A4-0067/95
Entschlie ung zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996: Einzelplan I - Parlament + Anlage Bürgerbeauftragter, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des Haushaltsplans für 1995,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0067/95),
A.unter Hinweis darauf, da ein Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan Nr. 1/95 (C4-0083/95) vorgelegt wurde, um den Folgen der Erweiterung Rechnung zu tragen, und da dieser Aspekt auch für das Haushaltsjahr 1996 bestimmend sein wird,
B.mit der Feststellung, da es zu einem Wertverlust des ECU gegenüber dem belgischen Franken in Höhe von 2,5% in einem Zeitraum von 12 Monaten gekommen ist und da sich dies in besonderem Ma e auf die Verwaltungshaushalte der Institutionen auswirkt,
C.unter nachdrücklichem Hinweis darauf, da die Aufstellung des Haushaltsplans für 1996 auf der Grundlage der Disziplin bei der Bewilligung der Finanzmittel, des Bemühens um eine transparente Mittelbewirtschaftung und der Vertiefung der Arbeitsmethoden im Hinblick auf die Veranschlagung des tatsächlichen Mittelbedarfs der betreffenden Institutionen erfolgen sollte,
1.ist der Auffassung, da ausgehend von den makroökonomischen Prognosen in Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" der Finanziellen Vorausschau eine Anhebung um 4,2% vorgenommen, d.h. ein Mittelvolumen von 4,191 Millionen ECU zu den Preisen von 1996 vorgesehen werden sollte;
2.betont, da die Bewilligung dieser Mittel unter Einhaltung der Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens und insbesondere von deren Nummer 19 erfolgen mu und da daher die Festsetzung begründeter Prioritäten innerhalb jeder Institution erforderlich ist;
3.weist darauf hin, da sein zuständiger Ausschu die betreffenden Institutionen aufgefordert hat, ihre mehrjährige Vorausschau mit einer Aufschlüsselung der Verwaltungsausgaben auf vier Bereiche - Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs, Ausgaben für Gebäude, sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit den Gebäuden und Ausgaben im Bereich der Informatik - vorzulegen; fordert, da diese aktualisierten Angaben mit einer jährlichen Aufschlüsselung vor der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1996 vorgelegt werden;
4.weist in diesem Zusammenhang auf den starken Anstieg der Gebäudeausgaben und sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit den Gebäuden hin und hält unter diesen Umständen eine Planung aller neuen Ausgaben in diesem Bereich sowie ihre Berücksichtigung im Rahmen einer angemessenen Veranschlagung und unter Einhaltung der Bestimmungen der Haushaltsordnung und seiner früheren Entschlie ungen in diesem Bereich für unverzichtbar; fordert, da eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Gebäudepolitik, die von den betreffenden Institutionen derzeit betrieben werden, erstellt wird;
5.ersucht jede Institution, die Aufschlüsselung der Verwaltungsausgaben anhand eines analytischen Haushaltsplans darzustellen und diesen in den Haushaltsvoranschlag der Ausgaben und Einnahmen aufzunehmen; weist darauf hin, da in diesem analytischen Haushaltsplan trotz der Besonderheiten jeder Institution die Ausgaben für Sitzungen und Tagungen, für die Mitglieder, für das allgemeine nichtaufgegliederte Personal, für Gebäude und Sicherheit, für Material, Informatik, Information, Übersetzung, Telekommunikation und Post sowie die sonstigen Verwaltungsausgaben ausgewiesen werden sollten; betont, da eine solche Darstellung einer grö eren Haushaltstransparenz förderlich ist;
6.weist darauf hin, da es alle Anträge auf die Schaffung neuer Stellen oder die Höhereinstufung/Umwandlung von Stellen berücksichtigen wird, wenn diese Anträge mit einer angemessenen Begründung versehen und durch Berichte über die Evaluierung und die dienstliche Neuverwendung der Humanressourcen untermauert sind;
