A4-0122/94
Entschlie ung zum Wei buch über die europäische Sozialpolitik - Ein zukunftsweisender Weg für die Union
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf das Wei buch der Kommission zur europäischen Sozialpolitik - Ein zukunftsweisender Weg für die Union (KOM(94)0333 - C4-0087/94),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 10. März 1994 zu den Auswirkungen des Prozesses der Errichtung der WMU auf die Sozialpolitik und zur Beschäftigung in Europa,
-unter Hinweis auf die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte,
-unter Hinweis auf das Grünbuch über die europäische Sozialpolitik - Weichenstellung für die Europäische Union (KOM(93)0551 - C3-0490/93),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0122/94),
A.in der Erwägung, da die Dynamik des Binnenmarktes die Schaffung eines echten europäischen Sozialraums erforderlich macht,
B.in der Erwägung, da dieser auf den gemeinsamen Werten des "europäischen Sozialmodells" ruhen mu , die - vor allem im Hinblick auf das Grundrecht der sozialen Absicherung - zu schützen sind,
C.in der Erwägung, da der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt, der in Artikel 2 des EG-Vertrags als wesentliches Ziel der Europäischen Union genannt wird, durch die Arbeitslosigkeit bedroht ist und die Schaffung von Arbeitsplätzen vorrangige Aufgabe der Europäischen Union sein mu ,
D.in der Erwägung, da die Vielfalt und Komplexität der nationalen Systeme (Sozialgesetzgebung und soziale Sicherheit) ein gemeinschaftliches Vorgehen rechtfertigen, das vor allem dadurch an zusätzlichem Wert gewinnt, da es gemeinsam erfolgt, und ein Mindestma an Schutz innerhalb der Union sowie eine Koordinierung zwischen den nationalen Systemen ermöglicht,
E.davon ausgehend, da die Subsidiarität den Ausbau der Sozialpolitiken ermöglichen mu ,
F.in der Erwägung, da der Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion begleitet sein mu von einem solidarischen Proze der sozialen Konvergenz, der auf die Verbesserung des sozialen Schutzniveaus und auf die Vermeidung etwaiger negativer sozialer Auswirkungen abzielt,
G.in der Erwägung, da Frauen häufig zu den Gruppen gehören, die von Armut, Arbeitslosigkeit und niedriger Entlohnung in besonders starkem Ma e betroffen sind,
H.in der Erwägung, da es sich beim Kampf gegen die soziale Ausgrenzung und Marginalisierung der am stärksten anfälligen sozialen Gruppen, einschlie lich der Obdachlosen, in den Städten wie auf dem Lande um ein Phänomen handelt, das alle Volkswirtschaften in der Europäischen Union angeht, und da , wenngleich die Verantwortung in erster Linie bei den nationalen und lokalen Behörden liegt, dieses gravierende Problem nichtsdestoweniger im Rahmen sämtlicher Politiken der Union und insbesondere mit Hilfe des nächsten Programms zur Bekämpfung der Ausgrenzung und zur Förderung der Solidarität angegangen werden mu ,
Sozialpolitische Grundsätze der Union
1.ist der Auffassung, da die Arbeitslosigkeit das gravierendste Problem in der Europäischen Union darstellt, setzt sich als vorrangige Ziele die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die Verankerung des Gemeinschaftszieles, jedem Bürger der EU, der arbeiten möchte, auch Arbeit zu verschaffen, und damit die Verpflichtung der öffentlichen Hand, für die erforderlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu sorgen, und weist darauf hin, da eine grö ere Flexibilität der Sozialpolitiken auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich ist, um den neuen Herausforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden, warnt jedoch vor Versuchen, im Rahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine verdeckte Demontage des Sozialsystems zu betreiben;
2.hält die Suche nach einem unionsweiten Konsens über den Begriff Wettbewerbsfähigkeit und über das Mindestma an sozialem Fortschritt für erforderlich, wobei sozialer Fortschritt, florierende Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivitätssteigerung einander nicht ausschlie en dürfen; ist der Ansicht, da die Europäische Union Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Bewahrung des Sozialstaates erreichen mu ;
