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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Förderung des Tourismus

A4-0080/94

Entschlie ung zum Bericht der Kommission über Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Berichts der Kommission über Aktionen der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus (KOM(94)0074 - C3-0202/94),

-in Kenntnis von Artikel 3 Buchstabe t und Artikel 3 b des EG-Vertrags sowie der Erklärung zu den Bereichen Katastrophenschutz, Energie und Fremdenverkehr im Anhang zur Schlu akte des EU-Vertrags,

-in Kenntnis der Erklärung zu den Gebieten in äu erster Randlage der Gemeinschaft im Anhang zur Schlu akte des EU-Vertrags,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 13. Juli 1990 zu Ma nahmen im Rahmen des Europäischen Jahres des Fremdenverkehrs zum Schutz der Umwelt gegen mögliche Schäden durch den Massentourismus, vom 13. Dezember 1990 zum Europäischen Jahr des Fremdenverkehrs, vom 11. Juni 1991 zu einer gemeinschaftlichen Fremdenverkehrspolitik, vom 12. Juni 1991 zu der Gefährdung natürlicher und halbnatürlicher Lebensräume in den Alpen (EG und EFTA-Länder) im Zusammenhang mit der wachsenden Zunahme des Sommer- und Wintertourismus in diesen Gebieten, auf seine Stellungnahme vom 14. Februar 1992 zum Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs sowie auf seine Entschlie ungen vom 17. November 1992 zum Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Entschlie ung über ein Programm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Ma nahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und vom 18. Januar 1994 zum Fremdenverkehr auf dem Weg in das Jahr 2000,

-aufgrund der einschlägigen Bestimmungen seiner Geschäftsordnung,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie, des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien (A4-0080/94),

A.in der Erwägung, da der EU-Vertrag kein eigenes Kapitel über den Fremdenverkehrssektor enthält, der in beschäftigungspolitischer, wirtschaftlicher und umweltpolitischer Hinsicht als einer der wichtigsten Erwerbszweige der Gemeinschaft angesehen werden kann,

B.daher erstaunt darüber, da der Erwerbszweig des Fremdenverkehrs, mit dem jeder europäische Bürger zu tun hat, bislang mit wenigen Ausnahmen nur vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus analysiert wurde,

C.in der Überzeugung, da der Fremdenverkehr in zunehmendem Ma e einen ma geblichen Beitrag zum Schlüsselkonzept der Unionsbürgerschaft leisten kann,

D.in der Erwägung, da die Verantwortung für die Verkehrspolitik in erster Linie bei den Regionen und den Mitgliedstaaten liegt, da aber in verschiedenen Bereichen koordinierende und unterstützende gemeinschaftliche Initiativen ebenso notwendig sind,

E.in der Erwägung, da daher bei der nächsten Reform des EU-Vertrags die Konsolidierung einer gemeinschaftlichen Fremdenverkehrspolitik nicht weiter aufgeschoben werden darf und rückhaltlos dafür einzutreten ist,

F.in der Erwägung, da seine obengenannten Entschlie ungen vom 13. Juli 1990, vom 11. Juni 1991 und vom 18. Januar 1994 Teil des Besitzstands der Gemeinschaft im Fremdenverkehrsbereich ausmachen,

G.in der Erwägung, da die europäischen Programme für Forschung und technologische Entwicklung das Fremdenverkehrsgewerbe dabei unterstützen werden, die Chancen zu nutzen, die sich aus der "Informationsgesellschaft" und aus ökologischen Überlegungen ergeben,

H.in der Erwägung, da jede Gemeinschaftsinitiative im Fremdenverkehrssektor das höchstmögliche Niveau an Qualität und Wohlbefinden, sowohl für den Touristen als auch für die Bevölkerung der Fremdenverkehrsgebiete, anstreben mu , und da dies sich in der Festlegung hoher Ziele in den Bereichen Soziales, Beschäftigungspolitik, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Gesundheitswesen, Kultur und Umweltpolitik niederschlagen mu und da diese Ziele im angekündigten Grünbuch über den Fremdenverkehr ganz eindeutig ausgewiesen sein müssen,

I.mit der Feststellung, da im Rahmen des Massentourismus oft ein verzeichnetes Bild über die Kultur in den besuchten Regionen entsteht, wo es gerade eines der Ziele des Femdenverkehrs sein mü te, die authentische Kultur kennenzulernen,

