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Parlamento Europeo - 2 marzo 1995
Weltgipfel für soziale Entwicklung

B4-0367/95

Entschlie ung zu den Prioritäten der EU auf der Weltgipfelkonferenz über die soziale Entwicklung (Kopenhagen, März 1995)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Charta der Vereinten Nationen,

-in Kenntnis der Charta der sozialen Grundrechte,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 9. März 1994 zum Wei buch der Kommission: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zu einem Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Ausgrenzung und zur Förderung der Solidarität: ein neues Programm zur Unterstützung und Anregung der Innovation (1994 - 1999),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. Januar 1995 zum Wei buch über die Europäische Sozialpolitik - ein zukunftsweisender Weg für die Union,

A.in der Erwägung, da die soziale Entwicklung in der effektiven Befriedigung der geistigen, kulturellen und materiellen, individuellen oder kollektiven Bedürfnisse aller Menschen unter Förderung ihrer Emanzipation besteht und da daher die spezifische Kombination der drei Themen der Konferenz - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, soziale Integration und Erhöhung der Zahl der umweltverträglichen und sozial nützlichen Arbeitsplätze - einen konkreten Ansatz zur Problematik der sozialen Entwicklung bieten kann,

B.in der Erwägung jedoch, da diese drei Themen sich von einem ausschlie lich wirtschaftlich orientierten Ansatz der sozialen Entwicklung herleiten, deren gesellschaftspolitische Aspekte jedoch nicht vernachlässigt werden dürfen, und da insbesondere zu berücksichtigen ist, da Ma nahmen zur Bekämpfung der Armut und zur Herbeiführung der sozialen Integration in erster Linie ein Problem der Achtung der Würde des Einzelnen und der Menschenrechte sind,

C.in der Erwägung, da die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie einschlie lich des sozialen Dialogs nicht von der sozialen Entwicklung getrennt betrachtet werden kann und da die soziale Gerechtigkeit und die soziale Entwicklung Voraussetzungen für die Verwirklichung und Erhaltung des Friedens sind, während Armut und Ausgrenzung Spannungsfaktoren darstellen, die Frieden und Demokratie gefährden können,

D.in der Erwägung, da die Wirtschaftsentwicklung im Dienste der sozialen Entwicklung stehen sollte und da wirtschaftliche Faktoren wie die Globalisierung des Handels, die internationale Arbeitsteilung und die nationale Haushaltspolitik auf ihre sozialen Auswirkungen hin untersucht werden müssen,

E.in der Erwägung, da die mögliche Einfügung einer Sozialklausel in internationale Handelsübereinkommen in keinem Fall als Vorwand für eine Verschärfung des Protektionismus gegenüber den Entwicklungsländern dienen darf und da sie vielmehr das Erreichen der Ziele soziale Gerechtigkeit und fairer Wettbewerb ermöglichen soll,

F.in der Erwägung, da - wie die Arbeiten der Vereinten Nationen gezeigt haben - die Globalisierung der Wirtschaft zu einer Verschärfung der Gegensätze zwischen den ärmsten und den reichsten Regionen der Welt, zu einem beschleunigten Verfall der herkömmlichen sozialen Strukturen, zur Ausweitung des Elends und zu einer wilden Verstädterung führt, aber auch eine gesteigerte Mobilität der Menschen, bessere Kommunikationsmittel und den Austausch von Werten sowie mehr Handel, mehr Beschäftigung und stärkere Kapitalströme und wesentliche technologische Entwicklungen mit sich bringen kann,

G.in der Erwägung, da sich mit der Globalisierung der Wirtschaft gleichzeitig auch die Gesamtproblematik hinsichtlich Armut, Ausgrenzung und Fehlen produktiver Arbeitsplätze verschärft, der sich auch die sogenannten entwickelten Gesellschaften nicht allein aufgrund ihres grö eren Reichtums entziehen können,

