B4-0497, 0513, 0518, 0533, 0541, 0565 und 0566/94
Entschlie ung zur Unterstützung des Friedensprozesses in Guatemala
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Guatemala und unter Bekräftigung seiner Besorgnis bezüglich der Achtung der Menschenrechte und der unbedingten Notwendigkeit, ein Friedensabkommen zu schlie en, das den blutigen Bürgerkrieg beendet, der die guatemaltekische Gesellschaft seit mehr als 34 Jahren entzweit und in diesem Zeitraum über 100.000 Opfer gefordert hat,
-insbesondere unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 10. Februar 1994 zur Wiederherstellung von Frieden und Recht in Guatemala, vor allem vor dem Hintergrund der 1994 zwischen der Regierung und der URNG geführten Verhandlungen,
A.bestürzt über die Ereignisse im Zusammenhang mit der Erhöhung der öffentlichen Nahverkehrstarife im November 1994, die einige Tote und zahlreiche Verletzte forderten,
B.im Bedauern über den Machtmi brauch und die Menschenrechtsverletzungen, die infolge des fortdauernden bewaffneten Konflikts in Guatemala weiterhin gang und gäbe sind, und besorgt über die Ausschreitungen gegenüber Stra enkindern und einigen Gewerkschaftsmitgliedern,
C.ferner im Bedauern über die Terror- und Sabotageakte gegen Persönlichkeiten und Infrastrukturen im Land,
D.besorgt über die bisherigen Schwierigkeiten bezüglich des Abschlusses wichtiger Vereinbarungen betreffend einige wesentliche Verhandlungspunkte, insbesondere Rechte und Identität der indigenen Bevölkerung,
E.in Anerkennung der gro en Bedeutung der am 10. Januar 1994 in Mexiko unterzeichneten Vereinbarung über die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der Regierung Guatemalas und der URNG,
F.erfreut über die globale Menschenrechtsvereinbarung und die Vereinbarung über einen Zeitplan für die Verhandlungen im Hinblick auf einen stabilen und dauerhaften Frieden in Guatemala, die von beiden Parteien am 29. März 1994 in Mexiko unterzeichnet wurden,
G.erfreut über die am 15. und 23. Juni 1994 in Oslo unterzeichneten Vereinbarungen über die Wiederansiedlung der durch den bewaffneten Konflikt vertriebenen Bevölkerung und die Einsetzung einer "Comisión del Pasado" (Kommission zur Untersuchung vergangener Ereignisse),
H.besorgt über die bisherigen Verzögerungen der Friedensverhandlungen und in dem Bewu tsein, da es unmöglich ist, sie gemä dem vorgesehenen Zeitplan bis Ende 1994 abzuschlie en; unter Hinweis auf die dringende Notwendigkeit, alles daranzusetzen, um schnellstmöglich zu einem endgültigen Abkommen zu gelangen,
1.fordert die Regierung Guatemalas und die Nationalrevolutionäre Guatemaltekische Einheit (URNG) auf, die dem Verhandlungsproze innewohnenden Hemmnisse zu überwinden und die nötige Entschlossenheit zu zeigen, um Fortschritte bei den Verhandlungen zu erzielen, um damit ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden und den entscheidenden Schritt zu einer möglichst raschen Unterzeichnung des Friedensabkommens zu tun;
2.fordert beide Parteien auf, bis zum Abschlu des Verhandlungsprozesses unverzüglich einen Waffenstillstand zu vereinbaren;
3.ersucht die Gruppe befreundeter Länder, die Europäische Union und die Völkergemeinschaft, die Parteien diesbezüglich zu unterstützen und grö tmöglichen Druck auf sie auszuüben, damit diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden;
4.unterstreicht die Notwendigkeit, eine Einigung über die wichtigsten noch offenen Verhandlungspunkte zu erreichen, und zwar:
-die Rechte und Identität der indigenen Bevölkerung,
-die Frage des Landeigentums,
-die sozioökonomische Lage in Guatemala, insbesondere in bezug auf die Bereiche Bildung und Kultur,
-einschlägige Verfassungsänderungen zwecks Erfüllung der Bestimmungen des Friedensabkommens;
5.weist auf die Notwendigkeit einer uneingeschränkten Beteiligung der indigenen Bevölkerung Guatemalas an den Gesprächen und der Umsetzung aller sie berührenden Vereinbarungen hin;
6.würdigt die Arbeit der "Asamblea de Sectores Civiles" (Zivilversammlung) unter dem Vorsitz von Monsignore Rodolfo Quesada Toruño;
7.würdigt die - im Hinblick auf die Kontrolle der Ausschreitungen bestimmter Mitglieder der Streitkräfte allerdings zu intensivierenden - Bemühungen des Präsidenten Ramiro de León Carpio in seiner Eigenschaft als ehemaliger Menschenrechtsanwalt sowie die Flexibilität des Oberkommandos der UNRG im Hinblick auf Fortschritte bei den Friedensverhandlungen;
8.hofft, da die "Comisión del Pasado" (Komitee für Vergangenheitsbewältigung) ein angemessenes Mandat und genügend Mittel erhalten wird und diejenigen, die der Menschenrechtsverletzungen und -mi bräuche für schuldig befunden wurden, vor Gericht gestellt werden;
9.begrü t die längst überfällige Entsendung einer UN-Mission (MINUGUA) nach Guatemala und ist sehr daran interessiert, da diese ihre Aufgabe, die Menschenrechtssituation in Guatemala zu überwachen, erfüllt;
10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der Regierung Guatemalas, der URNG, dem Präsidenten des Zentralamerikanischen Parlaments, dem Präsidenten des Lateinamerikanischen Parlaments, dem Generalsekretär der OAS sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.