7.ersucht die betreffenden Institutionen in diesem Zusammenhang, ihm vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 1996 und spätestens bis zum 30. Juni 1995 entsprechend ihrem administrativen Aufbau Organisations- und Stellenpläne nach Direktionen oder Dienststelleneinheiten mit den erforderlichen Angaben vorzulegen, die eine Prüfung der hierarchischen Strukturen sowie der bestehenden Struktur der Arbeitsbeziehungen und der dem Personal zugewiesenen Aufgaben ermöglichen;
8.bekräftigt sein Eintreten für die Effizienz und Unabhängigkeit des europäischen öffentlichen Dienstes und ersucht die Institutionen, ihm vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 1996 konkrete Verwaltungsma nahmen, die von ihnen hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen des Beamtenstatuts und insbesondere von dessen Anhang VII getroffen wurden, vorzulegen, wobei es insbesondere auf die Schlu folgerungen des Jahresberichts des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1993 hinweist;
9.erinnert an seinen Standpunkt hinsichtlich der Bedeutung, die es der interinstitutionellen Zusammenarbeit beimi t, und fordert die betreffenden Institutionen auf, ihm Initiativen und konkrete Fälle für gemeinsam durchgeführte Aufgaben, unter anderem im Bereich der Gebäudepolitik, der Einstellung von Personal allgemein wie auch speziell von Staatsangehörigen aus den neuen Mitgliedstaaten der Union sowie im Bereich der beruflichen Fortbildung, vorzulegen;
10.ist sich zutiefst der Notwendigkeit einer angemessenen Information der europäischen Bürger über die Politiken der EU bewu t; fordert seine zuständigen Stellen auf, eine grundlegende Umstrukturierung der Informationspolitik des Europäischen Parlaments in Verbindung mit anderen europäischen Institutionen vorzunehmen; schlägt vor, da die Dienststellen der Kommission und des Europäischen Parlaments eine breitangelegte Zusammenarbeit untereinander in Gang zu setzen; erklärt seine Absicht, die Ergebnisse dieser Arbeit vor dem 30. September 1995 zu überprüfen, ehe es seinen Beschlu über die erste Lesung des Haushaltsplans für 1996 fa t;
11.verweist auf seine in seiner Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zum Haushaltsentwurf für 1995 gestellte Forderung nach dem Entwurf eines Beschlusses über eine Regelung zur Angleichung der den Assistenten der Mitglieder garantierten Minimalbedingungen im Bereich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Brüssel; fordert die zuständigen Organe (die Quästoren und das Präsidium) des Parlaments zur Prüfung der Angelegenheit auf, so da die zu fassenden Beschlüsse in den Entwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 1996 aufgenommen werden;
12.betont, da STOA den Erfordernissen einer Unterstützung des Parlaments und seiner Organe entsprechen sollte; da sein Verwaltungsrahmen nicht zur Schaffung von parallelen Dienststellen ermutigen, sondern zur Schaffung von Synergie innerhalb des Generalsekretariats des Parlaments beitragen sollte; da diesem Konzept der jährliche Screening-Bericht zugrunde liegen sollte; ist daher der Auffassung, da die Beschlüsse für 1996 von denjenigen, die für die Dauer der Wahlperiode auf der Grundlage einer entsprechenden Bewertung der Forschungskapazität des Parlaments zu treffen sind, getrennt werden sollten, und da kurzfristige Beschlüsse wie jene für 1996 den mittelfristigen Beschlüssen nicht vorgreifen sollten; vertritt die Auffassung, da die Schlu folgerungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle die diesbezügliche Haltung des Parlaments in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsvoranschlags für 1996 leiten sollen;
13.fordert eine Überprüfung der Infrastrukturen des Parlaments im Hinblick auf einen behindertengerechten Zugang im Verlauf des Jahres 1995;
14.weist darauf hin, da ihm bei der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 1996 die Ergebnisse der Ausführung der Mittel des Haushaltsplans 1994 als Richtschnur dienen werden, zumal die Verwaltungsausgaben während der vergangenen Haushaltsjahre Gegenstand eines angeglichenen Eingliederungsplans waren;
15.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den betreffenden Institutionen und Organen sowie der Kommission zu übermitteln.