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Parlamento Europeo - 16 febbraio 1995
Vermeidung von Überschwemmungen (b)

B4-0211, 0249, 0250, 0251, 0254, 0260, 0261 und 0320/95

Entschlie ung zu den Überschwemmungen in Europa

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da im zweiten Jahr in Folge mehrere gro e europäische Flüsse jüngst über die Ufer getreten sind und da umfassende Ma nahmen getroffen werden mu ten, um schlimme Folgen nach Möglichkeit zu verhindern,

B.in der Erwägung, da diese Katastrophen vor allem in Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden, aber auch in Irland und Italien sowie im Vereinigten Königreich, gro e Sachschäden und bei sehr vielen Bürgern auch gro e psychische Traumata verursacht haben,

C.in Erwägung der eindeutigen Auswirkungen von in einem Mitgliedstaat getroffenen Ma nahmen auf die Situation in anderen Mitgliedstaaten, beispielsweise in den Bereichen Wasserwirtschaft und Raumordnung,

D.in der Erwägung, da allgemein anerkannt wird, da die Überschwemmungen, die sich in diesem Winter in Nordwesteuropa und im vergangenen Herbst in Südeuropa ereignet haben, nicht nur auf starke Regenfälle, sondern auch auf Eingriffe des Menschen in die Einzugsgebiete der Flüsse zurückzuführen sind, wie z.B.

-Begradigung und Kanalisierung von Flüssen und Strömen sowie Versiegelung der Flu betten mit Beton, wie beispielsweise in Teilabschnitten des Rheins;

-Rodung der Wälder, die zur Folge hat, da Erde und Wasser wesentlich rascher weggeführt werden;

-Drainage und Abpumpen von Wasser aus landwirtschaftlichen Anbauflächen;

-Versiegelung der Erde durch Häuser, Stra en und Infrastrukturen, sogar im Vorland der Flüsse,

E.unter Hinweis darauf, da die Kommission im Rahmen einer früheren Dringlichkeitsdebatte am 20. Januar 1994 eine Studie über die Wasserwirtschaftspolitik versprochen hat,

F.in Kenntnis der Erklärung der Paritätischen Versammlung AKP-EG vom 1. Februar 1995 zu den Überschwemmungen in Westeuropa, insbesondere in den Niederlanden,

G.unter Hinweis darauf, da die Kommission am 1. Februar 1995 eine Soforthilfe für die Opfer der Überschwemmungen in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland im Rahmen einer europäischen Strategie zur Verhütung von Überschwemmungen zugesagt hat und da die EIB bereit ist, in den genannten Ländern Wiederaufbau- und Infrastrukturarbeiten mitzufinanzieren, wie dies bereits bei den Überschwemmungen vom Oktober 1994 in Italien der Fall war,

H.unter Hinweis auf die Erklärung der Umweltminister von Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten über die Verhütung von Überschwemmungen durch Hochwasser an Rhein und Maas,

1.bekundet seine Solidarität mit den Opfern der Überschwemmungen und all denjenigen, die insbesondere infolge der intensiven getroffenen Präventivma nahmen materielle und psychische Schäden davongetragen haben;

2.beglückwünscht alle lokalen und regionalen Behörden sowie die Freiwilligen, die privaten Organisationen, die Feuerwehr, das Rote Kreuz und viele anderen zu der beeindruckenden Art und Weise, in der so viele Menschen ohne gro e Probleme evakuiert wurden;

3.ersucht die Kommission, zu prüfen, wie in den einzelnen Mitgliedstaaten die Bürger und die Unternehmen für die Schäden, die sie erlitten haben, entschädigt werden können, wie beispielsweise durch eine Versicherung wie im Falle Frankreichs;

4.betont die Notwendigkeit, so bald wie möglich ein Paket spezieller Vorbeugungsma nahmen im Bereich des Zivilschutzes auszuarbeiten, und zwar im Rahmen einer Kontrolle und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, unter Aufsicht der Kommission;

5.unterstreicht, da die von der Kommission vorgesehene dienstübergreifende Arbeitsgruppe im Einvernehmen mit den Regierungen und den Regionen eingesetzt werden mu , um eine enge Abstimmung zu gewährleisten; sie mu auch von einer Delegation von Beobachtern des Parlaments unterstützt werden, die bereit sind, in die Katastrophengebiete zu reisen, um sich vor Ort ein Bild von dem gesamten Ausma der Katastrophe machen zu können;

6.fordert, da in den Mitgliedstaaten die Überwachungsstrukturen für die Umwelt verstärkt werden, da diese Einrichtungen wirkliche Befugnisse im Hinblick auf Untersuchungen, die Kontrolle der Einhaltung der Gemeinschaftsbestimmungen und die Feststellung von Verstö en erhalten, und zwar einheitlich im gesamten Gebiet der Union;

7.fordert die Kommission daher auf, eine echte Wasserbewirtschaftungspolitik zu konzipieren, und zwar im Rahmen eines Sonderdienstes mit Fachleuten aus den Bereichen Regionalpolitik, Landwirtschaft, Umwelt, Zivilschutz und Raumordnung, dessen vorrangige Aufgabe die Ausarbeitung einer Karte der am meisten vom Hochwasser bedrohten Gebiete wäre, in denen jegliche Bautätigkeit verboten werden sollte;

8.fordert die Kommission auf, zur Finanzierung der Vorhaben für eine verbesserte Bewirtschaftung der von den Überschwemmungen in den Mitgliedstaaten am meisten bedrohten Flüsse auf die Strukturfonds, insbesondere die Agrarfonds, zurückzugreifen;

9.ersucht die Kommission, auf die Einbeziehung der Flu - und Wasserwirtschaft in den Vertrag hinzuwirken und die Flu - und Wasserwirtschaftspolitik in den Zuständigkeitsbereich eines Kommissars aufzunehmen, um folgendes zu gewährleisten:

-die Koordinierung und Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Meteorologie und Gewässerkunde, einschlie lich der Entwicklung und Nutzung fortgeschrittener Techniken, die rechtzeitige und zuverlässige Prognosen von extremen Pegelständen in den Flüssen ermöglichen;

-die nachhaltige Wiederherstellung der Speicherkapazität der europäischen Flu becken, unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse von Natur und Landschaft, darunter auch die Rückgabe von Land an die Flüsse;

-raschere Fortschritte bei der Qualitätsverbesserung des Flu wassers und der Flu betten;

10.wird im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten die Möglichkeit prüfen, da Agrarvorhaben und Städtebauprojekte in den Regionen, wo Flüsse existieren, obligatorisch im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und Wasserbewirtschaftung am gesamten Flu lauf entlang einer Prüfung unterzogen werden;

11.fordert die Mitgliedstaaten auf, in die Gesetzgebung im Hinblick auf die Verstärkung der Deiche eine Bestimmung über die Umweltauswirkungen einzubeziehen, damit vor allem der Sicherheitsaspekt, aber auch die Erhaltung der Landschaft, der Natur, der Ökologie und des Kulturerbes berücksichtigt werden;

12.fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Verstärkung der Deiche in die Rechtsvorschriften eine Bestimmung über die Auswirkung der Eingriffe des Menschen auf die Wasserwirtschaft aufzunehmen, die nicht nur auf die Europäische Union begrenzt werden darf, sondern insbesondere auch die Länder in Mittel- und Osteuropa einschlie en mu ;

13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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