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Parlamento Europeo - 16 marzo 1995
Äquatorialguinea

B4-0416, 0436, 0444, 0451, 0465 und 0476/95

Entschlie ung zur Lage in Äquatorialguinea

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Äquatorialguinea, insbesondere die vom 27. Oktober 1994 sowie auf die Entschlie ung, die von der Paritätischen Versammlung AKP-EU im Februar 1995 auf ihrer Tagung in Dakar angenommen wurde,

A.ernsthaft in Sorge um den Fortgang des demokratischen Übergangsprozesses in Äquatorialguinea,

B.in der Erwägung, da Äquatorialguinea das IV. Lomé-Abkommen und damit auch Artikel 5 über die Einhaltung der Menschenrechte und der Demokratie unterzeichnet hat,

C.besorgt angesichts der Tatsache, da die Regierung Malabos den Demokratisierungsproze weiterhin behindert,

D.besorgt über die Verhaftung, gerichtliche Verfolgung und Verurteilung von Severo Moto, dem Vorsitzenden der Fortschrittspartei, und von Tomás Elo Aka, dem Schatzmeister dieser Partei,

E.in der Erwägung, da die Verurteilung von Severo Moto und Tomás Elo Aka trotz einer eventuellen Berichtigung des Urteils den politischen Dialog mit der politischen Opposition und somit den Demokratisierungsproze lahmgelegt hat,

1.verurteilt nachdrücklich die Aussetzung der aktiven und passiven Bürgerrechte dieser beiden Männer;

2.verurteilt ohne Umschweife, da ihnen die Grundlagen für die Ausübung eines öffentlichen Amtes entzogen wurden;

3.appelliert an die Behörden Äquatorialguineas, die Menschenrechte strikt einzuhalten und den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen zu beschleunigen;

4.fordert die Beendigung der Unterdrückung von Führern und aktiven Mitgliedern der demokratischen Oppositionsparteien;

5.fordert die Erfüllung der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen;

6.fordert die Erfüllung der auf der Konferenz der Geberländer eingegangenen Verpflichtungen, die zusammen mit der Opposition und den jeweiligen Ländern im Juni 1994 abgehalten wurde;

7.fordert den Rat und die Kommission auf, diesbezüglich Druck auf die Regierung Äquatorialguineas auszuüben und in bezug auf die Zusammenarbeit mit diesem Land alle erforderlichen Vorsichtsma nahmen zu treffen, solange die Einhaltung der Menschenrechte und die Demokratisierung nicht gewährleistet sind;

8.fordert, da seine früheren Entschlie ungen zu Äquatorialguinea umgesetzt werden;

9.fordert seinen Präsidenten auf, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der gemeinsamen Oppositionsplattform Äquatorialguineas, der Regierung Äquatorialguineas und den Unterzeichnerstaaten des Lomé-Abkommens zu übermitteln.

 
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