H.unter Hinweis darauf, da die Europäische Union, die gegen derartige Schwierigkeiten nicht gefeit ist, dennoch als reiche Region, aber auch wegen ihrer Geschichte und ihrer ehrgeizigen Tradition der sozialen und kulturellen Entwicklung, zur Trägerin einer Hoffnungsbotschaft werden kann,

I.in der Erwägung, da die Europäische Union ihre Identität nur dann bekräfti gen kann, wenn es ihr gelingt, ihre Position als soziale Union wie auch als Wirtschaftsunion gegenüber der übrigen Welt und in den Augen der Unionsbürger zu festigen,

J.in der Erwägung, da der Vertrag über die Europäische Union den Sozialpartnern neue Zuständigkeiten verliehen hat und da sie aktiv an der sozialen Entwicklung innerhalb der Union und bei unseren Wirtschaftspartnern mitzuwirken haben,

K.in der Erwägung, da mehr als eine Milliarde Menschen weltweit ständig in bitterer Armut leben und nach UNO-Statistik jährlich 18 Millionen Menschen aus Gründen sterben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Armut stehen,

L.in der Erwägung, da jeder zehnte Mensch auf Erden keine Arbeit hat, die ihn auch nur einigerma en ernähren könnte,

1.nimmt die Erhöhung der Zahl der Weltgipfel zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, da , sollen derartige Gipfel, einschlie lich des Kopenhagener Weltgipfels für soziale Entwicklung, erfolgreich sein, es auf der Ebene der Vereinten Nationen anhaltender Bemühungen unter voller Mitwirkung der Mitgliedstaaten bedarf, um zu gewährleisten, da die von den nationalen Regierungen eingegangenen Verpflichtungen auch rasch umgesetzt und regelmä ig überprüft werden;

2.ist der Auffassung, da die Europäische Union, die sich die Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts zum Ziel gemacht hat, sich in der einzigartigen Lage befindet, positiv zu einem erfolgreichen Ergebnis der Kopenhagener Konferenz beitragen zu können, und weist in diesem Zusammenhang auf die Vereinbarung der Räte der Arbeits- und Sozialminister vom Dezember hin, die auf dem Gipfel vorzuschlagenden Verpflichtungen positiv zu prüfen, einschlie lich der Verpflichtung, die Mittel für die soziale Entwicklung beträchtlich anzuheben und sie über nationale Ma nahmen und internationale Kooperation gezielter einzusetzen;

3.anerkennt, da die dort behandelten Themen von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer von Problemen geplagten Gesellschaften sind,

Auf nationaler Ebene zu treffende Ma nahmen

4.billigt die Erklärungen, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemä dem Entwurf der Schlu erklärung und dem Aktionsprogramm im Rahmen des Kopenhagener Gipfels abgeben wollen, um ein der sozialen Entwicklung förderliches wirtschaftliches, politisches und juristisches Umfeld zu schaffen, die Armut und sämtliche Formen der sozialen Ausgrenzung zu bekämpfen, die Zahl der produktiven Arbeitsplätze zu erhöhen, die soziale Integration zu fördern, die volle Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen, sicherzustellen, da die Strukturanpassungsprogramme auch die Ziele der sozialen Entwicklung beinhalten, die für die soziale Entwicklung bereitgestellten Mittel aufzustocken und die internationale Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Entwicklung zu verstärken;

5.unterstreicht insbesondere die eigenständige Bedeutung von frauenpolitischen Programmen und Ma nahmen für die soziale Entwicklung, ohne die kein dauerhafter Wohlstand und keine tragfähigen Solidargemeinschaften aufrechterhalten werden können; unterstreicht die Bedeutung der zugunsten der Jugendlichen, der älteren Menschen und der Behinderten zu treffenden Ma nahmen;

6.verlangt, bis zum Jahr 2000 sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens über die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, der Strategie von Nairobi für Ma nahmen zugunsten von Frauen, der Genfer Erklärung über Frauen des ländlichen Raums und des von der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo angenommenen Aktionsprogramms zu ratifizieren und in Kraft zu setzen;

