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Parlamento Europeo - 19 gennaio 1995
Lage in Burundi und Ruanda

B4-0044, 0049, 0076, 0077, 0086 und 0100/95

Entschlie ung zur Lage in Burundi und Ruanda

Das Europäische Parlament

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Burundi und Ruanda und insbesondere auf seine Entschlie ung vom 14. Dezember 1994 zur Lage in Ruanda,

A.zutiefst besorgt über die anhaltende Instabilität der Lage in Burundi und über die fortgesetzten Morde und Massaker, Entführungen und anderen Gewalttaten sowohl auf dem Land als auch in der Hauptstadt Bujumbura, wo seit Mitte Dezember bewaffnete Banden in Militäruniform Bürger überfallen, insbesondere in den südlichen Stadtvierteln: Musaga, Kinindo und Kinanira,

B.voller Besorgnis darüber, da diese Instabilität eine weitere Welle von Morden aus ethnischen Gründen auslösen könnte, wie sie bereits im Oktober 1993 zu verzeichnen war, als über 50.000 Menschen im Anschlu an die Ermordung des demokratisch gewählten Präsidenten Melchior Ndadaye getötet wurden,

C.unter Hinweis auf den Genozid, der im benachbarten Ruanda stattgefunden hat, sowie auf das Risiko, da eine derartige Tragödie sich auch in Burundi zutragen könnte, da die beiden Länder eine ähnliche politische Konstellation und ethnische Zusammensetzung aufweisen,

D.stark beunruhigt über die unbeständige Lage in diesen Ländern und die Spirale der Gewalt, die insbesondere nach der Wahl des Präsidenten der Nationalversammlung, Jean Minani, entstanden ist, dessen wichtigste Oppositionspartei (die Einheit für den nationalen Fortschritt) den Rücktritt des Präsidenten gefordert hatte, der jetzt von Léonce Ngendakumana abgelöst wurde,

E.in der Erwägung, da in Burundi die zwischen den beiden Volksgemeinschaften im September 1994 unter der Schirmherrschaft des Vertreters der Vereinten Nationen unterzeichnete "Regierungskonvention", die die Opposition an der Regierung beteiligt, immer stärker durch die Haltung der Extremisten gefährdet wird, die so den demokratischen Stabilisierungsproze im Land lähmen,

F.darüber beunruhigt, da die Ordnungskräfte nicht eingreifen, um diesen Überfällen und Morden ein Ende zu setzen,

G.in der Erwägung, da die Ursachen des Konflikts nicht auf die Stammesauseinandersetzungen reduziert werden können, denn es sind auch sozioökonomische und politische Gegensätze im Spiel,

H.in dem Bedauern, da es der Völkergemeinschaft bislang nicht gelungen ist, effektive Präventivma nahmen zu treffen, um den Ausbruch weiterer interner Konflikte in Burundi zu vermeiden,

1.weist nachdrücklich darauf hin, da es von entscheidender Bedeutung ist, Präventivma nahmen zur Vermeidung des Ausbruchs interner Konflikte zu ergreifen, und da nicht passiv auf den Ausbruch einer Krise gewartet werden darf, um dann humanitäre Hilfe zu entsenden,

2.ruft alle politischen Verantwortlichen Burundis dazu auf, sich auf einen konstruktiven Dialog einzulassen, um eine politische, demokratische und friedliche Lösung für die Probleme finden, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen;

3.fordert, da die Europäische Union eine Beobachterdelegation nach Burundi entsendet, die in Zusammenarbeit mit der dortigen Regierung einen Aktionsplan ausarbeiten soll zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Fahndung nach den Verantwortlichen für die Morde und Massaker, zur Entwaffnung der bewaffneten Milizen, die in Bujumbura und auf dem Land Angst und Schrecken verbreiten, zur Rückkehr der Flüchtlinge, zur weitreichenden und dringlichen Reform der nationalen Armee und aller Militäreinrichtungen, um letztere der Zivilverwaltung zu unterstellen, zum Wiederaufbau der für jede Wiederbelebung der produktiven und sozialen Tätigkeit des Landes erforderlichen administrativen und wirtschaftlichen Infrastrukturen;

4.fordert den UN-Sicherheitsrat auf, unverzüglich die Gesuche der Regierung Burundis um Hilfe zur Wiederherstellung eines Klimas des Vertrauens und der Stabilität zu prüfen; fordert ferner die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, eine solche Initiative finanziell und organisatorisch zu unterstützen;

5.fordert, da die bereits beschlossene Entsendung der 200 Soldaten der Organisation für Afrikanische Einheit nicht weiter blockiert wird;

6.fordert die im UN-Sicherheitsrat vertretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, diesen mit der Notwendigkeit eines internationalen Embargos auf Waffen- und Munitionsausfuhren nach Burundi und Ruanda zu befassen; fordert, da die Mitgliedstaaten jeglichen Export von Waffen und Munition in diese beiden Länder einstellen;

7.bedauert, da die von ihm insbesondere in seiner obengenannten Entschlie ung vom 14. Dezember 1994 vorgeschlagenen konkreten Ma nahmen zur Unterstützung von Ruanda noch nicht umgesetzt wurden, und erneuert seine Aufforderung an den Rat und die Kommission, der Regierung Ruandas ihre Hilfe zur Schaffung von Strukturen zur Aufnahme der Flüchtlinge anzubieten und ihre Sicherheit zu gewährleisten;

8.fordert die Union auf, Richter, Sachverständige und technische Berater nach Ruanda zu entsenden, um zum reibungslosen Ablauf der Prozesse beizutragen, bei denen die Verantwortlichen für den Völkermord abgeurteilt werden sollen;

9.begrü t in diesem Zusammenhang die bevorstehende Reise einer Delegation des Präsidiums der Paritätischen Versammlung AKP/EU nach Burundi und Ruanda und fordert diese auf, mit den Regierungen dieser Länder die Zweckmä igkeit der Veranstaltung einer internationalen Konferenz über die Stabilität in der Region zu prüfen;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Kopräsidenten der Paritätischen Versammlung AKP/EU, den EU-Mitgliedstaaten, dem UN-Sicherheitsrat, der OAU und den Regierungen von Burundi und Ruanda zu übermitteln.

 
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