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Parlamento Europeo - 15 dicembre 1994
Soziale Lage in der Landwirtschaft

B4-0531 und 0552/94

Entschlie ung zur sozialen Situation von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft in der EU

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis von Artikel 39 Absatz 1 des EG-Vertrags, der darauf abzielt, der Agrarbevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern,

-in Kenntnis von Artikel 117 des EG-Vertrags über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Lebensstandards,

-in Kenntnis der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte,

-in Kenntnis von Artikel 2 und 4 der Sozialcharta des Europarats, in denen das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und das Recht auf gerechten Lohn festgelegt sind,

-in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission SEK(91)2116 zu einem angemessenen Arbeitsentgelt,

A.in der Erwägung, da erwiesen ist, da eine Verbindung zwischen niedrigem Lohn und Armut in den Mitgliedstaaten besteht,

B.unter Hinweis, da die Forderung nach einem angemessenen Einkommen sich auch auf mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte beziehen mu ,

C.in der Erwägung, da eine unbefriedigende Ertragsentwicklung in den landwirtschaftlichen Betrieben sich zwangsläufig auch auf die Einkommen der abhängig Beschäftigten auswirken wird,

D.in der Erwägung, da angemessene Einkommen in der Landwirtschaft für den Zusammenhalt und das Überleben ländlicher Gemeinschaften in der Europäischen Union von zentraler Bedeutung sind,

E.besorgt darüber, da die derzeitigen Löhne für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft in vielen Mitgliedstaaten unter der vom Europarat festgelegten Zumutbarkeitsgrenze liegen,

F.zutiefst beunruhigt darüber, da die britische Regierung beabsichtigt, das "Agricultural Wages Board" abzuschaffen, das die Mindestanforderungen hinsichtlich Löhnen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt und die Entlohnung sowie die Arbeitbedingungen anderer Arbeitnehmer in ländlichen Gebieten beeinflu t,

G.in der Erwägung, da durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel jährlich rund 300.000 europäische Höfe ihre Selbständigkeit aufgeben, und damit die Übergänge zwischen Kleinbauern, Nebenerwerbsbauern und Landarbeitern flie end sind,

1.fordert die Kommission auf, einen Bericht zu erstellen über die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft, getrennt nach selbständig und abhängig Arbeitenden in der Landwirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten der Union;

2.wünscht, da die Löhne von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern mit der Lohnentwicklung au erhalb der Landwirtschaft parallel verlaufen, um auch zukünftig landwirtschaftliche Arbeitnehmer mit einem guten Ausbildungsstand zur Verfügung zu haben;

3.fordert die Kommission und den Rat auf, den vielfältigen Vorschlägen des Europäischen Parlaments zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft zu entsprechen, damit eine ausreichende Wirtschaftsgrundlage gegeben ist, um angemessene Löhne realisieren zu können;

4.fordert die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, ihren Beschlu rückgängig zu machen, die Konventionen 99 und 100 der Internationalen Arbeitsorganisation aufzukündigen;

5.fordert die Kommission auf, die Regierungen der Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen gemä dem Vertrag zu erinnern;

6.fordert ferner die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Lebens- und Arbeitsstandards, die Rechte der Arbeitnehmer, die Errungenschaften und das Lohnniveau in ländlichen Gemeinschaften zu verteidigen;

7.fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Europäischen Union initiierten und kofinanzierten Programme auch zur Förderung und Ausbildung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer voll zu nutzen;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und der britischen Regierung zu übermitteln.

 
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