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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Uruguay-Runde und künftige Tätigkeit der WTO

B4-0464/94

Entschlie ung zum Abschlu der Uruguay-Runde und zur künftigen Tätigkeit der WTO

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 22. Januar 1993 zu Umwelt und Handel, 9. Februar 1994 zur Einführung der Sozialklausel in das uni- und multilaterale Handelssystem und 24. März 1994 zu den Ergebnissen der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT sowie auf seine Entschlie ung vom 24. März 1994 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission betreffend die Verhandlungen im GATT-Komitee für Handelsfragen über eine Vereinbarung über ein Arbeitsprogramm für Handel und Umwelt,

-unter Hinweis auf seine Zustimmung vom 14. Dezember 1994 zum Abschlu der Ergebnisse der Uruguay-Runde,

-in Kennntis des Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs vom 15. November 1994 zur Rechtsnatur und -grundlage der Verträge der Uruguay-Runde,

-in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für einen Beschlu des Rates über das gleichzeitige Inkrafttreten der Rechtsakte zur Umsetzung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde (KOM(94)0414),

A.unter Hinweis darauf, da auch die neue WTO keiner parlamentarischen Kontrolle unterworfen ist,

B.unter Hinweis darauf, da weitere Verbesserungen des GATT, wie die Aufnahme von Sozial- und Umweltklauseln, in der neuen WTO nur nach dem Prinzip der Einstimmigkeit durchzusetzen sein werden,

1.stellt mit Zufriedenheit fest, da dem Europäischen Parlament erstmals die Möglichkeit gegeben worden ist, die Ergebnisse einer multilateralen Verhandlungsrunde zu ratifizieren;

2.hofft, da nach seiner Zustimmung gemä Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags die Ratifizierungsverfahren zur Inkraftsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde durch die Union, deren Mitgliedstaaten, aber auch durch die übrigen Vertragsparteien des GATT rechtzeitig abgeschlossen werden können, damit die Welthandelsorganisation (WTO) ihre Arbeiten wie geplant zum 1. Januar 1995 aufnehmen kann;

3.stellt mit Zufriedenheit fest, da mit der Schaffung der WTO das Gebäude der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Gründung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank begonnen wurde, endlich vollendet worden ist;

4.erachtet es als Konsequenz aus dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes vom 15. November 1994 für erforderlich, da Kommission, Rat und Europäisches Parlament unverzüglich in Verhandlungen über den Abschlu einer interinstitutionellen Vereinbarung eintreten, die die Rolle der Europäischen Union im Rahmen der WTO näher festlegt;

5.besteht hierbei insbesondere darauf, da der Besitzstand der Gemeinsamen Handelspolitik, insbesondere Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, und das geschlossene Auftreten der Union in der WTO gewahrt bleiben;

6.fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde seitens der Vertragspartner der Union in der WTO aufmerksam zu verfolgen und daraufhin zu überwachen, ob sich diese dabei an Geist und Wortlaut der getroffenen Vereinbarungen halten;

7.stellt in diesem Zusammenhang fest, da die von der Kommission zur Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde vorgeschlagenen Gesetzesänderungen den eingegangenen Verpflichtungen entsprechen; fordert den Rat auf, die vom Parlament angenommenen Änderungsanträge an diesen Vorschlägen zu übernehmen;

8.rügt, da ihm die Vorschläge zu den Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Uruguay-Runde erst Ende Oktober 1994 zugeleitet worden sind, wodurch eine ordnungsgemä e parlamentarische Beratung vor Abschlu dieses Jahres nahezu unmöglich gemacht worden ist;

9.wünscht, da die in den Vorschriften über die handelspolitischen Schutzma nahmen vorgesehenen Fristen angewendet werden, sobald die personellen Voraussetzungen hierfür von der Kommission geschaffen worden sind, und verweist in diesem Zusammenhang auf die im Haushaltsverfahren für 1995 beschlossene Aufstockung des Personalbestandes für diese Dienste;

10.weist auf die institutionelle Neuerung hin, da die Europäische Union neben ihren Mitgliedstaaten Mitglied der WTO ist und hält auf lange Sicht eine einheitliche Vertretung der Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten als Entsprechung der Gemeinsamen Handelspolitik auf internationaler Ebene für wünschenswert;

11.verspricht sich von dem gestärkten Streitschlichtungsverfahren der WTO eine Versachlichung der handelspolitischen Konflikte, weist jedoch zugleich darauf hin, da im Rahmen dieses Verfahrens gefa te Beschlüsse sich an die Vertragsparteien der WTO richten und keine direkte Anwendbarkeit im Gemeinschaftsrecht haben können;

