Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
dom 20 apr. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 15 marzo 1995
Jahresprogramm der Kommission

B4-0391, 0396, 0397, 0400, 0403, 0408 und 0409/95

Entschlie ung zum Arbeitsprogramm der Kommission und zum Jahresgesetzgebungsprogramm für 1995

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf Artikel 49 seiner Geschäftsordnung,

-unter Hinweis auf die interinstitutionelle Erklärung vom 25. Oktober 1993 über Demokratie, Transparenz und Subsidiarität,

-in Kenntnis des Arbeitsprogramms der Kommission für 1995 (KOM(95)0026) und des unverbindlichen Zeitplans für die vorrangigen Legislativvorschläge und internationalen Abkommen (SEK(95)0244),

-unter Hinweis auf die Aussprachen vom 17./18. Januar 1995 über die politischen Leitlinien der benannten Kommission sowie auf seinen Beschlu vom 18. Januar 1995 über die Zustimmung für die benannte Kommission,

-unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Kommission vom 15. Februar 1995 zum Arbeitsprogramm der Kommission sowie auf die diesbezügliche Aussprache,

-in Kenntnis der vom Ratsvorsitz während der Januar-Tagung dargelegten Prioritäten für das erste Halbjahr 1995,

A.in der Erwägung, da das Arbeitsprogramm der Kommission ein zweckdienliches Instrument für die Planung der Gesetzgebungstätigkeiten der Organe der Union darstellt,

B.in der Erwägung, da das Gesetzgebungsprogramm ein interinstitutionelles Programm ist, das nur effizient durchgeführt werden kann, wenn es von den Organen der Union angewandt wird,

hinsichtlich des Verfahrens:

1.begrü t die Form und die Struktur der Darstellung des Arbeitsprogramms und die durch dieses Programm eröffneten Aussichten; begrü t insbesondere die Einbeziehung einer Reihe von Wei büchern und Grünbüchern in das Arbeitsprogramm, wodurch es die Möglichkeit haben wird, sich zu neuen Initiativen zu äu ern und sich frühzeitig an der Festlegung von Standpunkten zu beteiligen; wünscht, da diese strategischen Dokumente die Grundlage für weitere Legislativvorschläge darstellen;

2.begrü t die Ankündigung von Präsident Santer, jedes Jahr im Herbst eine Beurteilung des Gesetzgebungsprogramms vorzunehmen, und fordert, da ihm die Ergebnisse dieser Beurteilung mitgeteilt werden, damit Kommission, Europäisches Parlament und Rat gemeinsam über die Weiterbehandlung der verschiedenen Vorschläge entscheiden können;

3.stellt fest, da das Gesetzgebungsprogramm 1994 von der Kommission nicht vollständig realisiert wurde und da die Gründe, die diese veranla t haben, eine Reihe von Vorschlägen aufzugeben, zu ändern oder zu verschieben, dem Europäischen Parlament nicht mitgeteilt wurden; ist der Ansicht, da für jeden einzelnen Fall Begründungen notwendig sind, um die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebungsprogramms zu gewährleisten; hält es für notwendig, da jedes Jahr im Herbst eine interinstitutionelle Bewertung der Vorschläge vorgenommen wird, die seit über einem Jahr im Rat blockiert sind; fordert, da zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission ein analoges Verfahren ähnlich dem im Haushaltsbereich angewandten Verfahren eingeführt wird, um Streitpunkte zu klären und die Durchführung des Legislativprogramms zu verfolgen;

4.weist darauf hin, da im Laufe der letzten Wahlperiode 23% der Legislativvorschläge vom Europäischen Parlament im Rahmen des vom Rat oder von der Kommission beantragten Dringlichkeitsverfahrens behandelt werden mu ten; diese Zahl wäre noch höher gewesen, wenn es nicht in mehr als 200 Fällen die Dringlichkeit aufgrund zu kurzer Fristen oder der Nichtverfügbarkeit der erforderlichen Dokumente abgelehnt hätte; wünscht, da diese Zahl in Zukunft mit Hilfe einer gemeinsamen Gesetzgebungsplanung beträchtlich verringert wird, um Konflikte im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsverfahren, die das Europäische Parlament daran hindern, die Vorschläge mit der angemessenen Sorgfalt zu prüfen, zu vermeiden;

