A4-0050/95
Beschlu über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 206,
-in Kenntnis des Jahresabschlusses der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des diesbezüglichen Berichts des Rechnungshofes,
-in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0096/95),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0050/95),
1.nimmt die folgenden, in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgewiesenen Zahlen zur Kenntnis:
Haushaltsjahr 1993ECU
Einnahmen11 564 999,71
1.Zuschu der Kommission11 240 000,00
2.Bankzinsen238 986,94
3.Sonstige Einnahmen86 012,77
Ausgaben
1.Endgültige Haushaltsmittel11 500 000,00
2.Mittelbindungen11 200 943,17
3.Nichtverwendete Mittel299 056,83
4.Zahlungen8 345 502,16
5.Übertragungen aus 1992 1 900 858,40
6.Zahlungen zu Lasten der aus dem Vorjahr übertragenen
Mittel1 697 642,18
7.Aus dem Vorjahr übertragene und verfallene Mittel (5-6)203 216,22
8.Übertragungen auf 19942 855 441,01
9.Verfallene Mittel (1-4-8)299 056,83
2.empfiehlt die Ernennung eines auf Teilzeitbasis tätigen Finanzkontrolleurs für das Zentrum, der dem Finanzkontrolleur der Kommission unterstellt ist, um die übermä ige Inanspruchnahme des Zahlstellensystems zu verringern;
3.fordert den Verwaltungsrat auf, das Kostenrechnungs- und Kontrollsystem soweit irgendmöglich weiter zu verbessern, wozu u.a. die Kosten für Personal, Dienstreisen und Veröffentlichungen bei den einzelnen Vorhaben gehören;
4.ersucht den Verwaltungsrat ferner, die Verfahren zur Bewertung der Vorhaben entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofes zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei jedem Projekt;
5.hält es für wesentlich, eine Überschneidung der Tätigkeiten der Stiftung mit denjenigen der Kommission und anderer Gemeinschaftseinrichtungen mit ähnlichen Aufgaben zu vermeiden; fordert daher die Kommission auf, ihm bis spätestens 31. August 1995 einen Bericht über die Integration und Organisaton der Tätigkeiten der Union in den betreffenden Bereichen vorzulegen und darin auch die geeigneten Vorschläge zu unterbreiten, um eine grö ere Komplementarität und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen;
6.ersucht die Kommission, ihm bis spätestens 12. Mai 1995 darüber Bericht zu erstatten, welche Ergebnisse die Prüfung des Vorschlags der irischen Regierung bezüglich der Eigentumsrechte an dem Grundstück, auf dem das neue Gebäude der Stiftung steht, erbracht hat;
7.erteilt dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschlu dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.