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Parlamento Europeo - 16 febbraio 1995
Festnahme von Maria Gabriella Guarino

B4-0216/95

Entschlie ung zur Festnahme von Maria Gabriella Guarino

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da Maria Gabriella Guarino, italienische Staatsangehörige, am 8. März 1994 im Norden Perus, wo sie mit ihrer Tochter (11 Monate) und ihrem Lebensgefährten Juan Leon Montero, einem Mitglied der MRTA (revolutionäre Bewegung Tupac Amaru), wohnte, im Rahmen eines Anti-Terrorismuseinsatzes der peruanischen Polizei in Trujillo festgenommen wurde,

B.in der Erwägung, da Gabriella Guarino im Anschlu an einige frühere Reisen nach Peru bei ihrer Rückkehr nach Italien verschiedene Artikel über die Lage in Peru veröffentlicht und im Jahre 1992 ein Video über die Tätigkeit der MRTA im peruanischen Gebirgsland hergestellt hat,

C.in der Erwägung, da auch laut den Angaben eines Belastungszeugen die Beschuldigung der Polizei auf Zugehörigkeit zur MRTA und aktive terroristische Zusammenarbeit lautet,

D.in der Erwägung, da nach einer siebenmonatigen Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis "Santa Monica de Chorrillos" in Lima drei nichtöffentliche Anhörungen vor Gericht mit "gesichtslosen" Richtern - verborgen hinter einer Wand und mit verstellten Stimmen - stattgefunden haben und da Frau Guarino nach der dritten Anhörung am 17. November 1994 zu 20 Jahren Haft und 25.000 $ Schadensersatz verurteilt wurde,

E.in der Erwägung, da Gabriella Guarino niemals terroristische Akte begangen und niemals die politischen Methoden und Formen des Kampfes der bewaffneten Guerilla mitgetragen hat, wie aus im Hause des Belastungszeugen gefundenen Briefen zu entnehmen ist,

F.in der Erwägung, da für Gabriella Guarino äu erst harte Haftbedingungen gelten, da sie in ihrer Zelle weder Briefe von Verwandten noch das Foto ihrer Tochter aufbewahren darf und abgesehen von einer Tagesration von 1/4 Liter kein Trinkwasser erhält,

G.in der Erwägung, da unverzüglich Berufung vor dem Obersten Gericht eingelegt wurde,

H.in der Erwägung, da Amnesty International vor kurzem Gabriella Guarino als politische Gefangene anerkannt und ihre unverzügliche Freilassung gefordert hat,

1.fordert, da unverzüglich humanere Haftbedingungen für Gabriella Guarino (sowohl gesundheitlich als auch psychologisch gesehen) veranla t werden und ihr vor allem das Lesen und Schreiben erlaubt wird;

2.wünscht, da sich das Oberste Gericht beim Revisionsverfahren für einen Freispruch oder zumindest eine drastische Strafminderung ausspricht;

3.fordert den peruanischen Präsidenten Fujimori dennoch auf, aus humanitären Gründen eine Begnadigung oder eine Ausweisung zu verfügen;

4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der italienischen Regierung, dem Präsidenten der Republik Peru, Herrn Fujimori, sowie dem Präsidenten des Obersten Gerichts, Herrn Fantoja, zu übermitteln.

 
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