5.ist der Ansicht, da jedes Beschlu verfahren in bezug auf das Gesetzgebungsprogramm auf eine Einigung zwischen Kommission, Parlament und Rat hinauslaufen mu ; fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, sich an den Bemühungen zu beteiligen, deren Ziel es ist, ein transparentes und effizientes Gesetzgebungsprogramm zu erreichen, und fordert ihn auf, im Rahmen einer verantwortlichen interinstitutionellen Zusammenarbeit seine Prioritäten im legislativen Bereich für das kommende Jahr festzulegen und sie ihm im Herbst mitzuteilen;

6.wünscht, da die Effizienz des Gesetzgebungsprogramms als Arbeitsinstrument dadurch verstärkt wird, da der unverbindliche Zeitplan ergänzt wird durch Angaben

-zu den Rechtsgrundlagen der Vorschläge

-zum voraussichtlichen Termin der Vorlage der Vorschläge;

7.erinnert die Kommission daran, da sie sich grundsätzlich verpflichtet hat, das jährliche Programm im Oktober vorzulegen; ist sich der au ergewöhnlichen Umstände bewu t, die es nicht zugelassen haben, diesen Zeitplan für das Jahr 1995 einzuhalten; fordert jedoch die Kommission auf, sich unumstö lich zu verpflichten, die Gesetzgebungsprogramme künftig in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments ab Herbst des vorangehenden Jahres auszuarbeiten; wünscht, da die bei dieser Gelegenheit vom Europäischen Parlament formulierten Prioritäten in das Gesetzgebungsprogramm übernommen und integriert werden;

hinsichtlich der Sachfragen:

8.stellt im Arbeitsprogramm der Kommission für 1995 Lücken fest, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Rechte der Bürger, Sozialpolitik, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Chancengleichheit und Betrugsbekämpfung; setzt seine Prioritäten für das Gesetzgebungsprogramm 1995 fest und fordert, da

-die Bekämpfung der in Europa grassierenden Arbeitslosigkeit mit ihren Folgen wie soziale Ausgrenzung und Anstieg der Zahl der Armen erste Priorität der Europäischen Union sein mu ;

-die erforderliche Modernisierung der Wirtschaft die grundlegenden Prinzipien des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, der Chancengleichheit und des Zugangs zu den öffentlichen Dienstleistungen (Gesundheitswesen, Bildung, Verkehr, Energie, Telekommunikation) nicht gefährden darf;

-die Kommission eine interne Debatte einleitet, um eine bessere Koordinierung aller Politiken und Instrumente der Union zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, der Umweltziele und der Solidarität zwischen den Regionen zu erreichen;

9.fordert insbesondere

a)hinsichtlich der Beschäftigung und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts

aa)da die Kommission wirtschaftliche Leitlinien vorschlägt, und zwar mit dem Ziel der Umwandlung des Wachstums in Arbeitsplätze und der Vorbereitung eines allgemeinen Plans für die Schaffung von 15 Millionen Arbeitsplätzen bis zum Jahre 2000; da dieser Plan ein neues Entwicklungsmodell auf der Grundlage der Angaben in Kapitel 10 des "Wei buches Delors" einbezieht, und zwar unter Berücksichtigung der Grundsätze einer umweltverträglichen wirtschaftlichen Entwicklung, die in einem "Wei buch über Umwelt und Beschäftigung" dargelegt werden mü ten; da diese Arbeiten in einer vom Europäischen Parlament und von der Kommission im Herbst 1995 einberufenen Beschäftigungskonferenz behandelt werden;

