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Parlamento Europeo - 19 gennaio 1995
Lage in Tschetschenien

B4-0031, 0056, 0057, 0058, 0059, 0061, 0068 und 0073/95

Entschlie ung zur Lage in Tschetschenien

Das Europäische Parlament,

A.in Kenntnis der Schlu akte von Helsinki und der Abschlu dokumente von Wien und Madrid, der Charta von Paris für ein neues Europa sowie der in der Budapester Erklärung niedergelegten Grundprinzipien der OSZE,

B.mit dem Hinweis an die Regierungen der Russischen Föderation und Tschetscheniens, da es an dem Grundsatz festhält, da keinerlei Grenzänderung mit Gewalt erzwungen werden darf und die Minderheitenrechte anerkannt und respektiert werden müssen,

C.in der Erwägung, da Artikel 2 des Partnerschaftsabkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union vorschreibt, da die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, insbesondere gemä der Schlu akte von Helsinki und der Charta von Paris für ein neues Europa, der Innen- und Au enpolitik der Parteien zugrundeliegt und ein wesentliches Element der Partnerschaft des vorliegenden Abkommens darstellt,

D.angesichts der katastrophalen Lage in Tschetschenien, wo sich die Intervention russischer Truppen zu einer wahren menschlichen Tragödie ausgeweitet hat, die Tausende von tschetschenischen und russischen Zivilisten das Leben gekostet und Hunderttausende von Bürgern zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen hat,

E.unter Verurteilung des Einsatzes der russischen Armee in diesem Konflikt, bei dem sich erstmals die Zentralgewalt in Moskau und eine ihrer nationalen Minderheiten gegenüberstehen,

F.erfreut über die Proteste der russischen Demokraten gegen die Intervention der Streitkräfte ihres Landes in Tschetschenien, und insbesondere erfreut über die Aktion von Sergej Kowaljow, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte der Duma, im Hinblick auf die Bewältigung dieser Krise und der Wiederherstellung von Frieden, Freiheit und Demokratie in seinem Land,

G.in dem Bewu tsein, da der Konflikt in Tschetschenien nicht nur die Stabilität in der Region des nördlichen Kaukasus ganz erheblich beeinträchtigt, sondern auch die demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozesse in der Russischen Föderation ernsthaft gefährdet,

1.verurteilt jegliche Gewalt bei der Beilegung dieses Konflikts und die völlig unverhältnismä igen Aktionen der russischen Regierung sowie die mit diesem Vorgehen verbundenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und fordert einen sofortigen Waffenstillstand, um der menschlichen Tragödie, die sich derzeit in Tschetschenien abspielt, Einhalt zu gebieten;

2.bekräftigt seine Achtung und seine Solidarität gegenüber allen demokratischen Mitgliedern des russischen Parlaments, die angesichts des massiven Drucks ihren Kampf für die Gerechtigkeit und die Menschenrechte in Tschetschenien fortsetzen;

3.fordert die russische Regierung nachdrücklich auf, die Menschen- und Bürgerrechte zu achten, die in den Genfer Übereinkommen von 1949, dem Zweiten Protokoll von 1977 und dem Verhaltenskodex über die politisch-militärischen Aspekte der Sicherheit, der im Dokument von Budapest (OSZE 1994) enthalten ist, verankert sind;

4.fordert die Regierung der Russischen Föderation auf, ihre militärischen Angriffe gegen das tschetschenische Volk unverzüglich einzustellen; drängt sie nachdrücklich, Verhandlungen aufzunehmen, um eine politische Regelung des Konflikts in Tschetschenien zu erreichen und einer OSZE-Delegation Gelegenheit zu geben, zu einer solchen politischen Lösung beizutragen;

5.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderliche humanitäre Hilfe für die notleidende Bevölkerung in Tschetschenien sowie die Flüchtlinge in Tschetschenien und den Nachbarrepubliken bereitzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die russische Regierung auf, die direkte Verteilung internationaler Soforthilfe an die bedürftigsten Personen zu gestatten;

6.billigt die Entscheidung der Kommission, den Proze der Ratifizierung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union und Ru land auszusetzen, und fordert den Rat auf, diese Position zu unterstützen;

7.fordert die Kommission und den Rat auf, mit der endgültigen Ratifizierung des Partnerschaftsabkommens mit der Russischen Föderation, das Dänemark unter den derzeitigen Umständen im übrigen nicht zu ratifizieren gedenkt, so lange zu warten, bis die militärischen Angriffe und die schweren Menschenrechtsverletzungen gegen das tschetschenische Volk eingestellt worden sind und ernsthaft damit begonnen wurde, eine politische Lösung des Konflikts zu finden;

8.begrü t es, da der Ausschu für politische Angelegenheiten des Europarates seine Prüfung des Aufnahmeantrags der Russischen Föderation ausgesetzt hat; erinnert daran, da sich Ru land im Rahmen der OSZE verpflichtet hat, die Menschenrechte auf seinem Territorium zu achten und seine Armee nicht gegen die in der Föderation lebenden Minderheiten einzusetzen, und verweist darauf, da die Einhaltung dieser Verpflichtungen eine unverzichtbare Voraussetzung für die Aufnahme Ru lands in den Europarat und den Ausbau der bestehenden Abkommen mit der Europäischen Union darstellt;

9.appelliert an alle demokratischen politischen Kräfte in der Russischen Föderation, die Fortsetzung des Prozesses der demokratischen und wirtschaftlichen Reform zu garantieren, und reagiert positiv auf die Initiative des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Rates der Russischen Föderation, ständige Arbeitskontakte mit dem Europäischen Parlament zu begründen;

10.betont die Notwendigkeit, die demokratischen Kräfte innerhalb des russischen Parlaments und die Verhandlungsbemühungen des Menschenrechtsbeauftragten Sergej Kowaljow zu unterstützen und zu diesem Zweck einen stärkeren diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auf die russische Zentralregierung auszuüben; wäre erfreut, wenn es Herrn Kowaljow im Parlament empfangen könnte;

11.appelliert nachdrücklich an Präsident Jelzin, seine Position zu überprüfen und eine politische Lösung zu suchen, und zwar auch im Interesse der Fortsetzung und Konsolidierung des Reform- und Demokratisierungsprozesses in Ru land selbst, den die Europäische Union umfassend unterstützt;

12.begrü t die Entscheidung der OSZE, eine Beobachterdelegation nach Tschetschenien zu entsenden, und fordert, da sie ihre Mission so bald wie möglich und unter besten Bedingungen durchführen kann;

13.beschlie t, eine repräsentative Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments nach Tschetschenien und Moskau zu entsenden, um die Lage zu erkunden und dem Parlament im Februar Bericht zu erstatten;

14.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der russischen Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der tschetschenischen Regierung und der OSZE zu übermitteln.

 
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