J.in der Auffassung, da zur Information der Touristen ein Gemeinschafts-Gütezeichen für Qualität beim Fremdenverkehr (Grüner Koffer) für die Fremdenverkehrszentren, die Reisebüros, Hotels und Beherbergungsunternehmen sowie Gemeinden einzuführen ist, das vergeben wird, wenn die Voraussetzungen für einen umweltschonenden und auf die oben genannten Ziele ausgerichteten Fremdenverkehr erfüllt werden, und da zu diesem Zweck eine Datenvernetzung über existierende umweltgerechte Tourismusprojekte zur Information der Touroperators, des Gaststättengewerbes sowie der Städte, Gemeinden und Regionen gefördert werden sollte,

K.in der Erwägung, da in den KMU am ehesten neue Arbeitsplätze entstehen und da dieser Sektor in der Fremdenverkehrsindustrie sehr stark vertreten ist,

L.in der Erwägung, da der Tourismus zu Frieden, Solidarität und sozialem Zusammenhalt beiträgt,

M.in der Erwägung, da die Einrichtung des Europäischen Investitionsfonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank zur Stärkung der transeuropäischen Netze beitragen und kleinen Unternehmen im Tourismussektor eine vorteilhafte Finanzierung bieten wird, sofern diese sich umweltgerecht verhalten,

N.in der Erwägung, da der europäische Tourismussektor sehr viele Gesichter hat, vom Norden bis zum Süden, vom Städtetourismus bis zu den ländlichen Gebieten alles umfa t und potentiell für alle europäischen Bürger, sowohl für reiche als auch arme, Möglichkeiten bietet,

1.erklärt, da der Fremdenverkehr nicht nur einer der wichtigsten wirtschaftlichen Sektoren der Europäischen Union ist, sondern da er au erdem und insbesondere alle europäischen Bürger angeht, für die er eine inzwischen unverzichtbare soziale Errungenschaft darstellt, bei der immer bessere Qualität gefordert wird;

2.unterstreicht daher, da es nur logisch ist, den Touristen in den Mittelpunkt einer Verkehrspolitik der Gemeinschaft zu stellen, nicht nur als statistisch erfa bare Grö e, sondern als Verbraucher und Bürger der Union, der Rechte und Pflichten hat;

3.fordert daher, da den Verkehrssicherheits- und gesundheitlichen Aspekten bei der Konzeption jeglicher Fremdenverkehrspolitik eine Schlüsselrolle eingeräumt wird;

4.fordert, da bei der nächsten Revision des EU-Vertrags im Jahre 1996 unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ein eigener Titel über den Fremdenverkehr in den Vertrag aufgenommen wird, in dem eine eigene europäische Fremdenverkehrspolitik festgeschrieben wird, die bereichsübergreifend und vielschichtig ist und in ihrer Planung umweltpolitische, wirtschaftliche, soziale, beschäftigungspolitische und kulturelle Kriterien einbezieht und koordiniert; beauftragt daher den Institutionellen Ausschu , diese Forderung zur Kenntnis zu nehmen;

5.ist der Meinung, da die Fremdenverkehrspolitik sich nachhaltige Tourismusformen zum Ziel setzen mu , die im Einklang mit den örtlichen Traditionen stehen und die Kultur der besuchten Regionen respektieren;

6.ist der Auffassung, da der Fremdenverkehr als wichtiger Faktor bei der regionalen Entwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit in der Gemeinschaft so gestaltet sein mu , da er auf Dauer vertretbar und umweltverträglich ist, und da es daher unerlä lich ist, die Fremdenverkehrsma nahmen mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken zu koordinieren, und da auch die örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Verantwortungsträger ihre Verantwortung übernehmen müssen sowie da die nichtstaatlichen Organisationen in diesem Bereich aktiv einbezogen werden können;

7.vertritt die Ansicht, da Fremdenverkehr und Umwelt eng miteinander verzahnt sind, und fordert daher eine enge Koordinierung der beiden politischen Bereiche in Übereinstimmung mit Artikel 130 r Absatz 2 des EG-Vertrags, da der Fremdenverkehr mehr als jeder andere Sektor von der Qualität der Umwelt abhängt; dies ist von besonderer Wichtigkeit im Falle der kleinen Inseln in der Gemeinschaft, für welche Mustervorhaben entwickelt werden sollten, um zu zeigen, da eine umweltfreundliche Entwicklung des Tourismus dort möglich wäre;

8.fordert, da jedes Entwicklungsprojekt im Fremdenverkehrssektor an der Küste oder in den Bergen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wird, wie das in der Entschlie ung des Rates zum V. Programm "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und in der Änderung der Richtlinie 85/337/EWG gefordert wird;

