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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Tschetschenien

B4-0500, 0514, 0516, 0528, 0539, 0547 und 0559/94

Entschlie ung zur Lage in Tschetschenien

Das Europäische Parlament,

A.angesichts der Intervention der russischen Armee in Tschetschenien,

B.in der Erwägung, da Tschetschenien eine der Republiken der Russischen Föderation ist und da dieser Konflikt innerhalb der Grenzen der Föderation sich auf die anderen Nachbarrepubliken auszuweiten droht,

C.unter Begrü ung des Protests der russischen Demokraten gegen die bewaffnete Intervention von seiten der Streitkräfte ihres Landes gegen Tschetschenien und mit der Forderung, auch weiterhin für Frieden, Freiheit und Demokratie einzutreten,

D.in Erwägung der Gefahr einer Ausdehnung dieses Konflikts auf weitere Kaukasus-Regionen,

E.eingedenk der Erklärung von Präsident Boris Jelzin, "eine politische Lösung" für das Problem zu finden, jedoch in der Erwägung, da die Verhandlungen bisher ergebnislos waren,

F.unter Hinweis auf die einseitige Unabhängigkeitserklärung dieser Republik der Russischen Föderation, die 1991 erfolgte,

1.fordert alle Beteiligten auf, alles Denkbare zu tun, um das Problem friedlich zu lösen;

2.weist darauf hin, da Tschetschenien eines der 89 Gebietsteile der Russischen Föderation ist und da es sich hier um den ersten Konflikt innerhalb der Grenzen der Föderation handelt;

3.weist darauf hin, da Präsident Jelzin im Namen Ru lands auf dem KSZE-Gipfel in Budapest einen Verhaltenskodex betreffend die politisch-militärischen Sicherheitsaspekte unterzeichnet hat, worin er sich verpflichtet, seine Armee nicht gegen Minderheiten einzusetzen;

4.fordert die Präsidentschaft des Rates auf, im Rahmen der OSZE zu einer politischen Lösung des Problems beizutragen;

5.fordert die betroffenen Parteien auf, das Protokoll von Ordschonikigewskaja, unterzeichnet am 6. Dezember 1994 in Inguschien vom russischen Verteidigungsminister Pawel Gratschow und dem tschetschenischen Präsidenten, Dschochar Dudajew, durchzuführen, um den Streit zwischen Moskau und Grosny beizulegen, ohne weiter auf Gewalt zurückzugreifen, und in dem insbesondere die Freilassung der gefangengenommenen Soldaten und der Rückzug der russischen Streitkräfte vorgesehen war;

6.fordert die russische Bundesregierung und den tschetschenischen Präsidenten Dudajew auf, unter Achtung der demokratischen Prinzipien, die in der russischen und der tschetschenischen Verfassung festgelegt sind, eine stabile demokratische Entwicklung durch die Sicherung der Menschenrechte, der Minderheitenrechte und der Rechte der einheimischen Völker sowie durch die Anerkennung oppositioneller Bewegungen, soweit sie sich auf demokratischer Grundlage bewegen, einzuleiten;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, Österreichs, Finnlands und Schwedens, dem Präsidenten der Russischen Föderation und den tschetschenischen Behörden sowie den Sekretariaten der OSZE und der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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