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Parlamento Europeo - 19 gennaio 1995
Verfahren bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs

A4-0001/95

Entschlie ung zu den bei der Konsultation des Parlaments bei der Ernennung

der Mitglieder des Rechnungshofs anzuwendenden Verfahren

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 17. November 1992,

-in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0001/95),

A.in der Erwägung, da die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Parlament, die das Kernstück des Systems der Haushaltskontrolle der Europäischen Union darstellt, gestört ist, sobald das Parlament eine ablehnende Stellungnahme zu einigen Mitgliedern des Rechnungshofs abgibt,

B.in der Erwägung, da bis zu einer Änderung des Vertrages im Jahr 1996 mit dem Ziel der Einführung eines Verfahrens der Zustimmung einige Regeln aufgestellt werden sollten, um das Risiko zu begrenzen, da die Stellungnahme des Parlaments und der Beschlu des Rates im Widerspruch zueinander stehen,

1.beauftragt seinen Ausschu für Haushaltskontrolle, mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die einen Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs zu benennen haben, Kontakt aufzunehmen, um ihnen die vom Parlament festgelegten Kriterien und Verfahren zu übermitteln;

2.fordert den Rat auf, sich zu verpflichten,

-in seinen Vorschlägen alle vom Parlament in seiner Entschlie ung vom 17. November 1992 festgelegten Kriterien zu beachten, wobei das Parlament seinerseits dafür Sorge tragen wird, nicht von einer strikten Anwendung dieser Kriterien abzuweichen;

-die Kandidaturen mindestens 10 Wochen vor dem für die Ernennung der betreffenden Mitglieder vorgesehenen Termin zu übermitteln, da jede Verzögerung des Rates eine entsprechende Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Stellungnahme des Parlaments zur Folge hat;

-bei der Übermittlung der Kandidaturen die relevanten Auskünfte zur fachlichen Qualifikation sowie alle Auskünfte und Stellungnahmen, Meinungen und Informationen, die ihm im Rahmen des Entscheidungsverfahrens des betreffenden Mitgliedstaates mitgeteilt wurden, beizufügen;

-alle Informationen zu den Kandidaturen, die ihm gegebenenfalls von den Mitgliedstaaten zugehen, zu übermitteln, da das Parlament gezwungen wäre, direkte Nachforschungen anzustellen, wenn der Rat Informationen zurückbehalten würde, was das Verfahren auf jeden Fall weiter verzögern würde;

3.ergänzt in bezug auf die Verfahren sowohl vor dem Ausschu für Haushaltskontrolle als auch im Plenum seine Entschlie ung vom 17. November 1992 wie folgt:

a)jede Stellungnahme wird in Form eines Berichts, für dessen Annahme die einfache Mehrheit erforderlich ist, vorgelegt; dieser Bericht enthält keine Erwägungen und beschränkt sich darauf, den Standpunkt zu der Ernennung zu äu ern;

b)eine kurze Darlegung der Gründe für die Stellungnahme erfolgt in einer Begründung, über die nicht abgestimmt wird;

c)dieser Bericht enthält eine Begründung, über die nicht abgestimmt wird, Hinweise zu den Bedingungen der Befassung des Parlaments, die ebenfalls nicht zur Abstimmung gestellt werden, und einen Beschlu teil, beschränkt auf die Formel:

- befürwortende Stellungnahme;

- ablehnende Stellungnahme.

Der Bericht darf keine Erwägung enthalten, die zur Abstimmung gestellt wird;

4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat sowie dem Rechnungshof und der Kommission zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

 
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