ab)da eine echte Industriepolitik ausgearbeitet wird, um die Sektoren der europäischen Industrie wettbewerbsfähig zu machen, und da diese Politik die Sozialpartner berücksichtigt; da eine Bangemann-Gruppe II eingesetzt wird, damit alle von den Informationsautobahnen betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartner daran beteiligt werden; da die Tätigkeit der Genossenschaften, Zusatzkassen und Verbände nachhaltig gefördert wird, da der Bereich der Sozialwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielt; da die Kommission beim Rat darauf drängt, da dieser umgehend seinen gemeinsamen Standpunkt zu den Vorschlägen für den Status des sozialwirtschaftlichen Sektors festlegt;

ac)da die Kommission eine Überwachung der nationalen Beschäftigungspolitik organisiert, ihr Versprechen einhält, es an der Durchführung der multilateralen Überwachung und an der Festlegung der an die Mitgliedstaaten zu richtenden Empfehlungen zu beteiligen; da die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ihre Vorschläge für die soziale Konvergenz konkretisiert;

ad)da die Kommission die Rolle der Strukturfonds für die Schaffung von Arbeitsplätzen anerkennt und sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, für eine wirksame Verwaltung und horizontale Integration der Programme zu sorgen, damit diese eine möglichst gro e Wirkung auf die Beschäftigungspolitik erzielen;

ae)da die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Kommissionsmitgliedern und deren ausgewogenen Beitrag zur Politikgestaltung im Bereich der Informationsgesellschaft sicherstellt;

af)da die Wiederbelebung des Sozialdialogs auf europäischer Ebene zur Aufnahme der Verhandlungen über einen europäischen Sozialpakt führen kann;

ag)da die Blockierung des sozialen Europas durch die Umsetzung des Sozialprotokolls durch 14 Mitgliedstaaten für alle vor dem Rat anhängigen Vorschläge überwunden wird;

ah)da die Kommission die vom Rat für Wirtschafts- und Finanzfragen eingeführten Strategien und die Arbeiten der Gruppe "MOLITOR" überprüft und sich dabei auf den von der Internationalen Arbeitsorganisation veröffentlichten Bericht stützt, der die Effizienz der Deregulierung des Arbeitsmarktes für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Frage stellt;

b)hinsichtlich der Wirtschafts- und Währungspolitik unter besonderer Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung

ba)da die Kommission ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf eine engere internationale Währungszusammenarbeit initiiert, bei der Preisstabilität als oberstes Ziel gilt, um dadurch stabile Wechselkurse zu erreichen;

bb)da die Kommission einen Vorschlag vorlegt im Hinblick auf eine verstärkte Mitwirkung des Parlaments, das zu den Entwürfen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (Artikel 103 Absatz 2 EGV), den Berichten über die multilaterale Überwachung (Artikel 103 Absatz 3 EGV) sowie den Berichten und Empfehlungen zur Feststellung eines etwaigen übermä igen öffentlichen Defizits (Artikel 104 c EGV) konsultiert werden mu , bevor sie dem Rat vorgelegt werden, und die endgültigen Texte zeitgleich mit dem Rat erhalten mu ;

bc)da sich die Union an einer globalen Harmonisierung der Regulierung und Überwachung des Finanzsystems beteiligt, um dessen Stabilität zu erhalten und negative Auswirkungen auf die reale Wirtschaft zu vermeiden;

bd)da die Europäische Währungsunion sorgfältig vorbereitet wird und die nationalen Wirtschaftspolitiken auf die Erfüllung der Konvergenzkriterien ausgerichtet werden, damit sich möglichst viele Mitgliedstaaten beteiligen können;

be)da die zum Übergang zur Endphase der WWU erforderlichen Legislativma nahmen so rasch wie möglich ausgearbeitet und vorgelegt werden, damit sie, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, beginnen kann; fordert, da die Beschleunigung der Arbeiten nicht auf Kosten der Gründlichkeit geht;

bf)da das Grünbuch über den Übergang zur Währungsunion rechtzeitig bis zum Europäischen Rat im Juni 1995 vorgelegt wird und da ihm ein erläuterndes Dokument über die Vorteile der WWU beigefügt wird;

bg)da die Kommission die Vorlage von Ma nahmen zur Vollendung des Binnenmarktes und insbesondere zur Steuerharmonisierung beschleunigt, und zwar hinsichtlich:

