Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
mar 22 apr. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 15 febbraio 1995
Wohlergehen von Zuchtvieh

B4-0166, 0167 und 0205/95

Entschlie ung zum Wohlbefinden von Nutztieren

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Erklärung der Kommission vom 20. Januar 1995 zum Wohlergehen von Zuchtvieh, insbesondere beim Transport,

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme von 15. Dezember 1993 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG betreffend den Schutz von Tieren beim Transport und auf seine Entschlie ung vom 15. Dezember 1993 zum Tierschutz,

A.in der Erwägung, da der Rat trotz des neuen Vorschlags der Kommission (KOM(94)0252) immer noch nicht in der Lage war, Richtlinie 91/628/EWG abzuändern,

B.in der Erwägung, da es die Annahme sehr ausführlicher Gemeinschaftsregeln für die Transporthöchstdauer und die Versorgung mit Futter und Wasser vorgeschlagen hat,

C.in der Erwägung, da das importierten und exportierten Tieren, insbesondere Schlachtvieh, beim Transport in der Gemeinschaft zugefügte Leiden sofort aufhören mu , auch wenn derartige Verletzungen der bestehenden Rechtsvorschriften nur von einer Minderheit der Tiertransporteure begangen werden,

D.in der Erwägung, da der Kommissionsvorschlag (KOM(94)0315) zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG des Rates den Weg zur Schaffung eines ausreichend dichten Netzes von Schlachthöfen ebnen könnte, um den Transport von Schlachtvieh auf ein absolutes Minimum zu reduzieren,

1.nimmt die Erklärung der Kommission zur Kenntnis und fordert sie auf, möglichst rasch zusätzliche Bemühungen um die Herbeiführung einer angemessenen Kompromi lösung zu unternehmen;

2.fordert den Rat auf, umgehend einheitliche Vorschriften für den Transport von Tieren in der EU im Sinne der obengenannten Stellungnahme des Parlaments zu beschlie en und die Exporterstattungen für lebende Tiere von der strengen Beachtung des Tierwohlbefindens und tierärztlichen Kontrollen abhängig zu machen;

3.fordert die Kommission auf, ihm und dem Rat Vorschläge zur weiteren Verminderung oder dem Stopp der Exporte von lebenden Schlachttieren zu unterbreiten, einschlie lich Ma nahmen, wonach auch in der Gemeinschaft Fleischlieferungen eine vorrangige Behandlung gegenüber Lebendviehtransporten gewährt wird;

4.begrü t die Ankündigung der Kommission, da sie bis Ende 1995 den in Artikel 6 der Richtlinie 91/629/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern genannten Bericht vorlegen wird, und fordert, da zusammen mit diesem Bericht Vorschläge vorgelegt werden, die auf ein für alle Mitgliedstaaten geltendes Verbot der Aufzucht von Kälbern in Boxen abzielen; dabei wären Bestimmungen für einen Übergangszeitraum vorzusehen;

5.fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Beschränkung der Transportzeit für Tiere auf höchstens acht Stunden vorzusehen und klare Normen für Reisen zu Land, zur See und in der Luft bei regelmä iger Überprüfung durch tierärztliche Stellen festzulegen, um so die Transportbedingungen zu verbessern;

6.fordert die Kommission auf, sicherzustellen, da die Bedingungen bei Tiertransporten aus Drittländern streng kontrolliert werden;

7.fordert die Kommission auf, den durch die Änderungen der Regelungen benachteiligten ländlichen Gebieten finanzielle Beihilfen zur Verfügung zu stellen;

8.fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Verbraucherschutzpolitik die Schaffung eines Gemeinschafts-Gütesiegels zur Bescheinigung der Qualität von Fleischerzeugnissen und der Bedingungen für Haltung, Transport und Schlachtung der Tiere vorzuschlagen;

9.beauftragt seinen Präsidenten, die Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail