B4-0085, 0114 und 0116/95
Entschlie ung zur Lage in Chiapas
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 20. Januar 1994 zum Aufstand der Campesinos in Chiapas (Mexiko)
A.in der Erwägung, da das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der mexikanischen Regierung und der Nationalen Befreiungsarmee Zapata (EZLN) in der "Selva Lacandona" vom 15. Januar 1995 eine neue Phase der Verständigung im Hinblick auf eine friedliche Lösung des Konflikts in Chiapas einleitet,
B.unter Hinweis auf die begrü enswerte, hoffnungsvolle Tatsache, da die Feuerpause zwischen der Nationalen Befreiungsarmee Zapata (EZLN) und der mexikanischen Regierung seit über einem Jahr andauert, jedoch in der Erwägung da die Wahrung der Feuerpause durch die politische und soziale Lage in Chiapas gefährdet ist,
C.zutiefst besorgt darüber, da sich die politische und soziale Lage insbesondere der Ureinwohner von Chiapas in keiner Weise gebessert hat und da die Fortsetzung der Feuerpause dadurch gefährdet ist, da die Ursachen des Aufstands fortbestehen,
D.besorgt über die im mexikanischen Bundesstaat Chiapas weiterhin verübten Gewalttaten, sowie die prekäre Menschenrechtssituation,
E.bestürzt über die Verschlechterung der allgemeinen Lage des Landes nach den Wahlen vom 21. August 1994,
F.im Bewu tsein der schweren Störungen der Wirtschaft des Landes und der Auswirkungen, die diese Situation im Zusammenhang mit einer nie dagewesenen Abwertung der mexikanischen Währung auf alle Volkswirtschaften des Kontinents hat,
G.unter Hinweis auf die Schlu folgerungen des Gipfels der Staats- und Regierungschefs vom 9. und 10. Dezember 1994 in Essen zur Einführung eines neuen vertraglichen Rahmens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Mexiko,
1.begrü t die ersten positiven Kontakte zwischen der neuen Regierung und der Nationalen Befreiungsarmee Zapata;
2.bekräftigt die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung dieses Dialogs, um die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten und die Notlage der eingeborenen Bevölkerung, die durch Ausbeutung, Elend und Ungerechtigkeit gekennzeichnet ist, zu lindern;
3.appelliert an die Parteien, mittels Dialog und Entspannung jede Möglichkeit eines Wiederaufflammens der Feindlichkeiten zu beseitigen;
4.erkennt die Vermittlungsbemühungen der Kommission unter Leitung des Bischofs von San Cristóbal de las Casas im Hinblick auf eine entspannte und hoffnungsvolle Atmosphäre zur Regelung des Konflikts an;
5.fordert Präsident Ernesto Zedillo auf, seine Zusagen hinsichtlich der Wahlgesetze und der Justiz einzuhalten, um die Bekämpfung der Korruption, die Demokratisierung der Gesellschaft, die Durchführung der Agrarreform und die Förderung der Menschenrechte zu ermöglichen;
6.appelliert an die Europäische Kommission - ebenso wie andere internationale Gremien -, alles in ihrer Macht Stehende zu tun und eine besondere Aktion zur Unterstützung der Wirtschaft des Landes einzuleiten;
7.ersucht die Europäische Investitionsbank, aus ihren für Drittländer bestimmten Haushaltslinien Mittel bereitzustellen, damit die mexikanische Wirtschaft ihr makroökonomisches Gleichgewicht wiedererlangt;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der mexikanischen Regierung, der Kommission unter Leitung des Bischofs von San Cristóbal de las Casas (CONAI) und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zu übermitteln.