-der Annäherung der Mehrwertsteuersätze und der Annahme eines wirksamen endgültigen Systems;

-der Fortsetzung der Harmonisierung der Verbrauchsteuern;

-der raschen Annahme der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen;

c)hinsichtlich der Umwelt

ca)da die Kommission 1995 das in Artikel 20 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur vorgesehene Verfahren einleitet und einen Vorschlag über die Zuweisung von Kontrollbefugnissen hinsichtlich der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (Umweltinspektorat) vorlegt;

cb)da neue Vorschläge unterbreitet werden, um die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften an die höheren Standards der neuen Mitgliedsländer anzupassen;

cc)da die Überprüfung des fünften Umweltaktionsprogramms gemä dem in Artikel 130 s Absatz 3 EG-Vertrag festgelegten Verfahren vorgeschlagen wird;

cd)da die Kommission tätig wird, um die in seiner Entschlie ung vom 2. März 1995 zur Klimaschutzstrategie der EU erhobene Forderung nach einer Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat über die Zielvorgaben für die Verringerung des Kohlendioxidaussto es in der EU für die Jahre 2005 und 2010 zu verwirklichen, wobei bis 2005 eine Verringerung von 20% unbedingt erreicht werden sollte;

ce)da eine Richtlinie über die Planung zu geringsten Kosten (least cost planning) verabschiedet wird;

cf)das geltende Abfallrecht und die gemeinschaftliche Abfallstrategie im Wege eines allgemeinen Aktionsprogramms für eine europäische integrierte Abfallwirtschaft zu überarbeiten;

cg)da ein Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz des Bodens, die strenge Regelungen zum Schutz vor Schadstoffen und Vorschriften zu einem dauerhaften Umgang mit dem Boden (Flächenverbrauch, Erosion, Verdichtung) umfa t, erarbeitet wird;

ch)eine Gesamtstrategie zur Verringerung der CO2-Emissionen und die schrittweise Einführung einer europäischen Energie- und CO2-Abgabe, die den Grundsatz der Steuerneutralität wahrt;

ci)da ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Verringerung des Benzolanteils im Benzin vorgelegt wird, in der der Anteil des als krebserregend geltenden Benzols auf weniger als ein Prozent verringert wird;

cj)auf die Einführung des Personenkraftwagens, der maximal fünf Liter je 100 Kilometer verbraucht, - im Wege der Selbstverpflichtung der betroffenen Industriebranchen - hinzuwirken (durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch für neu zugelassene Personenkraftwagen bis zum Jahr 2005);

ck)die Vorlage des bereits in ihrem Arbeitsprogramm 1993 zugesagten, aber nie vorgelegten Vorschlags für einen Rechtsakt über NOx-Normen für Flugzeuge;

cl)ein allgemeines und umfassendes Aktionsprogramm zur Lärmbekämpfung;

cm)Ma nahmen zum Schutz der Gewässer vor Phosphaten sowie zur Verminderung der Küsten- und Meeresverschmutzung;

cn)da ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Transport gefährlicher Substanzen mittels Pipeline vorgelegt wird;

co)da das Umwelthaftungsrecht durch den Vorschlag einer Richtlinie wirkungsvoll ausgestaltet wird;

cp)eine Richtlinie, die im Umweltbereich tätigen NRO das Recht einräumt, den Gerichtshof in Umweltangelegenheiten anzurufen (Verbandsklage);

cq)ein Wei buch über die umweltpolitischen Aspekte eines Beitritts der mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union;