9.verweist auf seine obengenannte Stellungnahme vom 14. Februar 1992, in der es die Veranstaltung vorbeugender Kampagnen unter dem Motto "Tourismus und Natur" und die Anwendung des Verursacherprinzips forderte und verweist ferner auf seine obengenannte Entschlie ung vom 17. November 1992, in der die Anwendung des Grundsatzes "wer natürliche Hilfsquellen nutzt, zahlt" gefordert wurde;

10.fordert, da jedes Entwicklungsvorhaben im Fremdenverkehrsbereich den drei Aspekten Tourismus, Umwelt und Gesundheit Rechnung trägt;

11.unterstreicht die Bedeutung zahlreicher laufender Forschungsvorhaben der EG - insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Umwelt und des Verkehrs - für den Tourismus;

12.plädiert für die Schaffung eines Europäischen Fremdenverkehrsamtes, das in Koordinierung mit dem Europäischen Umweltamt mithelfen könnte, die Prioritäten einer Gemeinschaftspolitik im Sinne eines umweltgerechten Tourismus festzulegen, die Belastbarkeit bestimmter stark besuchter Küstengebiete oder übermä ig genutzter Ressourcen, wie Wasser usw., zu analysieren und gleichzeitig die Erfüllung der geforderten Qualitätsstandards zu kontrollieren;

13.fordert die Kommission auf, die Fremdenverkehrspolitik auf internationalen Foren, insbesondere in der Welt-Tourismusorganisation, dynamischer zu gestalten, sowie die Ziele der Fremdenverkehrspolitik der Gemeinschaft in alle Kooperationsabkommen mit Drittländern einzubeziehen;

14.ist darum bemüht, da Europa an Attraktivität als Ziel für den Fremdenverkehr gewinnt, insbesondere durch die Förderung der Abhaltung von Konferenzen;

15.ist der Meinung, da eine öffentliche Kampagne gegen den Sextourismus in Drittländer, wie vom Parlament bereits gefordert, dringend gefördert werden sollte;

16.ist der Ansicht, da die Rechte und Pflichten der Touristen, die aus Unions- und nationalen Bestimmungen herrühren, in leicht verständlicher Art und Weise zusammengestellt und in alle Werbekampagnen seitens der Reisebüros, Reiseunternehmen und Reiseveranstalter einbezogen werden sollten, wobei auf Verhaltensregeln für Touristen in dem besuchten Land hingewiesen werden sollte;

17.beauftragt daher den Ausschu für Verkehr und Fremdenverkehr, eine europäische Tourismuscharta auszuarbeiten, die dann in einer der nächsten Ratstagungen der für Fremdenverkehr zuständigen Minister im Hinblick auf eine spätere Annahme vorgelegt werden soll;

18.fordert, da unter jeder Ratspräsidentschaft der Rat der für Fremdenverkehr zuständigen Minister mindestens einmal zusammentritt, und bedauert daher, da die derzeitige deutsche Ratspräsidentschaft dem Ersuchen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, eine solche Tagung im zweiten Halbjahr 1994 durchzuführen, nicht nachgekommen ist;

19.fordert, da die Entwicklung anderer Formen des Fremdenverkehrs: Städtetourismus, Kulturtourismus, ländlicher Fremdenverkehr, Ökotourismus, die in vielen Fällen ergänzend zum engen und beschränkten "Sonne und Strand"-Tourismus hinzukommen, gefördert und Beihilfen dafür gewährt werden, und verweist auf die in seiner obengenannten Entschlie ung vom 12. Juni 1991 enthaltene Forderung, da flächendeckende Ruhezonen (die also dem Fremdenverkehr nicht zugänglich sind) für die gesamten Alpen ausgewiesen werden;

20.fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Ma nahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, da vor der Ausgabe einer besonderen Betriebslizenz für ein Reisebüro die Zahlungsfähigkeit, die Verlä lichkeit und die frühere unternehmerische Tätigkeit der Reisebüros und/oder ihrer Leiter geprüft werden;

21.fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Ma nahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, da die Reisebüros auch gegenüber den Hotelbesitzern die Verantwortung für die einwandfreie Erfüllung der Verpflichtungen übernehmen, die sich aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag ergeben, und für den Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs Sicherheiten leisten;

22.fordert, da bestimmten Regionen der EU, die eine qualitativ und quantitativ bedeutende Konzentration an Thermalquellen und Kurorten aufweisen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und die für sie bereitgestellten Mittel in angemessenem Umfang aufgestockt werden;