12.betont, da ein einheitliches Auftreten der Union auch in den Tätigkeitsbereichen der WTO, die noch nicht im ausschlie lichen Zuständigkeitsbereich der Union liegen, schon aus Gründen des einheitlichen Binnenmarktes unverzichtbar ist;

13.fordert die Mitgliedstaaten der EU daher auf, die Kommission als einzigen Vertreter der Union in allen Tätigkeitsbereichen der WTO zu akzeptieren;

14.ist besorgt über die vom US-Handelsbeauftragten auf der Grundlage von Artikel 3O1 des US-Handelsgesetzes eingeleiteten Untersuchungen über mögliche unfaire Handelspraktiken im Zusammenhang mit der EG-Bananenmarktordnung und weist darauf hin, da die Anwendung einseitiger Schutzma nahmen im Widerspruch zu den Verpflichtungen steht, die die USA mit der Unterzeichnung der Schlu akte von Marrakesch eingegangen sind;

15.ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen im neu gewählten Kongre der USA und kritisiert in diesem Zusammenhang besonders Überlegungen im Kongre , das WTO-Abkommen im Fall von für die USA negativen Entscheidungen einseitig zu kündigen;

16.fordert, da es auf den alle zwei Jahre einzuberufenden Ministerkonferenzen der WTO durch eine Delegation mit Beobachterstatus vertreten sein wird, wie dies bei den letzten Ministerkonferenzen des GATT der Fall war, da es in der Zwischenzeit von der Kommission fortlaufend und umfassend unterrichtet wird, und besteht auf einer grö tmöglichen Transparenz der WTO-Arbeit sowie auf einer Befassung des Europäischen Parlaments nach Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags für jede Entscheidung im Rahmen der WTO;

17.hofft, da bei den laufenden Verhandlungen in den Sektoren finanzielle Dienstleistungen und Telekommunikation noch vor Ablauf des ersten Halbjahres 1995 auf multilateraler Ebene befriedigende Ergebnisse erzielt werden können, die eine umfassende Marktöffnung auch in diesen wichtigen Dienstleistungsbereichen ermöglichen;

18.ist besorgt über den schleppenden Fortgang der Verhandlungen zur Revision des GATT-Abkommens über Zivilflugzeuge, mit dem strengere Regeln für öffentliche Beihilfen in direkter wie in indirekter Form auf internationaler Ebene vereinbart werden sollen; bedauert die enttäuschenden Ergebnisse des bilateralen Abkommens über Zivilflugzeuge zwischen den USA und der EU und sieht daher in diesen keine ausreichende Basis für eine multilaterale Regelung;

19.fordert in diesem Zusammenhang die Regierung der USA auf, bei der Umsetzung des bilateralen Abkommens über die Zivilflugzeuge der Kommission alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die diese benötigt, um die Einhaltung des Abkommens durch die USA überprüfen zu können;

20.hält trotz der augenblicklichen Erholung der weltweiten Nachfrage nach Stahlerzeugnissen ein multilaterales Abkommen über den Stahlhandel für erforderlich, das es den wichtigsten Produzentenländern erlaubt, die weltweit bestehenden Überkapazitäten in geregelter und sozial verträglicher Weise abzubauen;

21.weist auf die gro e wirtschaftliche Bedeutung des GATT-Abkommens zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie die darüber hinaus gehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hin, mit der den Anbietern aus der Union der Zugang zu den Beschaffungsmärkten der meisten US-Bundesstaaten sowie wichtiger Versorgungsunternehmen und überregionaler Flug- und Seehäfen eröffnet wird, und ersucht die Kommission, diese Ziele auf den kommenden Tagungen der WTO zu verfolgen;

22.fordert die Kommission auf, auf die Einhaltung der im bilateralen Beschaffungsabkommen EU-USA vereinbarte Reziprozität der Marktöffnngsangebote zu achten;

23.unterstreicht die Notwendigkeit, da die WTO endlich Handelsfragen mit Umwelt-, Sozial-, Verbraucher- und Tierschutzfragen mit dem Ziel eines Interessenausgleichs verknüpft und besteht darauf, da WTO-Entscheidungen in keinem Fall bestehende internationale oder EU-Standards gefährden dürfen;

24.fordert die Kommission auf, ein Moratorium von etwaigen GATT/WTO-Forderungen bezüglich dieser Rechtsvorschriften zu erreichen, um eine konstruktive Diskussion innerhalb des Ausschusses für Handel und Umwelt (TEC) zu erreichen, sich für höchstmögliche Transparenz in diesen Ausschu einzusetzen und unverzüglich und in der Folgezeit jährlich über die Fortschritte in diesen Angelegenheiten zu berichten;