7.anerkennt, da die Schulden ein gro es Hindernis für die Entwicklung sind, vor allem für die ärmsten Länder, und fordert deshalb dazu auf, die Verringerung der Schuldenlast mit höchster Priorität in Angriff zu nehmen; ist der Auffassung, da die Europäische Union Initiativen zur Schuldenverringerung und Umschuldungsma nahmen ergreifen sollte, insbesondere zugunsten der Lomé-Staaten, für die die Europäische Union eine besondere Verantwortung besitzt;

Internationale Solidaritätsma nahmen

8.ist der Auffassung, da die Europäische Union, die wirtschaftlich weit stärker auf den Handel mit der übrigen Welt angewiesen ist als die anderen gro en Wirtschaftsräume, damit auch eine besondere Verantwortung in diesem Bereich besitzt; hält es für wesentlich, da die Europäische Union als regionaler Kooperationsverband mit gutem Beispiel vorangeht und zugleich einen klar definierten Beitrag zum Proze der Weiterbehandlung des Gipfeltreffens leistet, indem sie bestimmte Initiativen in den Bereichen Schaffung von Arbeitsplätzen, Bekämpfung der Armut und Förderung der sozialen Integration übernimmt;

9.weist darauf hin, da ein weiterer Beitrag zur sozialen Entwicklung über die Ausweitung eines freien und fairen Handels erfolgen sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, da der Zugang zu dem Markt der EU für die Waren der Staaten verbessert werden sollten, die im Hinblick auf die Bekämpfung der Verbreitung des ökologischen und sozialen Dumpings konkrete Schritte zur Umsetzung der Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation unternehmen, insbesondere bezüglich der

a)Kinderarbeit

b)Zwangsarbeit

c)Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer, Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen

d)Beseitigung der Diskriminierung

e)sozialen Mindestnormen;

10.fordert eine Verringerung des Waffenhandels und -exports und erwartet von den Entwicklungsländern, da sie ihre Militär- und Rüstungsausgaben zugunsten einer besseren medizinischen Versorgung und Ausbildung ihrer Bevölkerung reduzieren;

11.vertritt die Auffassung, da die Tendenz zur Globalisierung der Wirtschaft und das Entstehen eines weltweiten Marktes über den Handel und den ungehinderten Strom von Finanzmitteln ein günstiges Umfeld für die soziale Entwicklung schaffen, ihr aber nur dienlich sein können, wenn für die Entwicklungsländer genügend Finanzmittel bereitgestellt werden:

-zur Maximinierung der Vorteile dieses neuen Umfeldes müssen Mittel in angemessener Höhe für Produktivinvestitionen eingesetzt werden, die zu 20% sozial ausgerichtet sein sollten. Dies sollte den Wettbewerbsvorteil von Entwicklungsländern erhöhen und die Voraussetzungen für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung schaffen. Eine solche Entwicklungspolitik sollte die Auswahl von arbeitsintensiven Projekten und deren Bewertung zur Verringerung von Umweltschäden fördern;

-unterstützt ein neues mehrjähriges Entwicklungsprogramm;

-fordert die Industriestaaten auf, die Bereitschaft zu zeigen, über die Entwicklungshilfe zum Abbau der Schuldenlast und zur Beseitigung der Ursachen der Schulden beizutragen und zumindest 1% ihres BSP hierfür vorzusehen;

12.ersucht die Kommission, der Frage nachzugehen, inwiefern die Union die Initiative im Hinblick auf die Einführung einer Abgabe von 0,05% auf spekulative Devisenbewegungen ergreifen kann, damit neue Finanzmittel für einen internationalen Fonds zur Förderung der sozialen Entwicklung erschlossen werden;

