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Parlamento Europeo - 16 febbraio 1995
Menschenrechtsverletzung in Burma (Myanmar)

B4-0218, 0266, 0292 und 0317/95

Entschlie ung zur fortgesetzten Menschenrechtsverletzung in Burma (Myanmar)

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu den Menschenrechtsverletzungen in Myanmar,

A.in der Erwägung, da die myanmarische Armee vor kurzem die Stadt Manerplaw erobert hat, wo die Widerstandskräfte der Karen konzentriert waren, die seit langem für mehr politische und administrative Autonomie gegenüber Rangun kämpfen,

B.im Bedauern darüber, da dieser Angriff einen Bruch der allgemeinen Waffenruhe bedeutet, die 1992 verkündet wurde,

C.in der Erwägung, da die Unterdrückung der Karen in Myanmar Tausende von Flüchtlingen im Land verursacht und da die Eroberung von Manerplaw Hunderte von Bürgern Myanmars das Leben gekostet hat,

D.unter Hinweis auf den Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen, Yozo Yokota vom 2. Februar 1995, worin die burmesische Regierung der fortgesetzten Folterung, Versklavung, Vertreibung und politischen Unterdrückung beschuldigt wird,

E.jedoch unter Hinweis darauf, da der Sonderbeauftragte feststellte, da Soldaten häufig die Bevölkerung von Dörfern nach kurzem oder keinerlei Proze exekutieren, da vergewaltigt und geplündert wird, da regierungsfeindlicher Aktivitäten verdächtigte Personen noch immer routinemä ig gefoltert werden und Verschleppung und Zwangsumsiedlung an der Tagesordnung sind, da Menschen zu unbezahlter Arbeit von der Armee gezwungen werden und schwere Munitionslasten und anderen Nachschub durch unwegsames Gelände schleppen müssen, da die Nobel- und Sacharowpreisträgerin Aung San Suu Kyi noch immer unter Hausarrest steht und viele andere politische Gefangene in Gefängnissen sitzen,

F.unter Hinweis darauf, da von den 702 Abgeordneten des Nationalkonvents, der eine neue Verfassung ausarbeiten soll, nur 89 Abgeordnete der National League for Democracy (NLD) sind, die bei den Wahlen von 1990 60% der Stimmen auf sich vereinte, und nur 155 Abgeordnete nicht dem SLORC angehören,

G.unter Hinweis auf die fortgesetzte Verfolgung von Minderheiten und insbesondere die Berichte über die Zerstörung von mindestens sechs alten Moscheen sowie auf den erzwungenen Abri muslimischer Friedhöfe, um Platz für Fremdenverkehrseinrichtungen zu schaffen,

H.mit der Feststellung, da in diesem Bericht zwar einige Verbesserungen gegenüber der Lage bei dem vorigen Besuch des Sonderbeauftragten im Jahre 1993 beschrieben werden, insbesondere im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Universitäten, Entlassung einiger politischer Gefangener und Rückkehr von etwa der Hälfte der 250.000 muslimischen Flüchtlinge, die 1992 nach Bangladesch geflohen waren,

1.verurteilt entschieden den Angriff der burmesischen Regierung auf Manerplaw und Dawn Gwin und ihre Absicht, das Gebiet solange unter Feuer zu nehmen, bis jegliche Opposition eliminiert ist;

2.fordert die thailändische Regierung nachdrücklich auf, die burmesische Regierung nicht mit Lebensmitteln und sonstigem Nachschub zu versorgen, ihr keine Operationen auf thailändischem Gebiet oder in thailändischem Luftraum zu gestatten und sicherzustellen, da burmesische Flüchtlinge nicht zwangsweise über die thailändische Grenze zurückgebracht werden;

3.drängt die Kommission, in Zusammenarbeit mit der thailändischen Regierung die Möglichkeiten der Schaffung eines Soforthilfeprogramms für die karenischen Flüchtlinge in Thailand zu prüfen;

4.verurteilt mit Nachdruck die SLORC-Politik der Unterdrückung der Bemühungen um mehr Autonomie für die Karen sowie die von ihm an den Tag gelegte völlige Mi achtung der legitimen Rechte der übrigen Minderheiten;

5.wiederholt in aller Form seine Aufforderung an den SLORC und die Militärjunta unter Führung von Khin Nyint, die Trägerin des Sacharow-Preises und des Friedensnobelpreises 1991, Aung San Suu Kyi, unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen;

6.fordert die Revision des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahre 1982, das Minderheiten, insbesondere die Moslems im Teilstaat Ragain, unterdrückt;

7.fordert eine Beendigung der Zwangsarbeit;

8.fordert, da der SLORC die bewaffneten Kräfte diszipliniert, um Ermordung, Folterung und Vergewaltigung der Dorfbevölkerung und Plünderung ihrer Habe zu unterbinden;

9.fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, seine Bemühungen zu verstärken, Frieden und Sicherheit in der Region zu wahren und eine echte politische Befriedung und nationale Aussöhnung in Burma sicherzustellen;

10.bringt seine Bedenken gegen die von der ASEAN entwickelte Politik der konstruktiven Schritte gegenüber Myanmar zum Ausdruck, da diese Politik als Unterstützung des SLORC-Regimes wirken könnte;

11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten, der UNO-Menschenrechtskommission und der SLORC zu übermitteln.

 
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