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Parlamento Europeo - 17 febbraio 1995
Ernennung von drei Mitgliedern des Rechnungshofs

A4-0019/95

I.Entschlie ung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf Artikel 45 b Absatz 3 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

-gestützt auf Artikel 188 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 160 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 35 der Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 17. November 1992 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs und 19. Januar 1995 zu den bei der Konsultation des Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs anzuwendenden Verfahren,

-in Kenntnis des Ersuchens des Rats vom 12. Januar 1995 um Stellungnahme des Parlaments zur Ernennung von drei Kandidaten zu Mitgliedern des Rechnungshofs gemä der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden (C4-0015/95),

-nach öffentlicher Anhörung des Kandidaten,

-in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0019/95),

1.gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Herrn Jan O. Karlsson zum Mitglied des Rechnungshofs ab;

2.beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und zur Information dem Rechnungshof, den übrigen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

II.Entschlie ung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf Artikel 45 b Absatz 3 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

-gestützt auf Artikel 188 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 160 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 35 der Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 17. November 1992 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs und 19. Januar 1995 zu den bei der Konsultation des Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs anzuwendenden Verfahren,

-in Kenntnis des Ersuchens des Rats vom 12. Januar 1995 um Stellungnahme des Parlaments zur Ernennung von drei Kandidaten zu Mitgliedern des Rechnungshofs gemä der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden (C4-0015/95),

-nach öffentlicher Anhörung des Kandidaten,

-in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0019/95),

1.gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Herrn Aunus Olavi Salmi zum Mitglied des Rechnungshofs ab;

2.beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und zur Information dem Rechnungshof, den übrigen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

III.Entschlie ung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf Artikel 45 b Absatz 3 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

-gestützt auf Artikel 188 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 160 b Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

-gestützt auf Artikel 35 der Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 17. November 1992 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs und 19. Januar 1995 zu den bei der Konsultation des Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs anzuwendenden Verfahren,

-in Kenntnis des Ersuchens des Rats vom 12. Januar 1995 um Stellungnahme des Parlaments zur Ernennung von drei Kandidaten zu Mitgliedern des Rechnungshofs gemä der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden (C4-0015/95),

-nach öffentlicher Anhörung des Kandidaten,

-in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0019/95),

1.gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Herrn Hubert Weberzum Mitglied des Rechnungshofs ab;

2.beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und zur Information dem Rechnungshof, den übrigen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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