13.betrachtet die politische Stabilität innerhalb eines demokratischen institutionellen Rahmens als wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung; stellt fest, da das Fehlen eines solchen stabilen, rechtlich verankerten institutionellen Rahmens ein wesentliches Moment der Abschreckung von Produktivinvestitionen in Entwicklungsländern und Ländern mit im Übergang befindlicher Volkswirtschaft darstellt;

14.vertritt die Auffassung, da die auf der Kopenhagener Konferenz vertretenen Regierungen und Organisationen die Schaffung sicherer, dauerhafter und angemessen entgoltener Beschäftigung als gemeinsames Ziel aufstellen müssen und da hierzu u.a. die grundlegenden Normen und Rechte, die in den IAO-Übereinkommen niedergelegt sind, beachtet werden müssen, wobei der Vorrang dem Verbot der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit, dem Koalitionsrecht und dem Recht auf Tarifverhandlungen sowie dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung gebührt;

15.ist der Auffassung, da die Union dazu auffordern sollte, diese Mittel für die Entwicklungsländer einzusetzen, um die Schaffung ökologisch verträglicher und sozial nützlicher Arbeitsplätze in den Entwicklungsländern zu finanzieren, insbesondere von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, der Beschäftigung auf dem Lande und in der Stadt, den KMU und Kleinstunternehmen, der Bildung, Ausbildung und dem lebenslangen Lernen, der Gesundheit und im öffentlichen Bereich sowie Problemen der sozialen Ausgrenzung;

16.verlangt eine engere Koordinierung der Strategien zwischen den wesentlichen an der Finanzierung der Entwicklung beteiligten Einrichtungen wie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds und den übrigen einschlägigen Gremien der VN sowie ihr besseres Funktionieren, damit eine wirksamere Umsetzung der auf dem Gipfeltreffen vereinbarten Ziele und Verpflichtungen erreicht werden kann;

17.fordert die EU nachdrücklich auf, ein Exportgarantiesystem einzuführen, das sich auf Produktivinvestitionen erstreckt und eine ausreichende Versicherungsdeckung in bezug auf staatenspezifische Risiken einschlie t, als konkreten Anreiz für den Einsatz von mehr Finanzmitteln in diesen Ländern; empfiehlt mit Nachdruck, da ein solches System von den Mitgliedstaaten entsprechend ihren Beiträgen zum EU-Haushalt finanziert wird; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, Produktivinvestitionen in Entwicklungsländern durch Bürgschaften abzusichern;

18.begrü t es, da der Rat für allgemeine Angelegenheiten auf seiner Tagung vom 19. Dezember 1994 das neue System der allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Union für den Zeitraum 1995-1998 durch folgendes ergänzt hat:

-Einführung von besonderen Fördersystemen ab 1. Januar 1998 mit einer zusätzlichen Präferenzmarge für sämtliche Staaten, die bestimmte soziale Normen im Bereich der Koalitionsfreiheit und der Tarifverhandlungen einhalten (Sozialklausel mit Anreizwirkung);

-Möglichkeit einer befristeten vollständigen oder teilweisen Aufhebung der Vorteile des Systems der allgemeinen Präferenzen in bezug auf die Staaten, die irgendeine Form der Sklaverei praktizieren oder in Gefängnissen hergestellte Erzeugnisse ausführen (Sozialklausel mit Sanktionswirkung);

19.erklärt sich bereit, im Namen der WTO eine eingehende Debatte zwischen sämtlichen Vertragspartnern über den Bezug zwischen der Achtung der grundlegenden und sozialen Rechte und dem internationalen Handel zu fördern; fordert hierzu zum einen die Kommission und die Mitgliedstaaten der Union auf, alle notwendigen Initiativen zu ergreifen, um einen ernsthaften Dialog mit den Entwicklungsländern über dieses Thema einzuleiten, und fordert zum anderen die Entwicklungsländer auf, sich einem solchen Dialog nicht zu verschlie en und ersucht gleichzeitig den Generalsekretär der WTO, im Rahmen der administrativen Strukturen der WTO so rasch wie möglich eine Task Force für soziale Entwicklung einzusetzen, die sich mit Fragen der Armut und der sozialen Ausgrenzung befa t;