23.fordert die Kommission auf, Ma nahmen zur Unterstützung der KMU im Fremdenverkehrssektor zu ergreifen, sofern es sich um umweltverträgliche Ma nahmen handelt;

24.fordert die EIB auf, über den EIF festzustellen, wo sich für sie Möglichkeiten bieten, ihrem Auftrag gerecht zu werden und die europäische Wirtschaft durch Ma nahmen im Fremdenverkehrssektor zu fördern;

25.unterstreicht nachdrücklich den hohen Stellenwert des ländlichen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume und für die Sicherung der Existenzgrundlage vieler bäuerlicher Familien;

26.ist der Auffassung, da der ländliche Tourismus als naturnahe Alternative zum räumlich konzentrierten Massentourismus in besonderem Ma e förderungswürdig ist, und plädiert daher für eine Aufstockung der entsprechenden Fördermittel;

27.appelliert an die Mitgliedstaaten, administrative und rechtliche Hindernisse, die einem weiteren Ausbau des Tourismus im ländlichen Raum entgegenstehen, schnellstmöglich zu beseitigen;

28.ist der Auffassung, da der Aufbau entsprechender organisatorischer Strukturen zur besseren Vermarktung des Agrotourismus und des ländlichen Tourismus weiter vorangebracht werden mu , um das vorhandene Nachfragepotential ausschöpfen zu können;

29.spricht sich für eine EU-weite Vernetzung von Anbietern im Bereich des ländlichen Tourismus mit dem Ziel der Herstellung einer grö eren Transparenz innerhalb des europäischen ländlichen Fremdenverkehrs aus und plädiert für die finanzielle Förderung einer solchen Vernetzung durch EU-Mittel;

erwartet von der Kommission, das angekündigte Grünbuch dafür zu nutzen, die langfristigen forschungspolitischen Optionen der EU für den Tourismus zu artikulieren;

31.ersucht die Kommission, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturpolitik eingereichten regionalen Entwicklungspläne, in denen u.a. auch der ländliche Tourismus eine wichtige Rolle spielt, nunmehr zügig zu genehmigen und möglichst rasch umzusetzen;

32.unterstützt den Ausbau der Förderung regionaler Märkte zur Integration von ländlichem Tourismus und der Bereitstellung spezieller regionaler Erzeugnisse;

33.begrü t, da die Kommission die Veröffentlichung des Grünbuchs zum Fremdenverkehr vor Ende des Jahres 1994 angekündigt hat, und fordert, da darin in eindeutiger Weise die Schwerpunkte einer künftigen europäischen Fremdenverkehrspolitik festgelegt werden; daher ist die Einfügung eines besonderen Titels mit dem Thema Fremdenverkehr bei der nächsten Reform des Unionsvertrags im Jahr 1996 unerlä lich, und dies mu Hauptsorge des genannten Grünbuchs sein, das den Grundtenor der vorliegenden Entschlie ung aufgreifen sollte;

34.ist der Auffassung, da das Grünbuch ferner folgende Empfehlungen enthalten sollte:

-da das Fremdenverkehrsangebot in Grenzen gehalten bzw. in einigen Küsten- und Bergregionen sogar verringert wird, nicht nur zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, sondern auch um die Qualität des Angebots selbst nicht zu schmälern, und zwar durch Umlenkung eines Teils der Nachfrage in andere Gebiete, die alternative Formen des Tourismus entwickelt haben, insbesondere des "sanften" bzw. nicht agressiven Tourismus;

-da die Grundlagen gelegt werden zur Steuerung der zunehmenden Vermassung des Wassersporttourismus, durch die die Meeresumwelt und der Meeresboden wegen der fehlenden Reglementierung immer mehr beeinträchtigt werden und die gleichzeitig eine gro e Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Badegäste darstellt, u.a. durch die Verbreitung immer weniger kontrollierbarer Wasserfahrzeuge wie der Aquascooter, durch die schon viele, auch tödliche Unfälle verursacht wurden;

-da im konkreten die Vereinbarkeit des Massentourismus mit dem empfindlichen Ökosystem der kleinen Inseln analysiert wird und da die klare Aussage gemacht wird, da nur ein sanfter Tourismus mit dem in Artikel 2 des EG-Vertrags enthaltenen Konzepts der nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist;