25.verspricht sich von den Arbeiten der WTO auf dem Gebiet Handel und Umwelt eine Verbesserung des multilateralen Handelssystems, die dazu beiträgt, den weltweiten Proze einer verstärkten Arbeitsteilung mit den Zielen einer umweltverträglichen Entwicklung in Einklang zu bringen;

26.ist der Auffassung, da die WTO zu diesem Zweck mit den im Bereich der Umwelt und der Entwicklung zuständigen internationalen Organisationen, wie z.B. dem Ausschu für nachhaltige Entwicklung und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten mu ;

27.drängt in diesem Zusammenhang darauf, da die Mitglieder der WTO die Möglichkeit prüfen, Artikel XX(b) des GATT als Grundlage für handelspolitische Schutzma nahmen in Fällen heranzuziehen, in denen eine Vertragspartei durch die systematische Verletzung international vereinbarter Umweltstandards sich Handelsvorteile zu verschaffen sucht; ist der Auffassung, da die WTO au erdem die Möglichkeit der Einrichtung eines verstärkten Systems zur Untersuchung und zur Schlichtung von Konflikten prüfen mu , das es ermöglicht, die Verwendung von Umweltma nahmen zu protektionistischen Zwecken zu vermeiden, aber gleichzeitig auch die Bemühungen derjenigen Länder zu unterstützen, die bestrebt sind, eine harmonische Entwicklung ihrer Wirtschaften durch eine langfristige Verwaltung ihrer Ressourcen zu gewährleisten;

28.erachtet es als unerlä lich, da die Tagesordnung der künftigen WTO die Einbeziehung einer Sozialklausel vorsieht, die sich auf die IAO-Übereinkommen bezüglich der Kinderarbeit, der Zwangsarbeit, der gewerkschaftlichen Rechte und der Koalitionsfreiheit stützt, und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dieses Anliegen im Rahmen der WTO nachdrücklich zu vertreten;

29.regt an, da die WTO auf diesem Gebiet eng mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zusammenarbeitet;

30.weist auf den Einflu von Währungsschwankungen auf die Wettbewerbsposition im Au enhandel hin und fordert die WTO auf, in enger Zusammenarbeit mit dem IWF darauf hinzuwirken, da die im Rahmen der Uruguay-Runde vereinbarten Zollsenkungen nicht durch kompetitive Währungsabwertungen unterlaufen werden können;

31.fordert die Mitgliedstaaten der WTO schlie lich auf zu prüfen, inwieweit Elemente einer internationalen Wettbewerbspolitik (Fusionskontrolle, Mi brauch marktbeherrschender Stellungen) in die Welthandelsordnung aufgenommen werden können, wodurch die Notwendigkeit, auf handelspolitische Schutzma nahmen zurückzugreifen, verringert werden könnte;

32.fordert, da die Kommission eine umfassende Bewertung der Ergebnisse der Uruguay-Runde mit Vorschlägen vornimmt, die dazu angetan sind, die Lage der Entwicklungsländer im internationalen Handelssystem zu verbessern, und deren Schlu folgerungen bei der Revision von Lomé IV in Betracht gezogen werden sollen;

33.betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, das durch den Handel bedingte soziale Dumping zu bekämpfen; ruft die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die anderen Mitglieder der WTO auf, in Fällen des durch den Handel bedingten sozialen Dumpings auf der Konsultation der Gewerkschaften (Arbeitnehmervertreter) und anderer einschlägiger Organisationen zu bestehen;

34.nimmt mit Interesse die Anträge einiger Nachfolgerepubliken der GUS sowie anderer ehemaliger Staatshandelsländer, die Wirtschaftsreformen zur Schaffung einer Marktwirtschaft in Angriff genommen haben, sowie von Taiwan auf Mitgliedschaft in der WTO zur Kenntnis;

35.fordert die Kommission auf, bei Beitrittsverhandlungen auf die Ausgewogenheit der Beitrittsbedingungen, was die Rechte und Pflichten der neuen WTO-Mitglieder anlangt, zu achten;

36.fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs dahingehend zu erweitern, da dieser die Ergebnisse der WTO-Streitschlichtungsverfahren auf ihre Übereinstimmung mit der WTO und den ihr zugrundeliegenden Abkommen sowie den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts überprüfen kann; besteht darauf, da die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Falle wiederholter Schiedssprüche, die willkürlich gegen die Union getroffen wurde, das WTO-Abkommen kündigen können;

37.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretariat der WTO zu übermitteln.

 
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