3.bekräftigt sein Engagement für das europäische Sozialmodell auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft; ist darüber hinaus der Ansicht, da auf europäischer Ebene gemeinsame Normen festgelegt werden müssen, um Sozialdumping zu verhindern;
4.ist der Auffassung, da ein Sockel von gemeinschaftsweit verbindlichen und einklagbaren gesetzlichen Bestimmungen für den sozialen Bereich, die auf dem Grundsatz der Anpassung im Wege des Fortschritts basieren, dazu beitragen würde, jegliche Angleichung nach unten zu vermeiden, die Wahrung der sozialen Errungenschaften zu gewährleisten, und ein geeignetes Instrument wäre, um stufenweise auch eine soziale Dimension zu verwirklichen;
5.geht davon aus, da die Gesetzgebung entgegen einer gewissen Tendenz zur Deregulierung weiterhin das wichtigste Instrument für eine Verankerung der sozialen Rechte im positiven Recht sein mu , selbst wenn eine gewisse Vereinfachung und Modernisierung unter Einbeziehung der Sozialpartner zweckmä igerweise durchgeführt werden kann;
6.unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, alle im Rahmen des Abkommens über die Sozialpolitik gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialpolitik voranzutreiben; das Ausbleiben von Übereinkünften im Rahmen des sozialen Dialogs darf kein Hinderungsgrund für Fortschritte auf legislativem Wege sein;
7.bekräftigt, da der gemeinschaftliche Besitzstand auf sozialem Gebiet von allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden mu ;
8.fordert die Kommission ferner auf, die Kontrolle der Umsetzung und konkreten Anwendung der sozialpolitischen Errungenschaften der Union mit Hilfe folgender Ma nahmen zu verstärken:
- verstärkte Berücksichtigung der Beschwerden der Bürger,
- zügigere Anwendung der Vertragsverletzungsverfahren,
- Rückgriff auf das in Artikel 171 des EG-Vertrags vorgesehene Verfahren,
- Überwachung der Umsetzung durch Intensivierung des Austauschs mit den nationalen Gewerbeaufsichtsämtern und der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien wie der "Agentur für Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz" in Bilbao, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin sowie dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), und ist der Auffassung, da die Kommission über das erforderliche Personal zur Verwirklichung dieser Ziele verfügen mu ;
9.ist der Auffassung, da die für 1996 vorgesehene Revision des Unionsvertrags und die voraussichtlichen Auswirkungen der Währungsunion am Ende dieses Jahrzehnts ein ausreichender Grund für die Union sind, sich eine wahrhaft soziale Dimension zu geben, indem die in der Charta von 1989 enthaltenen sozialen Grundrechte (insbesondere der Grundsatz der Nichtdiskriminierung) wie auch das Abkommen über die Sozialpolitik in den Vertrag aufgenommen werden, wobei die auf qualifizierten Mehrheitsbeschlüssen beruhenden Zuständigkeiten der Union in diesem Bereich sowie das Verfahren der Mitentscheidung in den die Sozialpolitik betreffenden Fällen auszuweiten sind;
10.begrü t in diesem Zusammenhang die von der Kommission erteilte Zusage, im Laufe des Jahres 1995 in Zusammenarbeit mit ihm eine gemeinsame Anhörung durchzuführen, um die Errungenschaften, Probleme und Perspektiven im Anschlu an die Verabschiedung der Sozialcharta einer Bewertung zu unterziehen;
11.stellt fest, da die im Wei buch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700 - C3-0509/93) definierten und vor allem die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1993 in Brüssel festgelegten Prioritäten nach wie vor auf der Tagesordnung stehen, und bedauert, da die dafür vorgesehenen Investitionen samt und sonders davon abhängen, ob ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, was vor allem für die vom Europäischen Rat in Edinburgh und Essen gefa ten Beschlüsse über die Bereitstellung von Mitteln sowie die Errichtung eines Europäischen Investitionsfonds zur Finanzierung der transeuropäischen Netze gilt;
12.fordert die Kommission auf, sich um die Wechselbeziehung zwischen Familienpolitik und Sozialversicherungssystemen bzw. Problemen infolge der Überalterung der Bevölkerung zu kümmern;
