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Parlamento Europeo - 16 marzo 1995
Hormonmafia

B4-0423, 0428, 0431, 0438, 0443, 0448, 0456, 0461 und 0471/95

Entschlie ung zur Bekämpfung der Hormonmafia

Das Europäische Parlament,

A.zutiefst schockiert über die Ermordung des Veterinärinspektors Karel van Noppen am 20. Februar 1995,

B.in der Erwägung, da sich diese Ermordung in eine Reihe von Attentaten einfügt, die seit Jahren in Europa gegen diejenigen verübt werden, die die Hormonmafia anprangern und die gegen illegale Praktiken kämpfen,

C.unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Suche nach Rückständen im Fleisch (Hormone, Beta-Agonisten und andere Stoffe),

D.unter Hinweis auf die Vorschläge für eine Verordnung (EG) des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (KOM(93)0441 und (KOM(94)0293),

E.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 26. Mai 1993 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Kontrolle der Rückstände in Fleisch (Hormone, Beta-Blocker und andere Stoffe) und auf seine Stellungnahme vom 19. April 1994 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Kontrollma nahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen,

F.in Kenntnis der Schlu folgerungen und Empfehlungen seines Untersuchungsausschusses über die Verwendung von Wachstumsstoffen in der Viehzucht aus dem Jahre 1989,

G.in Erwägung der berechtigten Befürchtungen von Metzgern, Tierärzten, Apothekern, landwirtschaftlichen Erzeugern und Verbrauchern bezüglich der fortgesetzten illegalen Verwendung von Hormonen und anderen Wachstumsstoffen in der Viehzucht (Antibiotika, Beta-Agonisten usw.),

H.in Kenntnis der zunehmenden Behinderungen, Bedrohungen und technischen Schwierigkeiten, denen sich Tierärzte bei der Kontrolle von für den menschlichen Verzehr bestimmten Schlachttieren ausgesetzt sehen, und in Sorge angesichts des Ausma es des Hormonhandels in der Europäischen Union, dessen Anstieg durch die Komplizenschaft einiger nationaler Verwaltungsdienste erleichtert wird,

I.angesichts der Tatsache, da der Rindfleischsektor in der Europäischen Union unbedingt weiterhin das Vertrauen der Verbraucher genie en mu , sowie der unbedingten Notwendigkeit, die Volksgesundheit zu gewährleisten,

J.in der Erwägung, da die Intensivierung der industriellen Viehzucht in der EU einen Anreiz zur illegalen Verwendung von Hormonerzeugnissen darstellt,

K.unter Hinweis auf die Praxis der ständigen Veränderung der chemischen Zusammensetzung und Kombination der zur Leistungssteigerung bei Tieren verwendeten Substanzen und der damit verbundenen Schwierigkeiten des Nachweises für die Kontrollinstanzen und in Kenntnis der Abgrenzungsprobleme, die sich zwischen zugelassenen Medikamenten im Veterinärbereich und ihrer illegalen Verwendung als Leistungssteigerer ergeben,

L.in Kenntnis der von "Test-Achats" durchgeführten Untersuchung über "Rückstände von Wachstumshormonen im Fleisch" (für die Kommission ausgearbeiteter Bericht), in der Probleme in fast allen Mitgliedstaaten nachgewiesen werden,

M.in der Erwägung, da unbedingt dafür Sorge getragen werden mu , da sämtliches in der Europäischen Union erzeugtes Fleisch frei von verbotenen Stoffen ist,

1.drückt der Familie des Veterinärinspektors Karel van Noppen sein Beileid aus und verurteilt das von der Hormonmafia begangene schändliche Verbrechen;

2.verurteilt die Untätigkeit des Rates und fordert ihn nachdrücklich auf, umgehend die oben genannten Vorschläge für eine Verordnung (EG) des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung anzunehmen,

3.fordert die Kommission auf, eine Rechtsgrundlage für eine strikte Importkontrolle und eine Registrierungspflicht für die lückenlose Kontrolle der Produktionsmengen und Vermarktungswege von Tierarzneimitteln vorzuschlagen;