cr)ein Grünbuch über Handel und Umwelt sowie Ma nahmen zur Förderung von Fairne und Solidarität im Handel im Sinne seiner Entschlie ung vom 19. Januar 1994 zu einem fairen und solidarischen Nord-Süd-Handel;

d) hinsichtlich des Verbraucherschutzes

da)da die Kommission sich im Grünbuch über das Lebensmittelrecht unzweideutig zu einer verbraucherfreundlichen Lebensmittelkennzeichnung bekennt und das in der Gemeinschaft geltende Kennzeichnungsrecht ergänzt, um eine klare, auch im Verhältnis zu Werbeaussagen unmi verständliche Information der Verbraucher zu gewährleisten;

db)einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz vor unlauterer Werbung;

e) hinsichtlich der Gesundheitspolitik

ea)die Vorlage einer vergleichenden Analyse der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten, um Effizienzkriterien für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 129 des EG-Vertrags zu erstellen;

eb)die Festlegung gemeinsamer Vorschriften der Europäischen Union zur Gewährleistung eines Mindestniveaus der Gesundheitsversorgung;

f)hinsichtlich der Menschen- und Bürgerrechte und der Transparenz

fa)da die notwendigen Schritte ergriffen werden, damit der Beitritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 1995 erfolgen kann;

fb)da die Kommission Ma nahmen vorschlägt, mit denen der freie Personenverkehr sichergestellt werden kann, wobei daran erinnert sei, da das Europäische Parlament eine Untätigkeitsklage anstrengen mu te, um dieses Grundrecht der europäischen Bürger zu schützen;

fc)einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, sowie von Behauptungen, die den Holocaust beschönigen oder leugnen;

fd)die Ausarbeitung einer Rahmenrichtlinie betreffend die Einwanderung und anschlie ender Einzelrichtlinien über Familienzusammenführung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Berufsausbildung, Rückkehr ins Herkunftsland und Status von Zeitarbeitnehmern;

fe)einen Vorschlag im Anschlu an das Grünbuch über den Zugang der Verbraucher zu den Gerichten, um insbesondere die Lösung von grenzübergreifenden Konflikten zu vereinfachen und zu beschleunigen und um den Zugang zur Rechtsberatung und deren Qualität zu verbessern;

ff)da die Kommission mit dem Parlament bei der Festlegung eines Verhaltenskodex für die Tätigkeit von Lobbyisten, der die Transparenz dieser Tätigkeit garantiert, zusammenarbeitet;

fg)da die Kommission einen Beschlu zum Recht der Bürger auf Information fa t, worin sie sich verpflichtet, die legislative Vorausschau nebst Zeitplan im Amtsblatt zu veröffentlichen, so da Bürger und Unternehmen Stellung dazu nehmen können, und ein öffentliches Register einzuführen, in das alle Personen eingetragen werden, die von der Kommission konsultiert worden sind oder die Stellung genommen haben;

fh)da die Kommission sich verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen, damit er in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat die sich aus einem Urteil des Gerichtshofs ergebenden Ma nahmen nicht binnen eines Jahres getroffen hat, gemä Artikel 171 EGV Zwangsgeld verhängt;

g) hinsichtlich der rechtlichen Angelegenheiten

da ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Umorganisation und Abwicklung (Konkurs) der in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ausgearbeitet wird;

h)hinsichtlich der Chancengleichheit

ha)da in allen sektorbezogenen Politiken die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigt werden; da vor allem im Rahmen des vierten Aktionsprogramms für Chancengleichheit von Männern und Frauen baldmöglichst die Ma nahmen vorgeschlagen werden, die eine rasche Annahme der noch ausstehenden Richtlinien

-über atypische Arbeitsverhältnisse,

-über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und zusätzlichen Systemen der sozialen Sicherheit,

