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Parlamento Europeo - 16 marzo 1995
Chancengleichheit

B4-0406/95

Entschlie ung zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern

Das Europäische Parlament,

1.grü t anlä lich des Weltfrauentags am 8. März 1995 alle Frauen der Welt und spricht ihnen seine Anerkennung für ihren Beitrag zur Entwicklung und zum Wohlergehen der Menschheit aus;

2.bestärkt die Kommission darin, ihre Ma nahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern insbesondere durch Ma nahmen aktiv weiterzuverfolgen, die die Beachtung der Politik der Integration der Gleichbehandlung und Chancengleichheit in sämtliche Politikbereiche der Europäischen Union gewährleisten;

3.bedauert, da die Frauen derzeit in den Beschlu fassungsorganen auf der Ebene der öffentlichen Verwaltungen, der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen politischen Instanzen sowie in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Kultur nach wie vor unterrepräsentiert sind;

4.ruft die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten als Arbeitgeber auf, sich in Zahlen ausgedrückte Ziele für die Einstellung von Frauen auf verantwortungsvolle Posten zu setzen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, auf die Sozialpartner und politischen Parteien einzuwirken, da auch sie diese in Zahlen ausgedrückten Ziele verfolgen;

5.fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, da in ihren offiziellen Organen und Vertretungen mindestens 30% Frauen sind;

6.bedauert, da sein Präsidium keine der sieben A1- bzw. A2-Stellen, die kürzlich frei wurden, mit Frauen besetzt hat;

7.dringt darauf, da die Kommission umgehend das 4. Aktionsprogramm vorlegt; darin mü te der Schwerpunkt auf die spezifischen politischen und sonstigen Ma nahmen für die Frauen in den Bereichen Beschäftigung, Entscheidungsfindung und Ausbildung gelegt werden; es mü ten auch ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere für das Programm NOW und das IRIS-Netz;

8.fordert, da der Rat und die Kommission die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Richtlinien über atypische Arbeit, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, Umkehrung der Beweislast und Elternurlaub zu verbessern und rasch zu verabschieden, damit die Diskriminierung zahlreicher Frauen auf dem Arbeitsmarkt beseitigt wird;

9.fordert die Kommission auf, die Kontrolle der Durchführung und Ausführung der Richtlinien über die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen zu verstärken und regelmä ig für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente einen umfassenden diesbezüglichen Bericht zu veröffentlichen;

10.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Ma nahmen in den Bereichen Neugestaltung der Arbeitszeit, Ausarbeitung von Kinderbetreuungsmethoden, berufliche Wiedereingliederung von Frauen nach der Kindererziehung, Sozial- und Steuerpolitik unter Berücksichtigung der familiären Belastungen durchzuführen, damit eine echte Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen ermöglicht wird und somit familiäre und berufliche Verpflichtungen vereinbart werden können;

11.fordert die Kommission auf, den vom Europäischen Parlament demnächst anzunehmenden Bericht über gleiches Entgelt zu berücksichtigen und die in diesem Bericht empfohlenen Ma nahmen unverzüglich durchzusetzen;

12.fordert die Kommission auf, sich bald mit der Individualisierung der Ansprüche auf soziale Absicherung und Besteuerung gemä dem Wei buch über die Sozialpolitik zu befassen; ist der Ansicht, da einstweilen die Aufteilung der Rentenanprüche im Scheidungsfall Gegenstand einer Gemeinschaftsrichtlinie sein mü te;

13.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in den Bereichen Bildung und Berufsbildung (Erwachsenenbildung und Fernunterricht, Weiterbildung usw.) und insbesondere in den Sektoren Informationsgesellschaft und neue Technologien die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten;

14.fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, der Politik zur Unterrichtung der Frauen über die sie betreffenden Bestimmungen, Ma nahmen und Programme und insbesondere über das 4. Aktionsprogramm besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

15.dringt darauf, da die Kommission umfangreichere Angaben und Statistiken über die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung an den Programmen der Union, insbesondere an den Strukturfondsprogrammen, sammelt;

16.fordert, da die Gruppe der mit der Problematik der Chancengleichheit von Männern und Frauen beauftragten Kommissionsmitglieder ihm rasch ihr Arbeitsprogramm vorlegt, und fordert, da demnächst eine Ratstagung "Chancengleichheit" zur Behandlung dieser Vorschläge stattfindet;

17.ruft die Europäische Union zu mehr Solidarität mit den Frauen auf, die in der Welt unter Armut, bewaffneten Konflikten, Gewalt, Fanatismus und Integrismus leiden, wodurch ihre Freiheit und der Grundsatz der Chancengleichheit von Männern und Frauen beeinträchtigt sind;

18.begrü t die Bedeutung, die den Reproduktionsrechten von Frauen in den abschlie enden Resolutionen der UNO-Konferenzen in Kairo (Bevölkerung und Entwicklung) und in Kopenhagen (Sozialpolitik) beigemessen wird; vertritt die Auffassung, da auch in einigen Mitgliedstaaten der Union Verbesserungen in bezug auf die Reproduktionsrechte von Frauen erforderlich sind; macht in diesem Zusammenhang auf die "Information Bill" aufmerksam, die am 8. März 1995 in Irland verabschiedet wurde und die Informationen über den Zugang zur Abtreibung restriktiv handhabt;

19.fordert, da die Europäische Union einen nennenswerten Beitrag zur 4. Weltfrauenkonferenz (September 1995 in Peking, China), an der das Europäische Parlament sowohl im Vorfeld als auch dort selbst aktiv mitwirkt, leistet;

20.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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