Beschlu über die Zustimmung für die benannte Kommission
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 3,
-gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 158 Absatz 2 Unterabsatz 3,
-gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 3,
-gestützt auf Artikel 33 seiner Geschäftsordnung,
-unter Hinweis auf die Abstimmung, mit der es am 21. Juli 1994 die Benennung des Präsidenten der Kommission gebilligt hat,
-in Kenntnis der Liste der Persönlichkeiten, die die Regierungen der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigen (C4-0214/94),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 21. April 1994 zur Einsetzung der Kommission,
-nach Anhörung der benannten Kandidaten in seinen Ausschüssen,
-in Kenntnis der politischen Leitlinien der benannten Kommission, wie sie ihr benannter Präsident am 17. Januar 1994 vor dem Plenum vorgetragen hat, sowie unter Hinweis auf seine diesbezügliche Aussprache vom 17. und 18. Januar 1994,
erteilt der benannten Kommission seine Zustimmung.