-zur Umkehr der Beweislast,

-zur sexuellen Belästigung,

-zum Elternurlaub,

ermöglichen, um die Diskriminierungen zu beseitigen, denen die Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin ausgesetzt sind;

i)hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen

ia)da die Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen der Union allen die gleichen Möglichkeiten hinsichtlich der grundlegenden Dienstleistungen sichert; da die Modernisierung der Wirtschaft nicht zu Lasten der Verbraucher geht; da die Kommission eine Definition des "Universaldienstes" für alle Bereiche vorschlägt und nicht nur für den Postdienst, da die Sektorisierung des Konzepts nicht akzeptiert werden kann;

ib)da eine politische Lösung gemä seinen Stellungnahmen vom 17. November 1993 zu den Vorschlägen für Richtlinien betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt getroffen wird; da sich dieser Vorschlag auf Artikel 100 a EGV stützt, wobei es sich jedem Versuch widersetzt, diese Vorschriften auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage festzulegen (d.h. mit Hilfe von Richtlinien oder Entscheidungen auf der Grundlage von Artikel 90 des EG-Vertrags);

ic)da die Rolle der öffentlichen Dienste und der öffentlichen Verwaltung bei der Durchführung der Regionalpolitik der Gemeinschaft und der Erreichung des Ziels des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts formell anerkannt wird;

id)da die Kommission den Rückgriff auf Artikel 90 Absatz 3 EGV nur in Ausnahmefällen und nach Einholung der Stellungnahme des Parlaments ins Auge fa t, und in allen Bereichen, die der Ausarbeitung einer Richtlinie unterliegen, darauf verzichtet;

j)hinsichtlich der Medienkonzentration und des Pluralismus der Information und der Kulturen

ja)da die Kommission so bald wie möglich die Richtlinie vorlegt, die die Konzentration im Bereich der Medien reguliert und einschränkt und den Pluralismus in der Europäischen Union fördert; da sie im April 1995 die revidierte Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" annimmt und dabei die Ma nahmen zur Anwendung der Quoten für den Vertrieb europäischer audiovisueller Produktionen beibehält und verbessert; da sie die Einrichtung eines Garantiefonds für das Kino und den audiovisuellen Bereich vorschlägt;

jb)da die Kommission im Rahmen der Entwicklung der Informationsgesellschaft ein Grünbuch über das geistige Eigentum vorlegt und dabei den Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf Demokratie, Beschäftigung, Bildung, Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und der Grundfreiheiten und Kultur Rechnung trägt;

jc)die Vorlage eines Programms zur Erhaltung des architektonischen Erbes, auch unter Rückgriff auf europäische audiovisuelle Träger;

k)hinsichtlich der Energie und Forschung

ka)da ein besonderer Vorschlag vorgelegt wird, der alle Bemühungen zur Förderung von erneuerbaren Energien einbezieht;

kb)eine Mitteilung über die Zukunft des EGKS- und des Euratom-Vertrags;

kc)da der Vorschlag zur Refinanzierung des vierten Forschungsrahmenprogramms rechtzeitig vorgelegt wird, damit es diesen ihn unter demokratisch annehmbaren Bedingungen prüfen kann;

kd)da die Verwaltungsverfahren für eine Beteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen an den FTE-Programmen spürbar verbessert werden, insbesondere durch die Ergreifung wirksamer Ma nahmen zur Information und durch vereinfachte Regeln;

ke)die Wiedereinführung einer langfristigen Raumfahrtpolitik;

l)hinsichtlich des Verkehrs und des Fremdenverkehrs

la)Richtlinien über die Arbeitszeit im Verkehrsgewerbe und die Revision der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85, die den Begriff "Betriebszeit" beinhaltet;

lb)da unverzüglich die erforderlichen Ma nahmen zur vollständigen Verwirklichung des Verkehrsbinnenmarktes vorgeschlagen werden und da die Kommission die ihr vom Vertrag übertragenen Möglichkeiten anwendet, um die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Gemeinschaftsrechtsakte in nationales Recht umzusetzen;

lc)da die Kommission statt eines Wei buchs unverzüglich einen Vorschlag für eine institutionelle und technische Regelung der Flugverkehrskontrolle und -verwaltung sowie der Abkommen mit Drittstaaten vorlegt;

ld)da die Kommission so rasch wie möglich ihr Grünbuch über den Fremdenverkehr unterbreitet, das sich schon erheblich verzögert hat;

m)hinsichtlich des Haushalts, der Haushaltskontrolle und der Betrugsbekämpfung

ma)detaillierte praktische Vorschläge

-zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin sowohl in der Kommission als auch in den Mitgliedstaaten;

