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Parlamento Europeo - 20 gennaio 1995
Bienenzucht

A4-0116/94

Entschlie ung über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Diskussionspapier über die Lage der Bienenzucht in Europa"

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Diskussionspapier über die Lage der Bienenzucht in Europa" KOM(94)0256,

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 10. April 1992 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für bestimmte in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. Mai 1992 zur Europäischen Imkerei: Probleme und Erfordernisse,

-gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen seiner Geschäftsordnung,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volks-gesundheit und Verbraucherschutz (A4-0116/94),

A.besorgt über die unverändert schwierige wirtschaftliche Situation der Bienenzüchter in Europa,

B.in der Erwägung, da die Produktionskosten für Honig in der Europäischen Union u.a. aus hygienisch-gesundheitlichen, sozialen und witterungsbedingten Gründen deutlich über dem Preisniveau auf dem Weltmarkt liegen,

C.in der Erwägung, da sich der Druck auf die europäischen Honigerzeuger nach Unterzeichnung des GATT-Abkommens durch die Senkung des Zollsatzes für Honigimporte weiter verschärfen wird,

D.unter Hinweis auf die unverzichtbare ökologische Funktion der Honigbienen im Naturhaushalt,

E.unter Betonung der ökonomischen Bedeutung der Bestäubungsleistung der Bienenvölker,

F.in der Erwägung, da die Wahrung des ökologischen und sozio-ökonomischen Gleichgewichts ein vorrangiges Ziel der Union ist, das sich in gemeinsamen Politiken in allen Tätigkeitsbereichen, die dies rechtfertigen, niederschlagen mu ,

G.unter Hinweis auf die nach wie vor fehlenden repräsentativen statistischen Angaben über die Struktur der Bienenwirtschaft in der Europäischen Union,

1.bekräftigt seine Forderung nach sofortigen Stützungsma nahmen für die europäische Bienenwirtschaft, die idealerweise in eine gemeinsame Marktorganisation für Honig mit möglichst einfachen Verwaltungsmechanismen eingebettet sein sollten;

2.ersucht die Kommission, ihre angekündigten Vorschläge für

-ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen,

-eine Untersuchung der Mitgliedstaaten über die Struktur der Bienenwirtschaft sowie

-Ma nahmen zur Anwendung einer Qualitätspolitik

schnellstmöglich vorzulegen; weist jedoch gleichzeitig darauf hin, da diese flankierenden Ma nahmen alleine zu keiner entscheidenden Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage der Bienenzucht in der EU führen werden;

3.fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, der Einführung einer gemeinschaftlichen Bestäubungsprämie je Bienenstock, die sowohl Berufs- als auch Nebenerwerbsimkern aus ökologischen und sozio-ökonomischen Gründen zwecks Erhaltung ausreichend hoher Bienenbestände für die Bestäubung unserer Flora gewährt wird, zuzustimmen; diese Prämie mu ausreichen, um zumindest die Kosten der Winternahrung zu decken;

4.fordert im Zuge der Einführung der Bestäubungsprämie sowie in Anbetracht der Tatsache, da die Kosten der Winternahrung je nach geographischem Gebiet variieren, die Abgrenzung nach Zonen in der EU;

5.fordert den Rat auf, die Kommission zu beauftragen, einen Aktionsplan (Forschungsprogramm) zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten, insbesondere der Varroatose, vorzulegen;

6.ersucht den Rat, einen finanziellen Ausgleich für die Einkommensverluste, die dem Fehlen einer Gemeinschaftspräferenz zuzuschreiben sind, zu befürworten;

7.regt an, da diese Einkommensausgleichsprämie möglichst über die den Honig vermarktenden Erzeugergemeinschaften verteilt wird, wobei letztere gegebenenfalls jedes Jahr die Zahl der von ihnen bewirtschafteten Bienenstöcke, die Zahl der Mitglieder sowie die produzierten und vermarkteten Mengen deklarieren sollten;

8.betont die Notwendigkeit der Schaffung gemeinschaftlicher Vermarktungsnormen für Honig, die genaue Qualitätsparameter, die Aufschlu über die verschie-denen Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses geben und zur Information des Verbrauchers insbesondere eine obligatorische Etikettierung mit Angabe von Herkunft und Pflanzenart vorsehen sollten;

9.fordert die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsnormen für Importhonige, in deren Rahmen insbesondere

-die Einfuhr von mit Krankheitserregern wie der American Foulbrood (AFB) kontaminiertem Honig wirksam unterbunden,

-die Qualität von Importhonig mittels Festlegung der zulässigen Menge an Hydrosymethylfurfural (HMB) gewährleistet und

-eine verpflichtende Kennzeichnung als "Importhonig" für Honige, die ganz oder teilweise in Drittländern geerntet werden, vorgesehen wird;

10.fordert, da sichergestellt wird, da die Agrarstrukturpolitik mit all ihren unterschiedlichen Komponenten angemessene Anwendung auf die Bienenzucht findet;

11.fordert die Ausdehnung der Ausgleichsregelung zugunsten von Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten auf die Bienenzucht, um die natürlichen und sozio-ökonomischen Nachteile der Erzeuger dieser Regionen möglichst gering zu halten und ihren Beitrag sicherzustellen, damit die Aufgabe vieler dieser Regionen verhindert wird;

12.plädiert für eine Ergänzung der Ma nahmen zur Verbesserung der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen um ein spezielles Programm zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung insbesondere der Jungimker; verlangt darüber hinaus, den Zusammenschlüssen und Genossenschaften besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die in vielen Fällen die einzige Alternative darstellen, um der geringen Grö e der Erzeugungen und der Zersplitterung des Angebots entgegenzuwirken, wobei Bestimmungen vorzusehen sind, die die Gründung von Erzeugergemeinschaften ähnlich denen in anderen landwirtschaftlichen Bereichen fördern;

13.befürwortet Ma nahmen zur Entwicklung der Forschung in der Bienenzucht unter besonderer Konzentration auf Erzeugnisse, die ohne die Verwendung chemischer Zusätze produziert werden;

14.fordert Ma nahmen zu einer umfassenderen statistischen Erfassung der Produktion und des Honigmarktes auch durch Unterstützung und Entwicklung eines Beobachtungssystems auf freiwilliger und kollektiver Basis;

15.vertritt die Auffassung, da für das Wachstum des Sektors Ma nahmen zur Förderung des Verbrauchs des innerhalb der EU produzierten Qualitätshonigs notwendig sind, wobei diese vor allem gemä den Vorschriften der Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 und 2082/92 zu verwirklichen sind;

16.macht darauf aufmerksam, da das Inverkehrbringen des Kittharzes der Bienen (Propolis), welches aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung insbesondere in der Apitherapie Anwendung findet, in einigen Mitgliedstaaten arzneirechtlichen Restriktionen unterliegt, und plädiert in diesem Zusammenhang für eine gemeinschaftsweite erleichterte Vermarktung von Propolispräparaten auch über den Imkerhandel;

17.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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