4.fordert den Rat auf, umgehend gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zu Beta-Agonisten (Umverteiler, Clenbuterol, Engelstaub) zu verabschieden, die deren Verwendung in der Viehzucht ausdrücklich verbieten und die derzeitigen Vorschriften beizubehalten, die jegliche Verwendung von Stoffen mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung verbieten;

5.fordert eine Rezeptpflicht für Tierarzneimittel und die Verabreichung ausschlie lich durch zugelassene Tierärzte sowie die Kennzeichnungspflicht für Art und Dauer der Behandlung von Schlachttieren mit Arzneimitteln, die als Leistungssteigerer mi braucht werden könnten;

6.setzt sich für die Achtung der Nutztiere als Lebewesen ein und fordert artenspezifische Haltungsvorschriften, eine tiergerechte Aufzucht und eine Kontrolle dieser Vorschriften durch die zuständigen Behörden;

7.vertritt die Auffassung, da die Europäische Union dringend ein wirksames und einheitliches Kontrollsystem braucht (einheitliche Anwendung der Richtlinien für Kontrollen, Kontrollen der nationalen Labore durch die gemeinschaftlichen Referenzlabore, Einheitlichkeit der Untersuchungstechnik, jährliche Veröffentlichung der Ergebnisse); fordert die Mitgliedstaaten auf, die Überwachung und die Kontrollen bezüglich der Verwendung verbotener Stoffe in Fleisch zu verstärken;

8.ist der Ansicht, da das Problem grenzüberschreitend ist und da die Hormonmafia auf internationaler Ebene bekämpft werden mu ; vertritt die Auffassung, da zur Auflösung dieser Strukturen zunächst die Mittel der Task Force der Kommission angemessen verstärkt werden müssen, um die Tätigkeit der nationalen Verwaltungen wirksamer zu koordinieren, und au erdem eine internationale spezialisierte Einheit geschaffen werden mu , die die Aufgabe hat, die Informationen über bestehende internationale Netze zu koordinieren und sie in einer europäischen Datenbank zusammenzutragen, die von den einzelnen nationalen Überwachungsbehörden konsultiert werden kann; fordert ferner die Zusammenarbeit mit Europol und fordert ausdrücklich die Einbeziehung der Bekämpfung des Anabolikahandels in die Zuständigkeiten von EUROPOL, sobald diese Einrichtung ihre Arbeit aufnimmt;

9.fordert Kommission und Rat auf, gegen den Mi brauch von Arzneimitteln in der Tierhaltung strenge Strafen einzuführen, bis hin zu einem Produktions- bzw. Berufsverbot für Fleischerzeuger oder Tierärzte, die eine illegale Verabreichung oder Verwendung von Leistungssteigerern vornehmen;

10.fordert die Kommission auf, sich unter Bezugnahme auf die vom Parlament in der Vergangenheit angenommenen Entschlie ungen für ein System einzusetzen, das die Qualitätskontrolle der Fleischerzeugung vom Erzeuger bis zum Verbraucher garantiert; hält es daher für unerlä lich, ein in der gesamten Europäischen Union anerkanntes Qualitätssiegel einzuführen;

11.fordert die Kommission auf, jedes Jahr eine unabhängige Untersuchung über das Vorhandensein von Rückständen im Fleisch sowie die jährliche Veröffentlichung der amtlichen Ergebnisse des Überwachungsplans für die Ermittlung von Rückständen in Tieren und in Fleisch zu finanzieren, wie dies Artikel 4 der Richtlinie des Rates 86/469/EWG vorsieht;

12.fordert die Kommission auf, Seminare, Workshops und informelle Treffen von Sachverständigen aus den nationalen Überwachungsstellen und Labors zu veranstalten, um den Informationsaustausch zwischen den auf nationaler Ebene Verantwortlichen so weit wie möglich zu verbessern;

13.ist der Auffassung, da die Kommission nach Möglichkeit alle Bestimmungen über die Verwendung pharmazeutischer Erzeugnisse bei Tieren sowie über die Überwachung und Kontrolle dieser Verwendung in einen umfassenden Rechtstext einbeziehen sollte, um die Rechtslage zugunsten der mit der Durchführung betrauten Behörden, der Erzeuger, der Metzger, der Verbraucher und der Tierärzte zu vereinfachen;

14.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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