-zur Neuorganisation der Betrugsbekämpfungseinheit (UCLAF), die an der Spitze der Betrugsbekämpfung stehen mu ;

-zur Rolle der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrugsfällen zu Lasten des Unionshaushalts;

-zur Verbesserung der Finanzverwaltung und -kontrolle namentlich der Strukturfonds, die 36% des Unionshaushalts ausmachen;

mb)-einen Vorschlag zur Einstufung der Ausgaben;

-einen Bericht über die Kosten des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder für die Landwirtschaft;

mc)da die Kommission konkrete Initiativen zur Einbeziehung der Lomé-Mittel in den Haushaltsplan ergreift, eine Ma nahme, die dem Parlament die dringend erforderliche demokratische Kontrolle ermöglichen würde;

md)die in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik zu leistenden Zahlungen einseitig auszusetzen, wenn die Mitgliedstaaten unter Verletzung von Artikel 209 a EGV die finanziellen Interessen der Union nicht schützen;

me)da die Kommission der Weiterverfolgung der als Antwort auf den Rat von Essen ausgearbeiteten Berichte Vorrang einräumt, die zeigen sollen, welche Ma nahmen die Mitgliedstaaten selbst ergreifen, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaft in derselben Weise wie ihre eigenen zu schützen;

n)hinsichtlich der Landwirtschaft und der Fischerei

na)da das Gesetzgebungsprogramm durch folgende Faktoren ergänzt wird:

-die Ausarbeitung einer Rahmenverordnung zur Festlegung der Grundsätze einer echten Politik der integrierten ländlichen Entwicklung;

-die Unterstützung der Legislativinitiative des Europäischen Parlaments (Artikel 138 b EGV) zur Ausarbeitung einer Globalstrategie für die Forstpolitik der Union;

-die Vereinfachung der Regelungen der Reform der GAP, wie vom Europäischen Parlament gefordert;

-die Verstärkung der Förderung der erneuerbaren Rohstoffe und die bessere Koordinierung der Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, um diesen Bereich effizient nutzen zu können;

nb)die Ausarbeitung eines Grünbuches über die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen;

nc)Vorschläge für eine besondere Mittelmeerpolitik;

nd)gezielte Vorschläge, um der durch die allgemeine Erschöpfung der Fischbestände aufgrund von Umwelt- und Wirtschaftsproblemen bedingten Arbeitslosigkeit im Fischereisektor zu begegnen;

ne)da die Kommission die erforderlichen Ma nahmen trifft, um die Fischereiabkommen mit Entwicklungsländern in die Entwicklungspolitik der EU einzubeziehen;

o)hinsichtlich der Au en- und Entwicklungspolitik

oa)da die Kommission ein Wei buch über die europäische Au en- und Sicherheitspolitik ausarbeitet; da sie bei ihrer Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 Vorschläge vorlegt, die das demokratische Defizit im Bereich der Au enpolitik beseitigen können; da sie in der Zwischenzeit auf den Abschlu einer interinstitutionellen Vereinbarung hinarbeitet, die es ermöglicht, das Parlament möglichst eng an der Ausarbeitung und Durchführung der GASP zu beteiligen;

ob)die Einführung einer echten gemeinsamen Sicherheitspolitik, wobei die Gewährleistung des Friedens in Europa vor allem Aufgabe der Europäer selbst ist und die NATO, die WEU, der Nordatlantische Kooperationsrat und die OSZE wichtige Bestandteile dieses gemeinsamen Sicherheitssystems für ganz Europa sind;

