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Parlamento Europeo - 16 marzo 1995
Rassistischen Gewaltakten in Frankreich und Italien

B4-0455 und 0462/95

Entschlie ung zu den rassistischen Gewaltakten in Frankreich und Italien

Das Europäische Parlament,

A.entsetzt über den Angriff auf zwei Zigeunerkinder in Pisa am 14. März 1995,

B.zutiefst entsetzt über den Tod von Ibrahim Ali, eines von den Komoren stammenden 17jährigen französischen Schülers, der in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 1995 in Marseille durch einen von Plakateklebern des Front National abgefeuerten Schu in den Rücken getötet wurde, und ebenso entsetzt über Gewalttätigkeiten, die Joussef Hohalin Nurta, einer 22jährigen und im siebten Monat schwangeren Somalierin, zugefügt wurden, die von vier Jugendlichen in Ostia mit Fu tritten mi handelt wurde,

C.aufgebracht wegen der Erklärungs- und Rechtfertigungsversuche dieser Handlungen durch Führer des Front National, die sich erdreistet haben, sich auf Notwehr zu berufen, obwohl ihre Plakatkleber bewaffnet waren und aus einem Wagen auf eine Gruppe von Jugendlichen mit Musikinstrumenten geschossen haben sollen,

D.in der Erwägung, da der Staatsanwalt keine Indizien gefunden hat, die die These der Notwehr erhärten könnten,

E.ernsthaft besorgt wegen der rassistischen Gewaltakte gegenüber Gemeinschaften ausländischen Ursprungs in zahlreichen Ländern Europas,

F.zutiefst empört über die rassistischen und ausländerfeindlichen Äu erungen verschiedener politischer Führungspersönlichkeiten und über den Ausbau der Propaganda, die die Fremdenfeindlichkeit zu Wahlzwecken ausschlachtet,

G.beunruhigt über die Tätigkeiten bestimmter rechtsextremer Gruppen und die Gewalttaten und Aggressionen, zu denen ihre Mitglieder immer häufiger greifen,

H.in der Erwägung, da die Akte des Rassismus ein Verbrechen gegen die Menschenrechte sind und da die extremistischen Ideen ebenso töten wie Waffen,

1.teilt das Leid der Familie von Ibrahim Ali und dasjenige aller Familien, die Opfer rassistischer Akte sind, und bringt sein Mitgefühl für Joussef Hohalin Nurta zum Ausdruck;

2.verurteilt nachdrücklich diese rassistischen Gewaltakte sowie die rassistischen Erklärungen und Aufrufe, die zum Verbrechen verleiten können;

3.fordert die Bestrafung der für den Tod von Ibrahim Ali Verantwortlichen und derjenigen, die Joussef Hohalin Nurta mi handelt haben;

4.fordert, da die Führer des Front National, die versucht haben, den Tod an Ibrahim Ali zu erklären und zu rechtfertigen, ebenfalls gerichtlich verfolgt werden;

5.fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Schutz der Gemeinschaften ausländlichen Ursprungs gegen rassistische und faschistische Gewalt zu gewährleisten und zu einer Verbesserung ihrer Lebens-, Wohnungs- und Arbeitsbedingungen beizutragen;

6.fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Behörden der Europäischen Union auf, die Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verstärken und dazu seine wiederholt geäu erten Vorschläge umzusetzen, insbesondere durch die Verabschiedung und Stärkung der Gesetzgebung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in allen Mitgliedstaaten;

7.fordert alle in der Öffentlichkeit stehenden politischen Persönlichkeiten auf, Bemerkungen zu unterlassen, die, wenn auch nur indirekt, zur Fremdenfeindlichkeit verleiten könnten;

8.fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bekämpfung von rassistischen Übergriffen alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen und zu überprüfen, wie Organisationen und Parteien, die zur Entstehung des geistigen Klimas beitragen, das zu Morden wie in Marseille führt, zur Verantwortung gezogen werden können;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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