B4-0446 und 0452/95
Entschlie ung zu den Vergewaltigungen ruandischer Frauen
Das Europäische Parlament,
A.in der Erwägung, da Informationen unabhängiger Organisationen zufolge im Lauf des von April bis Juli 1994 währenden Völkermords in Ruanda Frauen und Mädchen Opfer systematischer Vergewaltigungen geworden sind,
B.in Erwägung der entsetzlichen Folgen der Vergewaltigungen für die Opfer, insbesondere die Gefahr von Aids-Infektionen, schlechte medizinische Versorgung, verlassene Kinder und psychologische Traumata,
C.unter Hinweis darauf, da der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 8O8 vom Mai 1993 systematische Vergewaltigungen als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft hat,
1.verurteilt ausdrücklich die sexuelle Gewalt gegen ruandische Frauen und Mädchen;
2.besteht darauf, da die internationale Gemeinschaft für ausreichende humane und materielle Ressourcen sorgt und mit dem Ad-hoc-Tribunal für Ruanda des UN-Sicherheitsrats zusammenarbeitet, das am 8. November 1994 eingesetzt wurde und Schuldige an Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstö e gegen das humanitäre Recht, die seit 1994 begangen wurden, vor Gericht bringen soll;
3.fordert die NRO und die dort tätigen Hilfsorganisationen auf, alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um den Frauen, die Opfer der Gewalt wurden, zu helfen;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der ruandischen Regierung sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.