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Parlamento Europeo - 17 febbraio 1995
Satellitenkommunikation

A4-0121/94

Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Satellitenkommunikation: Zugang zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf den Titel XII, transeuropäische Netze, des EG-Vertrags,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Satellitenkommunikation: Zugang zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung (KOM(94)0210 - C4-0120/94),

-unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen seiner Geschäftsordnung,

-in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien (A4-0121/94),

1.begrü t die grundsätzliche Zielsetzung der Mitteilung;

2.bedauert, da die Kommission ihm zusammen mit der Mitteilung keinen Entwurf einer Entschlie ung vorgelegt hat, wie sie das gelegentlich der Mitteilung der Kommission über die Satellitennavigationsdienste (KOM(94)0248) getan hatte;

3.fordert die Kommission auf, künftig ihren Mitteilungen im prälegislativen Bereich auch den Entwurf einer Entschlie ung beizulegen, damit die an der Gesetzgebung der Gemeinschaft beteiligten Organe - der Rat und das Europäische Parlament - gleichberechtigt zu den Vorhaben Stellung nehmen können;

4.ersucht die Mitgliedstaaten, in den zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen wie INTELSAT, IMMARSAT und EUTELSAT alle geeigneten Ma nahmen aufgrund einer gemeinsamen Haltung zu ergreifen, um die Zuweisung von Raumsegmentkapazität in nicht diskriminierender Weise sicherzustellen;

5.vertritt die Auffassung, da ein ausgewogenes gemeinsames Konzept der Mitgliedstaaten für eine effiziente Verwaltung der Orbitressourcen und der dazugehörigen Frequenzressourcen unerlä lich ist;

6.ist der Ansicht, da die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion eng zusammenarbeiten müssen, um die Markt- und Wettbewerbsorientierung des derzeitigen Konzepts zu verstärken;

7.fordert die Kommission auf, sowohl den kulturellen als auch den wirtschaftlichen Pluralismus zu berücksichtigen, der die Vielfalt und den Meinungsaustausch in Rundfunk und Individualkommunikation sichert und erweitert;

8.ist der Auffassung, da der Grundsatz des offenen Zugangs zum Satellitensektor in gleicher Weise für öffentliche, von den nationalen Telekommunikationsorganisationen teilweise oder vollständig kontrollierte Unternehmen und für private Betreiber gelten sollte und da keine Seite den Markt für die Bereitstellung von Dienstleistungen über Satelliten beherrschen darf, indem geschützte Verteilungssysteme, beispielsweise durch Kodierung, genutzt werden, gleichgültig ob es um Fernseh-, interaktive VSAT oder Individualdienste geht;

9.kommt zu der Schlu folgerung, da Bedarf an einer zentralen Aufsichtsbehörde bestehen könnte, die alle Anbieter von Raumsegmentkapazität in Europa kontrolliert, seien es die Telekommunikationsorganisationen, Konsortien mit Beteiligung von Telekommunikationsorganisationen oder rein private Betreiber, damit der Schutz des Zugangs und ein fairer Wettbewerb in der Gemeinschaft gewährleistet sind;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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