oc)da die Kommission bezüglich der mittel- und osteuropäischen Länder sowie Maltas und Zyperns ihre Strategie der zum Beitritt führenden Ma nahmen fortsetzt, und da es an diesen Arbeiten eng beteiligt wird;

od)die Herstellung des Friedens durch Zusammenarbeit; da die Kommission die Initiative ergreift, damit die Union tätig wird, um die multilateralen und bilateralen Schulden der Entwicklungsländer und insbesondere der AKP-Staaten zu erlassen; was die handelspolitischen Aspekte betrifft, so mu ein substantielles System der Handelspräferenzen für die AKP-Länder beibehalten werden; hinsichtlich der Länder Latein- und Mittelamerikas und Asiens mu auf den Abschlu eines Kooperationsabkommens mit dem MERCOSUR sowie auf das Partnerschaftsabkommen mit Mexiko hingearbeitet werden, und die Durchführung der neuen Strategie für Asien mu fortgeführt werden; ferner müssen die Initiativen im Bereich des Bildungs- und Gesundheitswesens, der Schaffung von Arbeitsplätzen, der ländlichen und städtischen Entwicklung in den Entwicklungsländern über das europäische Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm gefördert werden;

oe)da die Kommission Rechtsgrundlagen vorschlägt, die eine umfassende Beteiligung des Parlaments beim Abschlu der Abkommen mit Südafrika und den Unterzeichnerstaaten des Lomé-Abkommens ermöglichen;

of)da die Kommission ihren Beitrag dazu leistet, da ein neuer Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den Drittstaaten im Mittelmeerraum geschaffen werden kann; dieser Rahmen sollte, gestützt auf die positiven Erfahrungen des Helsinki-Prozesses, den Ansto für eine europäische Mittelmeerkonferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit und Entwicklung geben;

p)hinsichtlich der inneren Angelegenheiten

pa)da die Kommission eine aktivere Rolle im Rahmen der ihr hinsichtlich Artikel K des EU-Vertrags zugewiesenen Befugnisse spielt und da sie Vorschläge gemä Artikel K.3 Absatz 2 des dritten Pfeilers vorlegt; da das Parlament gemä Artikel K.6 angemessen informiert und konsultiert wird und da ihm vollständige Informationen geliefert werden;

pb)da die Kommission das Potential des dritten Pfeilers und insbesondere die Anwendung des Verfahrens nach Artikel K.9 EUV voll nutzt;

q)hinsichtlich der Gemeinschaftsverwaltung

qa)da die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung mit speziellen Ma nahmen zur Freisetzung von Beamten und Bediensteten auf Zeit des Europäischen Parlaments nach der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Januar 1995 vorlegt;

r)hinsichtlich der Regierungskonferenz 1996

ra)da die Kommission der Tatsache Rechnung trägt, da die beiden Vertreter des Europäischen Parlaments in der Reflexionsgruppe als vollwertige Mitglieder gelten, die den gleichen Status wie die Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission haben;

rb)da die Kommission aus Anla ihres Berichts und im Rahmen ihrer Vertretung in der Reflexionsgruppe ihre Solidarität mit dem Parlament in der Frage der wichtigen institutionellen Reformen zum Ausdruck bringt, die im Rahmen der Regierungskonferenz 1996 durchzuführen sind, um es, vor allem im Wege einer Verallgemeinerung der Mitentscheidung, zu stärken;

10.ersucht den Rat, seine Stellungnahme abzugeben und sich umfassend an den Verhandlungen zu beteiligen, die notwendig sind, um das Legislativprogramm 1995 durchzuführen;

11.beauftragt seinen Präsidenten, auf dieser Grundlage mit dem Präsidenten der Kommission ein Einvernehmen über das Jahresgesetzgebungsprogramm für 1995 zu erzielen;

12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Wirtschafts- und Sozialausschu sowie dem Ausschu der Regionen zu übermitteln.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail