B4-0366, 0368, 0369, 0371, 0372, 0373 und 0374/95
Entschlie ung zu einer Strategie für den Klimaschutz in der EU
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ungen vom 13. Juni 1991 zu Energie und Umwelt,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 13. Juni 1991 zu den ökonomischen und fiskalischen Instrumenten der Umweltpolitik,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 13. Februar 1992 zur Teilnahme der Gemeinschaft an der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. Mai 1992 zur Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 10. Juli 1992 zu den Ergebnissen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED),
-unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen und Energie (KOM(92)0226),
-unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen über den Klimawandel, das auf der Konferenz in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde, am 21. März 1994 in Kraft getreten ist und das erste völkerrechtlich verbindliche Vertragswerk auf dem Gebiet des weltweiten Klimaschutzes darstellt,
-unter Hinweis auf das Kommuniqué, das im Anschlu an die Beratungen des Europäischen Rates in Essen im Dezember 1994 herausgegeben wurde,
-unter Hinweis auf die Ergebnisse der Tagung des Rates der Umweltminister vom Dezember 1994,
-unter Hinweis auf die Vertragsstaatenkonferenz des Rahmenübereinkommens über den Klimawandel, die vom 28. März bis zum 7. April 1995 in Berlin stattfinden soll,
-unter Hinweis auf den Protokollentwurf, der der Vertragsstaatenkonferenz im Namen des Bündnisses kleiner Inselstaaten (AOSIS) zur Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen vorgelegt wurde,
-unter Hinweis auf die von der Paritätischen Versammlung AKP-EU in Dakar (Februar 1995) angenommene Entschlie ung zur Konferenz der Vertragsparteien,
A.unter Hinweis darauf, da der Rat am 29. November 1991 eine Entschlie ung angenommen hat, in der die Stabilisierung der CO2-Emissionen bis 2000 auf dem Niveau von 1990 als Ziel vorgegeben wurde, und da er damit weltweit eine Spitzenposition in dieser Frage eingenommen hat,
B.in der Erkenntnis, da es der Europäischen Union aller Voraussicht nach kaum gelingen wird, die bescheidene Zielvorgabe zu verwirklichen, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren, trotz aller bereits auf nationaler und europäischer Ebene eingeleiteten Ma nahmen zur Bekämpfung der Klimaveränderung,
C.unter Hinweis auf das im UN-Übereinkommen zum Klimawandel festgelegte Ziel, eine Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau herbeizuführen, das gefährlichen anthropogenen Eingriffen in das Klimasystem vorbeugt,
D.unter Hinweis darauf, da das internationale Expertengremium für Fragen der Klimaveränderung schon seit langem zu dem Schlu gekommen ist, da wir die Kohlendioxidemissionen um 60% vermindern müssen, wenn wir gefährliche Klimafolgen der Treibhausgase abwenden wollen, sowie darauf, da eine derartige Reduktion offenkundig den koordinierten Einsatz von geeigneten Mitteln durch alle Beteiligten erfordert,
E.in der Erwägung, da das Problem der Klimaveränderung auf internationaler Ebene angegangen werden mu , da aber ebenso die Anerkennung der Verantwortung entwickelter Länder wie der EU-Mitgliedstaaten unumgänglich ist, die die führende Rolle durch Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen, darunter CO2, übernehmen müssen,
F.unter Hinweis darauf, da die Union auf der Rio-Folgekonferenz, die im März in Berlin stattfindet und die die erste Gelegenheit bietet, dem UN-Übereinkommen über den Klimawandel einen konkreten Inhalt zu geben, die Glaubwürdigkeit der Ma nahmen belegen mu , die sie zur Verwirklichung der in Rio festgelegten Zielvorgaben ergreift, damit sie die übrigen Teilnehmerstaaten dazu bewegen kann, ebenfalls ihren Verpflichtungen nachzukommen,
G.in Erwägung der bereits in einigen Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Finnland und den Niederlanden) unternommenen Anstrengungen, den Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger und die CO2-Emissionen durch nationale Sondersteuern zu senken,
H.unter Hinweis auf die dringende Notwendigkeit, das UN-Übereinkommen umzusetzen, mit konkreten Inhalten zu füllen und auf der Grundlage der Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenz in Berlin weiterzuentwickeln,
1.bedauert, da Rat und Kommission nach langjähriger Debatte allen Erklärungen zum Trotz noch immer kein Einvernehmen über eine kohärente und wirksame Strategie zur Bekämpfung der CO2-Emissionen erzielt haben;
2.gibt erneut seiner Überzeugung Ausdruck, da der Energieverbrauch durch Energieeffizienz auf internationaler Ebene und nationaler Ebene eingedämmt werden mu , und stellt fest, da die Erhaltung der natürlichen Ressourcen ein geeignetes Mittel ist, die gesetzten Ziele zu erreichen;
3.bekräftigt, da , auch wenn entschlossenes Handeln nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern weltweit erforderlich ist, die Europäische Union die Pflicht hat, sowohl international als auch auf Gemeinschaftsebene eine führende Rolle zu übernehmen;
4.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle übrigen Vertragsstaaten der Rio-Konvention dazu anzuhalten, sich anlä lich der bevorstehenden ersten Vertragsstaatenkonferenz auf eine Stabilisierung der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2000 auf der Höhe des Jahres 1990 (Staaten des Anhangs 1) - im Rahmen einer von den Vertragsstaaten gemeinsam zu verabschiedenden verbindlichen Erklärung - zu einigen;
5.fordert die Kommission und den Rat auf, im Namen der Europäischen Union dem von den 36 sogenannten AOSIS-Staaten (kleine Inselstaaten) vorgelegten Protokoll zuzustimmen, wonach sich die Industrienationen als nächsten Schritt in Richtung auf eine weltweite Verringerung der Kohlendioxidemissionen dazu verpflichten müssen, ihre jährlichen Emissionen bis zum Jahre 2005 um 20% zu senken;
6.fordert die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge zum Einsatz steuerlicher Instrumente, vorzugsweise durch alle Mitgliedstaaten, zur Kontrolle und Begrenzung der Kohlendioxidemissionen entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Rates von Essen vorzulegen;
7.fordert den Rat auf, sich noch im Vorfeld der Konferenz in Berlin zu einer zügigen Verabschiedung solcher Vorschläge zu verpflichten;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.