-da die Schaffung eines europäischen Fremdenverkehrs-Gütesiegels, ähnlich dem "eco-label" oder dem "Grünen Koffer" gefördert wird, mit dem zur Orientierung der Touristen Fremdenverkehrszentren, Reisebüros und Beherbergungsunternehmen ausgewiesen werden, die sich durch die Verwirklichung und die Förderung eines umweltgerechten, das soziale Umfeld respektierenden und die natürlichen Ressourcen schonenden Fremdenverkehrs auszeichnen;

-da das Prinzip der örtlichen Öko-Audits gemä der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die Umweltbetriebsprüfung festgeschrieben wird, wobei diese u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen haben: Abfälle, Wasserverbrauch, Energieverbrauch, Ressourcenverbrauch, Wasserverschmutzung (Trinkwasser, Badegewässer, Oberflächengewässer, Grundwasser), Verschmutzung der Abwässer, Aufbereitung und erneute Nutzung der Abwässer, Beeinträchtigung durch Verkehr (Lärmbelästigung, Luftverunreinigung), Landschaftsverbrauch, Bebauung und Planung, Schutz empfindlicher Gebiete, Biotope, Wälder, Böden, Landwirtschaft usw.;

-da die Erfassung und Vernetzung von Daten über existierende umweltgerechte Tourismusprojekte unterstützt wird, damit ein europaweites Informationsnetz für die Regionen, Gemeinden und Städte sowie für das Gaststättengewerbe und die Reiseveranstalter weiter aufgebaut und besser zugänglich gemacht wird;

35.ist ferner der Ansicht, da im Grünbuch den Konzepten der sanften Mobilität im Tourismusbereich gro e Beachtung geschenkt werden sollte, wie z.B. der Unterstützung und Förderung

-autofreier Städte und Inseln,

-solcher Regionen, die den öffentlichen und Fahrradverkehr in Ferien- und Wochenendzeiten intensivieren wollen, -von Ma nahmen zur Vereinfachung der Fahrradmitnahme in europäischen Zügen, -der Verbesserung der Buchungssysteme für europäische Zugverbindungen, -der Werbung für sanfte Mobilität;

36.vertritt die Auffassung, da im Grünbuch auch dem Bereich des Gesundheitswesens Beachtung geschenkt werden sollte, da politische Ma nahmen in diesem Bereich sich entsprechend auf den europäischen Fremdenverkehrssektor auswirken; so sollten Programme gegen Alkohol am Steuer harmonisiert, das Europäische Programm zur Bekämpfung von Aids unterstützt und ein im gesamten Gebiet der Union gültiger Gesundheits-Notausweis eingeführt werden;

37.ist der Auffassung, da bei den Prioritäten im Grünbuch Ma nahmen und konkreten Aktionen zugunsten von Touristen mit irgendeiner Form von Behinderung sowie der Erleichterung der Mobilität älterer Menschen besondere Beachtung geschenkt werden sollte, um ihnen den problemlosen Zugang zu allen touristischen Dienstleistungen und Infrastrukturen und natürlich auch den Verkehrsmitteln zu gewährleisten;

38.fordert ferner, da im Grünbuch eine allgemeine Regelung für die Beziehungen zwischen Reiseveranstaltern und Beherbungsunternehmen innerhalb ausgewogener Standards vorgesehen wird und da im Rahmen dieser Regelung Ma nahmen ergriffen werden, damit unter uneingeschränkter Wahrung der Rechte aller betroffenen Parteien für die den Touristen aus der Praxis des "overbooking" entstehenden Nachteile Entschädigung geleistet wird; desgleichen ist eine gemeinsame Kontrolle sicherzustellen, um zu gewährleisten, da innerhalb einer Beherbergungskategorie gleiche Leistungen angeboten werden;

39.fordert die Kommission auf, nach dem Vorbild der Regelung im Luftverkehr zu prüfen, ob ein Richtlinienvorschlag zur Regelung der Entschädigung im Falle des "overbooking" im Fremdenverkehrssektor vorgelegt werden sollte;

40.fordert mit Nachdruck, da die Vorteile der Liberalisierung im Luftverkehr an die Reisenden weitergegeben werden, insbesondere was die Lockerung bei der Kapazitätsaufteilung und die Bestimmungen für den Marktzugang von Linienfluggesellschaften betrifft, so da diese auf einer ausgewogeneren Grundlage mit Chartergesellschaften konkurrieren können;

