B4-0033, 0041 und 0082/95
Entschlie ung zu der Lage unabhängiger Medien in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen und insbesondere die Entschlie ung vom 15. Dezember 1994 zum Überleben der Zeitung "Borba" (Belgrad),
B.besorgt über die von Milosevic geführte Politik, die ein absolutes Meinungsmonopol in Serbien schafft, nachdem Rundfunk, Fernsehen und alle anderen Zeitungen bereits direkt oder indirekt vom Regime kontrolliert werden,
C.in Kenntnis der Schikanen vor allem fiskalischer Natur, mit der man der kroatischen satirischen Zeitschrift Feral Tribune das Wasser abgraben möchte,
D.angesichts der Schlüsselrolle, die die unabhängigen Medien dabei spielen, die Bevölkerung zu informieren und Vorurteilen entgegenzuwirken,
1.fordert erneut den Rat und die Kommission auf, politische und finanzielle Mittel einzusetzen, um den gefährdeten unabhängigen Medien in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien die Existenz und ihre Tätigkeit zu erleichtern;
2.fordert, da unter den Bedingungen für eine Lockerung der Sanktionen gegen Serbien und Montenegro auch die Möglichkeit der unabhängigen Medien, weiterhin in diesen Ländern tätig zu sein, ausdrücklich erwähnt werden mu ; ist jedoch der Auffassung, da eine Lockerung der Sanktionen für Zeitungspapier und Fernsehausrüstungen ins Auge gefa t werden sollte, sofern die entsprechenden Lieferungen über die NRO und nicht über die Behörden von Milosevic erfolgen;
3.fordert die Redaktionen der freien Medien sowie die Verbände der Verleger und der Journalisten in ganz Europa auf, den unabhängigen Medien in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien kollegiale Unterstützung zu gewähren und dadurch den gegenseitigen Informationsflu zu erleichtern;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der Regierung der Jugoslawischen Föderation, der Regierung Kroatiens, der Regierung von Bosnien-Herzegowina, dem Sekretariat des Europarates, der OSZE und den UN-Komitees für die Überwachung der Sanktionen zu übermitteln.