B4-0062, 0067 und 0104/95
Entschlie ung zum Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Völker der Welt
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf die von der UN-Konferenz in Wien im Juni 1993 verkündete Erklärung zu den Rechten der eingeborenen Völker,
B.besorgt über die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte in vielen Teilen der Welt,
C.in dem Bewu tsein, da das Internationale Jahrzehnt der eingeborenen Völker einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, zur Wahrung ihrer kulturellen Identität und zur verstärkten internationalen Zusammenarbeit in den sie betreffenden Bereichen wie Menschenrechte, Umwelt, Entwicklung, Ausbildung und Gesundheitswesen leisten soll,
D.in der Feststellung, da es die Erweiterung der Union und die sich daraus ergebende Einbeziehung eines Gro teils der samischen Bevölkerung in die Europäische Union ausdrücklich begrü t,
E.unter Hinweis auf die Verantwortung der Europäischen Union gegenüber den eingeborenen Völkern, die auf dem Gebiet von Mitgliedstaaten oder in zu diesen gehörenden überseeischen Territorien leben,
F.in der Feststellung, da die EU im Rahmen ihres Partnerschaftsabkommens mit der Russischen Föderation Gelegenheit haben wird, zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler eingeborener Völker beizutragen,
1.begrü t das seitens der UN ausgerufene Jahrzehnt der eingeborenen Völker als Symbol für den Einsatz dieser Völker für die internationale Anerkennung ihrer Rechte;
2.ist der Auffassung, da die eingeborenen Völker dank ihrer Kenntnis für die Umwelt und die Entwicklung ihrer Region eine wesentliche Rolle spielen und ihnen deshalb die Möglichkeit gegeben werden mu , an der Verwirklichung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung teilzunehmen; hält es deshalb für notwendig, da ihre Beteiligung auf internationaler und nationaler Ebene verstärkt und die ihnen eigene Lebensweise geschützt wird;
3.wiederholt seine Forderung an den Rat und die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den eingeborenen Völkern, den nichtstaatlichen Organisationen und dem UN-Koordinator für das Jahrzehnt, eine kohärente Politik für das Jahrzehnt zu entwickeln;
4.fordert daher den Rat und die Kommission auf, eine Mitteilung auszuarbeiten und ein mehrjähriges Aktionsprogramm aufzustellen, das sich auf die Unterstützung für den gesellschaftlichen Aufbau in den Gemeinschaften der eingeborenen Völker selbst konzentriert;
5.fordert den Rat und die Kommission auf, zur Gewährleistung der Rechte dieser Völker besondere Abschnitte betreffend eingeborene Völker in künftige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern aufzunehmen;
6.fordert den Rat auf, eine gemeinsame Haltung zu den eingeborenen Völkern auszuarbeiten, und diese in die Schlu folgerungen des Gipfels über die soziale Entwicklung einzubeziehen;
7.fordert den Rat ferner auf, sich auf eine gemeinsame Haltung zu dem Entwurf der UN-Erklärung über die Rechte der eingeborenen Völker zu einigen, die auf dem nächsten Treffen der UN-Menschenrechtskommission vorgelegt werden soll, und darauf hinzuwirken, da diese Erklärung innerhalb dieses Jahrzehnts verabschiedet wird;
8.fordert den Rat und die Kommission auf, entsprechende Instrumente auszuarbeiten, um eine Konsultation und Beteiligung der eingeborenen Völker bei Entscheidungen über die Finanzierung von Entwicklungsprojekten vorzusehen;
9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der UNO sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.