13.erinnert ferner an seine Forderung, Sozial- und Umweltklauseln in internationale Handelsabkommen aufzunehmen, und erwartet daher konkrete Vorschläge zur Umsetzung der angenommenen Leitlinien für das neue 10-Jahres-Referenzsystem im internationalen Handel;
Arbeitsplätze
14.bekräftigt nochmals die Bedeutung einer von Effizienz geprägten Wirtschaft und Gesellschaft und eines dauerhaften Wirtschaftswachstums, bei dem den ökologischen Verpflichtungen voll Rechnung getragen wird und an der wirtschaftlichen Realität orientierte Finanzoperationen erfolgen, betont ferner die Bedeutung dynamischer Strukturveränderungen, der Flexibilität und Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, die flankiert sein müssen von Ma nahmen zugunsten der beruflichen Bildung und einem Angebot an aktiven und effizienten öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen, ohne da die erforderliche Flexibilität die Grundlagen des sozialen Schutzes beeinträchtigt;
15.bemerkt, da zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit umfassende Ma nahmen von Arbeitsvermittlungsorganisationen im Hinblick auf individuelle Motivation, Bildung, Weiterbildung, Arbeitserfahrung und Arbeitsvermittlungsstellen notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf das Delors-Wei buch, das angibt, da eine Haushaltsaufstockung von 0,17% des BIP auf 0,5% der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen über einen Zeitraum von drei Jahren einen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 100.00 im ersten Jahr, 400.000 in zweiten Jahr und eine Million im dritten Jahr zur Folge haben wird; verweist darauf, da diese Haushaltsaufstockung nicht zu einer Gesamtaufstockung der nationalen Haushalte führen sollte; betont die Bedeutung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich; fordert die Kommission auf, den Dialog mit dem Rat über dieses Thema fortzusetzen;
16.unterstützt die Kommission in ihrem Bestreben,
-das System EURES auszubauen, wobei es sie unter Betonung der wichtigen Rolle der Sozialpartner ersucht, die Zusammenarbeit mit ihnen zu verstärken, und auf die Pilotfunktion der Grenzregionen hinweist,
-den Einsatz dieses Systems auf der Ebene der lokalen Arbeitsmärkte in enger Zusammenarbeit mit den Zuständigen vor Ort vorzusehen,
-ein soziales Flankierungsprogramm (Fremdsprachenunterricht, Niederlassungs- bzw. Umsiedlungsbeihilfen) für Arbeitnehmer, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen, vorzuschlagen;
-Investitionen in saubere Technologien,
-eine direkte Unterstützung in Form von Risiko- und Startkapital für Unternehmen mit ökologisch orientierter Produktion und lokale Initiativen, die Bestandteil der Sozialwirtschaft sind,
-Förderung der KMU und kleinen Handwerksbetriebe durch Einführung von Steuererleichterungen oder sonstige Ma nahmen der finanziellen Unterstützung und der Unternehmensförderung,
-Förderungsma nahmen für erfolgreiche und innovative Modelle zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Förderung unternehmerischer Initiativen von Jugendlichen und Frauen (Programm NOW),
-Förderungsma nahmen für die Beschäftigung im Dienstleistungssektor sowie für Gemeinschaftsinitiativen bzw. lokale Entwicklungsprogramme;
18.fordert die Kommission auf, die operationellen Vorschläge, die in seiner Entschlie ung vom 8. Juli 1992 zum europäischen Arbeitsmarkt nach 1992 sowie in seiner obengenannten Entschlie ung vom 10. März 1994 zur Beschäftigung in Europa enthalten sind, in ihr nächstes sozialpolitisches Aktionsprogramm einzubeziehen;
19.stellt die Bedeutung des Sektors der Selbständigen in der EU fest; fordert die Kommission und den Rat auf, der Tatsache verstärkt Rechnung zu tragen, da dieser Sektor hinsichtlich der Steuerpolitik und der Politik der sozialen Sicherheit grö ere Unterstützung als derzeit benötigt;
