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Parlamento Europeo - 2 marzo 1995
Erneuerung des EEF

B4-0370, 0375, 0376, 0377, 0378, 0379, 0380, 0381 und 0382/95

Entschlie ung zur Erneuerung des EEF

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Ergebnisse der Sonderverhandlungen des AKP-EU-Ministerrats vom 30. November und 1. Dezember 1994,

-in Kenntnis der Ergebnisse der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 15. Februar 1995 und der Tagung des AKP-EU-Ministerrats vom 16. Februar 1995,

-unter Hinweis auf das Schreiben des Präsidenten des Parlaments an den Präsidenten des Rates zur Mittelausstattung des 8. EEF,

-in Kenntnis der Erklärung des Rates und der Kommission vom 28. Februar 1995,

-in der Erwägung, da die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung Gegenstand des Zustimmungsverfahrens sein werden,

-in Kenntnis des endgültigen Berichts und der endgültigen Entschlie ung zur Halbzeitüberprüfung von Lomé IV, die von der Paritätischen Versammlung auf der Tagung vom 6. Oktober 1994 in Libreville angenommen wurde, sowie der am 2. Februar 1995 in Dakar angenommenen Entschlie ung zum Stand der Verhandlungen,

A.in der Erwägung, da sich die Verhandlungen EU-AKP in einer Sackgasse befinden, da der Rat sich über den Betrag des 8. Europäischen Entwicklungsfonds für den Zeitraum 1995-2000 nicht einigen konnte, und unter Hinweis darauf, da die Europäische Entwicklungszusammenarbeit zu 54% über den EEF erfolgt,

B.unter Hinweis darauf, da das Lomé-Abkommen aufgrund seines Umfangs und seiner Vorschriften ein einzigartiges Programm der Entwicklungszusammenarbeit darstellt,

C.in Kenntnis der Tatsache, da beim Auslaufen des Abkommens Lomé IV keinerlei Vereinbarung über das Finanzprotokoll erreicht werden konnte, was auch den Abschlu eines Globalabkommens verhindert,

D.in der Erwägung, da die Hilfe für die Entwicklungsländer, die gewaltige Kosten für die Demokratisierungsprozesse zu tragen haben, real zurückgegangen ist, während die Au enausgaben der Union im Rahmen der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 1994-1999 deutlich gestiegen sind,

E.in der Erwägung, da die Finanzhilfe der Europäischen Union für die Länder des Südens und insbesondere für die Unterzeichnerstaaten des Abkommens von Lomé weiterhin eine prioritäre Aufgabe zur Bekräftigung ihrer Verpflichtungen bleiben mu ,

F.in der Erwägung, da dieser mangelnde politische Wille gegenüber unseren AKP-Partnern, den verschiedene der europäischen Verhandlungsführer an den Tag gelegt haben, nicht nur die gemeinsame Zusammenarbeitspolitik belastet, sondern auch der Glaubwürdigkeit der Union in der internationalen Politik schadet,

G.in Erwägung des Jahresberichts der OECD über die Entwicklungshilfe, worin aufgezeigt wird, da die Industrieländer der Dritten Welt immer weniger Hilfe zukommen lassen, zumal ihr Beitrag auf 0,3% des BSP, den niedrigsten Stand seit 20 Jahren, gefallen ist, während das Ziel auf 0,7% festgesetzt war,

H.besorgt darüber, da der Rat die Einbeziehung der Lomé-Mittel in den Haushalt abgelehnt hat, was eine demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament ermöglicht hätte,

I.im Bewu tsein der Bemühungen der französischen Präsidentschaft, zu einem akzeptablen Angebot über die Mittelausstattung des 8. EEF zu gelangen,

J.in der Erwägung, da es im Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union stünde, wenn die Union ihr Engagement für die Entwicklung der AKP-Staaten zu einer Zeit verringern würde, da viele dieser Staaten auf den Weg zur Demokratisierung und Achtung der Menschenrechte einschwenken oder auf diesem Wege bedeutsame Fortschritte erzielen,

1.bedauert es au erordentlich, da der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" nicht zu einer angemessenen umfassenden Einigung über den achten EEF gelangt ist, und bedauert den deutlichen Rückschlag, der damit für die gesamten Verhandlungen über die Halbzeitüberprüfung des Abkommens Lomé IV zu verzeichnen ist; hält eine reale Verringerung des Finanzvolumens von Lomé IV für undenkbar;

2.fordert daher, da der Mittelumfang des EEF in Abhängigkeit von folgenden Faktoren festgelegt wird:

-Erweiterung der Europäischen Union,

-Bevölkerungszuwachs in den AKP-Staaten,

-Inflationsrate,

-Einbeziehung neuer, von den AKP-Staaten und der Europäischen Union im Rahmen der Halbzeitüberprüfung vorgeschlagener Elemente (z.B. Bauholz, Bananen usw.),

-wirtschaftliche Schwierigkeiten der AKP-Staaten aufgrund der Strukturanpassungspolitiken und der Uruguay-Runde,

-Schuldenlast;

3.unterstreicht mit gro er Sorge die Gefahr einer Renationalisierung der Entwicklungshilfe im Interesse bilateraler Beziehungen und zu Lasten des Engagements der Union gegenüber ihren AKP-Partnern;

4.erklärt nachdrücklich, da das Europäische Parlament eine reale Senkung des im Rahmen des früheren Finanzprotokolls gewährten Betrags nicht hinnehmen und alles in seiner Macht Stehende tun wird, um zu gewährleisten, da die von der EU gegenüber den AKP-Staaten eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden;

5.appelliert mit Nachdruck an diejenigen Mitgliedstaaten, die den Wunsch einer Verringerung ihres finanziellen Beitrags zur Politik der wirtschaftlichen Entwicklung bekundet haben, ihre Haltung zu überdenken;

6.betrachtet die vom französischen Ratsvorsitz vorgeschlagenen Mittel nur als das absolute Minimum für die Finanzierung des achten EEF;

7.fordert die französische Präsidentschaft auf, dafür zu sorgen, da den AKP-Staaten ein akzeptables Angebot so frühzeitig unterbreitet wird, da der Abschlu der Verhandlungen vor dem 6. Mai 1995 möglich ist;

8.macht seine Zustimmung davon abhängig, da ein Finanzvolumen entsprechend den in Ziffer 2 dieser Entschlie ung aufgeführten Kriterien festgesetzt wird;

9.fordert die volle Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan der Union;

10.fordert die Verhandlungspartner auf, das von der Paritätischen Versammlung AKP-EU verabschiedete Dokument über die Hebung des Leistungsniveaus durch regionale und nationale Bildungs- und Ausbildungszentren im Interesse einer effektiven Nutzung des Abkommens von Lomé in die laufenden Verhandlungen einzubeziehen, um eine bessere Durchführung des Abkommens von Lomé zu gewährleisten;

11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, die das Abkommen von Lomé unterzeichnet haben, sowie den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

 
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