41.fordert ferner, da spezifische Ma nahmen sowohl zur Förderung des Jugendtourismus als auch des Sozialtourismus vorgesehen werden und da besonderer Wert auf die Zusammenarbeit zwischen Städten gelegt wird, im Hinblick auf die Förderung des Städtetourismus, wobei der spezifische Umweltaspekt zu berücksichtigen ist;

42.fordert ferner, da den Problemen des Inseltourismus besondere Beachtung geschenkt wird, der schwer mit einem Massentourismus vereinbar ist, da Pläne zur Verringerung und Steuerung touristischer Aktivitäten entworfen werden mit dem Ziel der Verbesserung der Dienstleistungen, der Schonung der Umwelt und des Schutzes der knappen natürlichen Ressourcen;

43.fordert, da der Förderung und der Gestaltung des Fremdenverkehrs in Europas historischen Städten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, einschlie lich der Unterstützung neuer Vernetzungsorganisationen;

44.schlägt der Kommission insbesondere vor, eine Initiative zur Förderung des Tourismus in den Regionen der Gemeinschaft mit extremer Randlage auszuarbeiten;

45.fordert, die endgültige Einrichtung eines "einheitlichen Systems zur Überwachung des europäischen Luftraums" voranzutreiben, das von einer einzigen zivilen Luftfahrtbehörde der Gemeinschaft betrieben wird und Exekutivbefugnis und die Befugnis zur Abgabe bindender Normen für alle Kontrollzentren in den Ländern der Gemeinschaft besitzt; unterdessen sind die Mitgliedstaaten vordringlich aufzufordern, die Kontrollzentren mit ausreichend Personal und technischen Mitteln auszustatten, um den Bedürfnissen eines uneingeschränkten Luftverkehrs nachzukommen;

46.fordert, da die Europäische Union die Fremdenverkehrswerbung in Drittländern auf koordinierte Weise und gemeinsam fördert mit ähnlich gestalteten Broschüren, in denen unter anderem die au ergewöhnliche kulturelle Vielfalt Europas zum Tragen kommt;

47.weist erneut auf die Dringlichkeit hin, angesichts der au ergewöhnlichen Beschäftigungsmobilität in diesem Sektor die Ausbildungsinhalte und die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung im Fremdenverkehrssektor innerhalb der Union zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung der heiklen rechtlichen und tarifrechtlichen Situation der Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten, die oft Opfer untragbarer Spekulationen werden;

48.verweist erneut auf die in seinen obengenannten Entschlie ungen vom 12. Juni 1991 und vom 18. Januar 1994 enthaltene Forderung nach Vereinheitlichung der Erstattung von Arztkosten, die Touristen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union entstehen;

49.fordert, die Mechanismen zum internationalen Gesundheitsschutz für Touristen in anderen Gemeinschaftsländern als denen, in denen sie wohnhaft sind, zu verstärken und zu vereinfachen;

50.betont ferner, da es in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht angebracht ist, Tagestourismus und Kurzaufenthalte (Wochenenden usw.) zu fördern, da dies dazu beitragen könnte, der Saisonabhängigkeit bestimmter Formen des Tourismus entgegenzuwirken;

51.fordert die Kommission auf, die GD XXIII zu verstärken, sowohl was die finanzielle Ausstattung als auch was die Ausstattung mit festangestelltem Personal anbelangt, damit sie der bedeutenden Rolle des Tourismus sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozial- und beschäftigungspolitischer sowie umweltpolitischer Hinsicht gerecht werden kann, und insbesondere statistische Daten über den Fremdenverkehr zu sammeln, die zur Konzipierung angemessener politischer Ma nahmen beitragen können;

52.fordert die Kommission und den Rat auf, die Europäische Union insgesamt als Reiseziel zu fördern, wie dies mit Reisezielen wie Amerika, dem Fernen Osten und Afrika geschieht;

53.fordert ferner, da die verstärkte Bedeutung, die dem Fremdenverkehr mit der Vollendung des Binnenmarktes zukommt, sich im Haushaltsplan der Gemeinschaft niederschlägt;

54.fordert, da die derzeitige Mehrwertsteuer-Regelung für "Pauschalangebote" im Bereich der Gemeinschaft harmonisiert wird;

55.fordert die Vorlage von Programmen zur ökologischen Modernisierung und Umgestaltung von veralteten Hotelanlagen und die Bewilligung von ausreichenden finanziellen Mitteln hierfür;

56.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Ausschu der Regionen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der European Travel Commission (ETC), dem World Travel and Tourism Council (WTTC), dem International Congress Bureau (ICB) und der Welt-Tourismusorganisation zu übermitteln.

 
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