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Parlamento Europeo - 16 marzo 1995
Lage in Burundi

B4-0392, 0398, 0399, 0401, 0402, 0410 und 0425/95

Entschlie ung zur Lage in Burundi

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Erklärung des Rates vom 28. Februar 1995 zur Lage in Burundi,

-in Kenntnis des von der Paritätischen Versammlung AKP-EU vorgelegten Berichts über eine Informationsreise nach Burundi, Zaire und Ruanda,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu Burundi,

A.besorgt über die anhaltenden Unruhen in Burundi und die kritische Lage in einigen Teilen des Landes,

B.zutiefst besorgt über die ständige Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen, die in einer Zunahme der Terrorakte, der Morde, der Massaker und der Zerstörung von Sachgütern im gesamten Land ihren Ausdruck findet,

C.in Anerkennung der demokratischen Legitimität der politischen Institutionen des Landes und der Verfahren, die von zwölf der dreizehn etablierten politischen Parteien des Landes gemä der "Regierungskonvention" festgelegt wurden,

D.in der Erwägung, da sich die politischen und ethnischen Spannungen nach dem Rücktritt von Premierminister Anatole Kanyenkkiko, der von der Opposition kam, dann aber von dieser desavouriert wurde,und nach seiner Ersetzung durch Antoine Nduwayo noch verschärft haben,

E.besonders besorgt über die Ermordung des Ministers für Energie und Bergbau, Ernest Kabushemege, die im Zuge einer neuen Eskalierung der Gewalt im Hinblick auf die Destabilisierung des Landes geschehen ist,

F.alarmiert durch die sehr gro e Zahl der verschleppten und über das Land verstreuten Personen, die gezwungen waren, nach dem Konflikt, vor allem nach dem versuchten Staatsstreich vom Oktober 1993 ihre Heimstätte zu verlassen, und im Bewu tsein der besonders destabilisierenden Auswirkungen des Völkermords in Ruanda und der Anwesenheit von mehreren tausend ruandischen Flüchtlingen in Burundi,

G.in Anbetracht der Bedrohung durch Soldaten der ehemaligen ruandischen Regierungsarmee, die noch immer in den Grenzregionen um Burundi operiert und extremistische Kräfte in Burundi mit Waffen und Munition versorgt,

H.in dem Bewu tsein, da die Europäische Union einen bedeutenden Beitrag an humanitärer Hilfe geleistet hat, doch im Bedauern darüber, da die Völkergemeinschaft - und insbesondere die Europäische Union - sich darauf beschränkt hat, vorbeugende Ma nahmen zur Vermeidung eines neuen internen Konflikts in Burundi zu empfehlen,

1.nimmt die obengenannte Mitteilung des Rats an das Parlament vom 28. Februar 1995 zur Kenntnis und fordert den Rat nachdrücklich auf, seine Bemühungen zu verstärken, um die Unterstützung der demokratischen Organe Burundis und die nationale Aussöhnung zu fördern;

2.bekräftigt erneut seine Unterstützung für die legitimen Organe und die demokratischen Kräfte, die trotz der Provokationen der Extremisten ihre Bemühungen um eine nationale Aussöhnung und den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes fortsetzen;

3.fordert den Rat auf, einen Sofortaktionsplan aufzustellen, um sowohl die Tutsi- wie die Hutu-Extremisten zu isolieren, die demokratischen Institutionen zu konsolidieren und die Arbeit des Justizapparates zu ermöglichen, und ruft die Europäische Union auf, die erforderliche technische Unterstützung zu leisten, sollte diese von den burundischen Behörden für derartige Aktionen erbeten werden;

4.fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, der Aufforderung der burundischen Regierung nachzukommen, möglichst rasch eine internationale Justiz-Untersuchungskommission zu entsenden, um dem Land zu helfen, die Urheber des Putsches vom Oktober 1993 und der anschlie enden Gewalttaten zu ermitteln und rechtlich zu verfolgen;

5.fordert die Kommission auf, möglichst rasch die forderlichen Mittel für die Finanzierung von Programmen zur Repatriierung und Wiedereingliederung der vertriebenen Personen freizugeben, wobei davon auszugehen ist, da die politischen Bedingungen für ihre Repatriierung gesichert und ihre Sicherheit gewährleistet sein müssen;

6.verurteilt die provokatorischen Gewaltakte extremistischer Gruppen, deren Führer häufig identifiziert worden sind, und fordert die Völkergemeinschaft auf, denjenigen, die als Verbindungsleute zu extremistischen Aktivitäten bekannt sind, Visen zu verwehren;

7.fordert die Regierung und die Militärbehörden in Burundi auf, im Rahmen einer nationalen Debatte die Strukturen der Streitkräfte dahingehend zu reformieren, da das Militärkommando den Direktiven der Zivilbehörde besser nachkommen und auf durch exstremistische Terroristentätigkeit innerhalb des Landes bedingte Spannungen, einschlie lich des Waffenschmuggels, reagieren kann;

8.bestätigt erneut, da es absolutes Vertrauen in die Mission des Vertreters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen setzt, und unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen der Beobachtungsmission der OAU in Burundi zur Verhütung der Konflikte und fordert den Rat auf, sich an der Schaffung eines UNO-Senders zu beteiligen;

9.wiederholt seinen Wunsch, da die im Sicherheitsrat der UNO vertretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihn mit der Frage befassen, ob gegebenenfalls ein internationales Embargo auf Waffen- und Rüstungsexporte nach Burundi und Ruanda verhängt werden soll, und da die Mitgliedstaaten ebenfalls ihre Waffen- und Rüstungsexporte nach diesen beiden Ländern einstellen;

10.beglückwünscht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz zu seiner Arbeit im Verein mit anderen Nichtregierungsorganisationen im Zusammenhang mit der Durchführung von Konfliktverhütungsprogrammen an Ort und Stelle;

11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Organisation der Afrikanischen Einheit, dem Präsidenten der Republik Burundi und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zu übermitteln.

 
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