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Parlamento Europeo - 16 febbraio 1995
Menschenrechten in der Türkei

B4-0220/95

Entschlie ung zu den Menschenrechten in der Türkei und zu der vom Staatssicherheitsgericht in Istanbul erhobenen Anklage gegen den Schriftsteller Yasar Kemal wegen "separatistischer Propaganda"

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da das Staatssicherheitsgericht in Istanbul am 18. Januar 1995 eine Untersuchung gegen den türkischen Schriftsteller Yasar Kemal anordnete und am 23. Januar 1995 beschlo , einen Proze wegen "separatistischer Propaganda" zu eröffnen,

B.in der Erwägung, da es hierbei um einen Artikel geht, den der erwähnte Schriftsteller in der am 2. Januar 1995 erschienenen Ausgabe des deutschen Wochenmagazins "Der Spiegel" veröffentlicht hat und in dem er die Unterdrückung der kurdischen Minderheit in der Türkei von seiten Ankaras anprangert und die Doppelzüngigkeit der Behörden kritisiert, die dem Westen gegenüber konziliant, innerhalb der eigenen Grenzen jedoch unerbittlich sind,

C.in der Erwägung, da die Türkei Mitglied des Europarates ist und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert hat,

D.in der Erwägung, da die systematische Verfolgung von Schriftstellern, Journalisten und Intellektuellen unter der derzeitigen türkischen Regierung anhält,

E.in der Erwägung, da sich die Zahl der in der Türkei wegen eines "Meinungsdelikts" festgenommenen und inhaftierten Personen immer weiter erhöht,

F.in der Erwägung, da das "Vergehen der separatistischen Propaganda", das Yasar Kemal zur Last gelegt wird, nach dem türkischen Antiterrorgesetz mit einer Haftstrafe zwischen zwei und fünf Jahren und einer hohen Geldbu e geahndet werden kann,

G.in der Erwägung, da der 72-jährige Autor eine Art Gewissen in seinem Land darstellt und er unmittelbar nach dem Militärputsch vom März 1971 inhaftiert wurde, weil er die soziale Situation in seinem Land angeprangert hatte,

1.verurteilt mit Nachdruck die Anschuldigung gegen Yasar Kemal;

2.ist der Auffassung, da der gegen den Betreffenden erhobene Vorwurf der "separatistischen Propaganda" vollkommen unberechtigt ist und der im Wochenmagazin "Der Spiegel" erschienene Artikel keinerlei objektive Fakten enthält, die eine derartige Anschuldigung erlauben;

3.ist daher der Ansicht, da es sich hier um einen politischen Proze und eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sowie des Rechts auf freie Meinungsäu erung handelt;

4.vertritt die Auffassung, da ein derartiger Proze eines Staates unwürdig ist, der sich als demokratisch bezeichnet und mit der Europäischen Union assoziiert ist;

5.ersucht den Rat und die Kommission, bei den türkischen Behörden zu intervenieren, damit die Türkei die Menschenrechte stärker beachtet und alle Verfahren gegen den Schriftsteller Yasar Kemal eingestellt werden;

6.bekräftigt erneut seine früheren Entschlie ungen zur Menschenrechtssituation in der Türkei, insbesondere seine Entschlie ungen vom 29. September 1994 und 15. Dezember 1994 zur Aussetzung der Arbeiten seines Gemischten Parlamentarischen Ausschusses für die Beziehungen zur Türkei und zur Zollunion mit diesem Land;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und der türkischen Regierung zu übermitteln.

 
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