20.hält es für erforderlich, die Überlegungen über die Indikatoren der sozialen Entwicklung entsprechend den Vorgaben der OECD und der Europäischen Union weiter voranzutreiben;

21.fordert, da die Europäische Union bei der Gewährung von Entwicklungshilfeprogrammen in erster Linie im Auge haben sollte, da die Entwicklungsländer, und hier wiederum die ärmsten, Hilfe benötigen; neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben auch die NRO sowie die landwirtschaftlichen Organisationen und Genossenschaften wesentliche Beiträge zu leisten; zum anderen sind spezifische soziale und zeitlich gestaffelte Entwicklungsziele je nach Entwicklungsstand aufzustellen, und zwar Ziele in den Bereichen Ernährung, Grundschulbildung, Wohnungsbau, Zugang zu Trinkwasser und gesundheitlicher Grundversorgung, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Arbeitsplätze, gerechter Zugang zum Markt und zu den Produktionsmitteln, stufenweise zu entwickelnde Systeme der sozialen Sicherung, weiterführende Bildung und Fortbildung;

22.anerkennt den wichtigen und zusätzlichen Beitrag der NRO, vor allem der freiwilligen Organisationen, zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Obdachlosigkeit und zur Linderung von wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Problemen, die durch Hungersnot und Bürgerkriege entstanden sind; ist der Auffassung, da diese Gruppen auf jede nur denkbare Art auf nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen sind, damit sie weiterhin ihre wertvolle humanitäre Arbeit durchführen können;

23.fordert, da dem Bedarf der kleinen Inselgemeinschaften und Entwicklungsbinnenstaaten bei der Durchführung des Ergebnisses des sozialen Gipfels besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

24.begrü t die im Entwurf der Kopenhagener Schlu erklärung und des Aktionsprogramms eingegangene Verpflichtung, die Probleme Verbrechen, Gewalt und Drogen als Faktoren der sozialen Zerrüttung in Angriff zu nehmen, bedauert jedoch, da das Programm auf Aktionen beschränkt ist, die im nationalen statt im internationalen Rahmen zu unternehmen sind;

25.fordert die Vereinten Nationen und die übrigen beteiligten Staaten nachdrücklich auf, die Umsetzung der in Kopenhagen einzugehenden Verpflichtungen und insbesondere des Aktionsprogramms genau im Auge zu behalten und in diesem Zusammenhang die Rolle des Wirtschafts- und Sozialrats zu stärken;

26.unterstützt den Vorschlag von Jacques Delors, analog zum UN-Sicherheitsrat einen Sicherheitsrat für wirtschaftliche und soziale Fragen zu schaffen;

27.hält es für unverzichtbar, da die NRO angesichts ihrer Kenntnisse und Verfügbarkeit als gleichwertige Partner in die Umsetzung der in der Schlu erklärung des Kopenhagener Gipfels formulierten Empfehlungen einbezogen werden;

28.verlangt, da die Internationale Arbeitsorganisation bei der Weiterbehandlung der Gipfelkonferenz eine zentrale Rolle spielt, weil sie nicht nur im Bereich der Beschäftigung, sondern auch in dem der Förderung des sozialen Fortschritts Beachtliches geleistet hat;

29.vertritt die Auffassung, da der soziale Dialog weltweit gefördert werden mu , und betrachtet die Dreierkonsultation im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 144 als ein praktikables Instrument für diesen Zweck; vertritt die Auffassung, da dieses Übereinkommen von allen IAO-Mitgliedstaaten angenommen werden sollte;

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30.beauftragt seine Delegierten in Kopenhagen, als Vermittler dieser Entschlie ung bei der Konferenz aufzutreten, und beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, allen offiziellen Delegierten auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen sowie der UNO zu übermitteln.

 
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