B4-0424, 0429, 0450 und 0472/95
Entschlie ung zur Westsahara
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die UNO-Resolution zu einem Referendum über die Selbstbestimmung in der Westsahara,
-in Kenntnis des Zwischenberichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1994 über die Durchführung des Friedensplans in der Westsahara,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in der Westsahara,
A.unter Hinweis auf seine bereits früher zum Ausdruck gebrachte Unterstützung der MINURSO, der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara, die im September 1991 zur Überwachung eines Waffenstillstands im Krieg zwischen der Polisario und den marokkanischen Streitkräften und zur Durchführung eines Referendums über die Zukunft dieses Gebiets eingesetzt wurde,
B.angesichts der unzureichenden Personalstärke der MINURSO und besorgt über die Rolle als unabhängiger Mission, insbesondere im Rahmen der Vorbereitung des Referendums,
C.tief besorgt angesichts der Tatsache, da das ursprünglich für 1992 vorgesehene Referendum nach mehrmaliger Verschiebung nun im November 1995 stattfinden soll,
D.bestürzt über die angeblichen Unregelmä igkeiten bei den Verfahren zur Anmeldung, Registrierung und Identifizierung der Wähler,
1.fordert die marokkanischen Behörden auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten und ihre Hinhaltetaktik, die die Anwendung des Friedensplans hinauszögern soll, zu beenden;
2.warnt vor der Gefahr, da ein Weiterschwelen des Konflikts die Sicherheit der ganzen Region gefährden könnte;
3.richtet einen dringenden Appell an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, sich stärker für die ordnungsgemä e Durchführung eines freien und fairen Referendums in der Westsahara durch die MINURSO einzusetzen;
4.fordert die Konfliktparteien, das Königreich Marokko und die Polisario, erneut auf, direkte Verhandlungen im Hinblick auf eine korrekte Anwendung des Friedensplans bis zur Abhaltung eines gerechten und freien Referendums aufzunehmen;
5.fordert seine Konferenz der Präsidenten auf, die Zweckmä igkeit zu prüfen, eine Mitgliederdelegation für die baldige Durchführung einer Untersuchungsmission in der Westsahara zur Untersuchung der Vorbereitungsarbeiten für das Referendum zu benennen, und fordert die marokkanische Regierung auf, dieser Delegation den Zugang zur Westsahara zu erleichtern;
6.fordert die marokkanische Regierung ebenfalls auf, den Zugang ausländischer Beobachter, insbesondere parlamentarische Beobachter, Juristen und Journalisten, zur Westsahara nicht länger zu verbieten;
7.fordert die Behörden der Union und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer politischen, wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen zu Marokko alles ins Werk zu setzen, damit die marokkanische Regierung ihre Verpflichtungen einhält und den Friedensplan in vollem Umfang anwendet;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der marokkanischen Regierung, der MINURSO, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der OAU sowie der Polisario zu übermitteln.