20.ist der Ansicht, da die Teilnahme an Bildung und ständiger Weiterbildung ein grundlegendes Recht jedes Menschen ist und ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt, mi t daher gezielten und finanziellen Ma nahmen auf europäischer Ebene im Bereich der Bildung, Aus- und Fortbildung gro e Bedeutung bei, hält den Vorschlag der Kommission, von den Sozialpartnern einen europäischen Tarifvertrag zur Fortbildung aushandeln zu lassen, für wesentlich und geht deshalb davon aus, da die Sozialpartner aufgefordert werden sollten - zumindest im Hinblick auf bestimmte Branchen -, die Modalitäten für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen auf europäischer Ebene auszuhandeln; fordert schlie lich die Kommission auf, die uneingeschränkte Anwendung der gegenwärtigen Rechtsvorschriften über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu gewährleisten;
21.unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, praxisnahe Ausbildungssysteme zu fördern; hält den Vorschlag für wichtig, gestaffelte Ziele bis zum Jahre 2000 festzulegen, um das Analphabetentum zu beseitigen und dafür zu sorgen, da jugendliche Schulabgänger zumindest über bestimmte grundlegende Fertigkeiten verfügen; empfiehlt der Kommission die Ausarbeitung eines grenzüberschreitenden Hilfsprogramms für KMU;
Gesetzgebung
22.hält es für dringend geboten, den Stillstand zu überwinden, der bei sämtlichen beim Rat zum 1. Januar 1995 anhängigen legislativen Vorschlägen eingetreten ist, und hält es für notwendig, da die Vorschläge, bei denen keine Annahme durch alle 15 Mitgliedstaaten möglich ist, im Rahmen des Protokolls Nr. 14 verabschiedet werden, was in den Fällen nicht möglich sein wird, in denen grundlegende Rechte berührt werden;
23.warnt die Kommission vor jedem Versuch, sich mit einer (für die vierzehn Mitgliedstaaten geltenden) Richtlinie zu begnügen, die lediglich den Elternurlaub betrifft, und ermutigt sie, ihre Bemühungen fortzusetzen, eine Rahmenrichtlinie auszuarbeiten, die alle Probleme im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben abdeckt;
24.fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, um den Menschen unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht, Behinderung und Religionszugehörigkeit gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu garantieren;
25.ist der Auffassung, da die Kommission die Möglichkeit prüfen sollte, eine Rahmenrichtlinie zu den verschiedenen denkbaren Formen der freiwilligen Arbeitszeitteilung sowie eine Richtlinie über Einzelentlassungen, eine Richtlinie über den Schutz der Daten der Arbeitnehmer und eine Richtlinie zur Regelung des Rechts der Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten auf Anhörung und Unterrichtung vorzulegen und die Politik zugunsten der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Vorbeugung von Berufsrisiken weiterauszubauen; fordert die Kommission daher auf, ein viertes Aktionsprogramm für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorzulegen;
26.fordert die zügige Ausarbeitung einer neuen Verordnung für Grenzarbeitnehmer, die insbesondere eine Regelung in bezug auf den sozialen Schutz und die Besteuerung enthält;
27.hält es für wichtig, da die neuen Richtlinienvorschläge über verschiedene Formen atypischer Arbeit den gleichen sozialen Schutz und eine gleichwertige Entlohnung wie für andere Arbeitsformen vorsehen;
Chancengleichheit von Männern und Frauen
28.fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Zugang zu diesen Ausbildungsprogrammen der Union auf die Wahrung der Chancengleichheit zu achten und Ma nahmen vorzusehen, die den Erwerb von Fertigkeiten und Lehrgänge zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen für Frauen, insbesondere in den nicht herkömmlichen Tätigkeiten, fördern;
29.stellt fest, da die Möglichkeit der Aufnahme einer Beschäftigung auch davon abhängt, da angemessene Einrichtungen und Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern und anderen Abhängigen vorhanden und verfügbar sind; fordert daher die Kommission auf, die Empfehlung aus dem Jahr 1992 durch einen verbindlicheren Rechtsakt zu ersetzen und dessen Geltungsbereich zu erweitern, und so rasch wie möglich einen Bericht über die Durchführung der bestehenden diesbezüglichen Empfehlungen vorzulegen;
30.fordert dazu auf, das dritte Aktionsprogramm sorgfältig zu prüfen, um eine verbesserte Abstimmung der einzelnen Aktionen zu gewährleisten, und schon jetzt das vierte Programm vorzubereiten;
31.lehnt die Absicht der Kommission ab, es bei einer Mitteilung zur Umkehr der Beweislast bewenden zu lassen, und wiederholt seinen Wunsch nach einer Richtlinie;
