzahl und Vielfalt der bestehenden Zuständigkeiten und Verfahren;

2.fordert den Rat daher auf anzuerkennen, da allein die Gemeinschaft für die Aufstellung der allgemeinen Regeln zum Schutz ihrer eigenen finanziellen Interessen zuständig ist, und infolgedessen zu akzeptieren, da dieser Bereich durch Standardakte des EG-Vertrags geregelt wird, wobei die Anwendung von Artikel K.1 Nummer 5 des Vertrags über die Europäische Union auf die Bekämpfung der Betrügereien in internationalem Ma stab ohne Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt begrenzt sein soll;

3.zeigt sich angesichts der vorgelegten Vorschläge etwas enttäuscht über die Leitlinien, die sich in der Entschlie ung des Rats zu zahlreichen Punkten der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung in bezug auf den strafrechtlichen Schutz abzeichnen, insbesondere was die Definition des Betrugs und seiner subjektiven Elemente, das Verfahren und die Zuständigkeit bei grenzübergreifendem Betrug, die Zuständigkeit für in einem Drittland begangenen Betrug und die Verantwortlichkeit der juristischen Personen angeht;

4.ist seinerseits der Ansicht, da der institutionelle Rahmen zur Vermeidung einer schwachen und unangemessenen Regelung wie folgt konsolidiert werden sollte:

a)die Kommission sollte ihren Vorschlag für ein Übereinkommen zurückziehen; dieses könnte in eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats gemä Artikel 100 a und 209 a des EG-Vertrags umgewandelt werden,

b)die Rechtsgrundlage des Verordnungsvorschlags sollte dahingehend geändert werden (und zwar Artikel 100 a statt Artikel 235), da das Parlament an dieser Aktion zur Harmonisierung des administrativen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, die auf eine Vermeidung von Verzerrungen im Rahmen des Binnenmarktes abzielt, beteiligt wird,

c)die Kommission sollte dem Rat der Justiz und Innenminister ein Übereinkommen gemä Artikel K.3 des EU-Vertrags zur Regelung betreffend die Betrügereien in internationalem Ma stab, die keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt haben, vorzuschlagen;

5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail