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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Inhaftierung von Angehörigen des Ärztestandes im Irak

B4-0490, 0494, 0517 und 0558/94

Entschlie ung zu Inhaftierung von Angehörigen des Ärztestandes im Irak, die sich weigern, Amputationen durchzuführen und Menschen mit einem Brandzeichen zu versehen

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf den am 4. Juli 1994 verabschiedeten Erla Nr. 59 des Revolutionären Kommandorates Iraks, mit dem im Falle von Straffälligen, die des Diebstahls überführt worden sind, die Amputation der rechten Hand und des Handgelenks und bei erneuter Verurteilung wegen Diebstahls die Amputation des linken Fu es verfügt wird,

B.unter Hinweis auf den am 18. August 1994 herausgegebenen Erla Nr. 109 des Revolutionären Kommandorates Iraks, in dem erklärt wird, da jeder, dessen Hand wegen Diebstahls amputiert worden ist, auch ein X-förmiges Zeichen auf die Stirn eingebrannt bekommen sollte,

C.unter Hinweis auf den am 25. August 1994 verabschiedeten Erla Nr. 115 des Revolutionären Kommandorates Iraks, mit dem die Amputation der Ohren für alle Deserteure und alle Personen, die sich dem Militärdienst entziehen, sowie für all diejenigen vorgeschrieben wird, die einer sich dem Militärdienst entziehenden Person bzw. einem Deserteur Unterschlupf gewähren,

D.unter Hinweis auf den am 25. August 1994 verabschiedeten Erla Nr. 117 des Revolutionären Kommandorates Iraks, wonach jede Person, die Hilfestellung bei der Beseitigung des Brandzeichens gewährt oder an der amputierten Hand bzw. dem amputierten Ohr plastische Chirurgie vornimmt, der gleichen Strafe unterliegen wird,

E.unter Hinweis auf den in der 1975 in Tokio vom Weltärzteverband verabschiedeten Erklärung enthaltenen internationalen Kodex für ärztliche Ethik, die von den Vereinten Nationen 1982 verabschiedeten Grundsätze ärztlicher Ethik sowie die 1989 vom Internationalen Verband der Krankenschwestern abgegebene Erklärung zum Thema Krankenschwestern und Folter; unter Hinweis darauf, da all diesen Grundsätzen und Erklärungen zufolge die Mitwirkung von Ärzten an grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung untersagt ist,

F.bestürzt darüber, da Angehörige des irakischen Gesundheitsdienstes unter Androhung von Haft zu den geschilderten Praktiken gezwungen werden, und besorgt über den von Amnesty International veröffentlichten Bericht, wonach neun Ärzte, die die Durchführung derartiger Operationen verweigert haben, verhaftet worden sind,

1.fordert, da die irakischen Regierungsstellen die genannten Erlasse, mit denen Amputationen und Brandzeichen als gerichtlich verhängte Strafen eingeführt werden und die gegen den vom Irak am 25. Januar 1971 ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte versto en, für ungültig erklären;

2.verurteilt diese barbarischen Praktiken und fordert die irakische Regierung auf, sie unverzüglich aufzugeben;

3.fordert die irakische Regierung auf, unverzüglich alle Ärzte freizulassen, die inhaftiert worden sind, weil sie sich geweigert haben, Straftäter zu brandmarken und/oder Amputationen an ihnen durchzuführen;

4.fordert die irakischen Regierungsstellen auf, die international anerkannten ethischen Verpflichtungen der Beschäftigten des Gesundheitswesens zu respektieren;

5.fordert den Rat und die Kommission auf, Druck auf den Irak auszuüben, damit diese Grausamkeiten eingestellt und aus der irakischen Gesetzgebung eliminiert werden;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Generalsekretär der UNO, dem Generalsekretär der Arabischen Liga und der Regierung des Irak zu übermitteln.

 
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