32.bekräftigt nochmals seine Forderung an die Kommission, ihm so rasch wie möglich einen Richtlinienentwurf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorzulegen;
33.fordert die Kommission auf, Verhaltenskodizes bezüglich des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, der Ausbildung und der Beseitigung einer "vertikalen Spaltung" einzuführen;
34.nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Abänderung der Richtlinie zur Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Sozialversicherung durchzusetzen; fordert die Kommission auf, die beträchtlichen Unterschiede in der beruflichen Laufbahn von Männern und Frauen zu berücksichtigen;
Gewerkschaftliche Freiheit und Rolle der Sozialpartner
35.betont die entscheidende Rolle, die - als Bestandteil des europäischen Sozialmodells - der Beitrag der Sozialpartner, das Tarifrecht und die friedliche Lösung der sozialen Konflikte für die Verteidigung und die Förderung der Interessen der Partner, für die wirtschaftliche Entwicklung und für den sozialen Fortschritt spielen müssen; ist daher der Auffassung, da die gewerkschaftliche Freiheit und die Tarifverhandlungen auf allen Ebenen garantiert werden müssen, wobei die öffentlichen Stellen von repressiven Eingriffen Abstand nehmen müssen;
Sozialpolitik und sozialer Schutz - eine Gesellschaft, die für alle da ist
36.fordert eine exakte Bestimmung des Begriffs der Unionsbürgerschaft, um die Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit bzw. Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes konkret umzusetzen; in diesem Zusammenhang sind die Gemeinschaftsvorschriften im Hinblick auf alle Belange der sozialen Sicherheit zu aktualisieren;
37.unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Analphabetentums vorzuschlagen und auf die Annahme eines vierten Programms zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung im Rahmen einer umfassenden Politik zur Bekämpfung der Armut und zur Durchsetzung der Menschenrechte hinzuwirken, das der besonderen Situation der Frauen Rechnung trägt; ist jedoch der Ansicht, da sie engagierter gegen soziale Ausgrenzung vorgehen sollte, wobei sie sich vor allem des Wohnungsproblems annehmen sollte; fordert mit Nachdruck die Förderung der Integration und umfassende Ma nahmen zum Verbot der Diskriminierung von Behinderten, bekräftigt angesichts der Notwendigkeit einer Solidarität zwischen den Generationen die in seiner Entschlie ung vom 24. Februar 1994 zu Ma nahmen zugunsten älteren Menschen enthaltenen Aussagen und tritt für die Suche nach Lösungen zur Nutzung des Beitrags der älteren Menschen ein;
38.bekundet erneut seine Sorge über die anhaltende Bedrohung und Belastung der Gesellschaft durch die Verfügbarkeit von Drogen und den Mi brauch chemischer Stoffe oder Produkte (u.a. Lösungsmittel); verweist auf die daraus resultierenden Probleme der Abhängigkeit (vor allem bei Jugendlichen), die ohne Ausnahme in einer engen Wechselbeziehung zu den gro en sozialen Problemfeldern wie Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Kriminalität in den städtischen Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum stehen; fordert intensivere Aktionen, Initiativen und Pilotvorhaben der Gemeinschaft, die nicht nur die Prävention, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den NRO abdecken, sondern auch eine ständige Fortbildung für das Personal im Gesundheitswesen und für Lehrer ab der Grundstufe sicherstellen;
39.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in konsequenter Umsetzung der Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 1994 über Zuwanderungs- und Asylpolitik (KOM(94)0023 - C3-0107/94) die notwendigen konkreten Vorschläge auszuarbeiten, um Angehörigen aus Drittstaaten Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern zu garantieren;
40.fordert die Kommission auf, eine Richtlinie mit Ma nahmen zur Verstärkung der in den Mitgliedstaaten in bezug auf Rassismus und Ausländerfeindlichkeit geltenden Rechtsinstrumente vorzulegen;
41.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschu , dem Ausschu der Regionen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern zu übermitteln.