Radicali.it - sito ufficiale di Radicali Italiani
Notizie Radicali, il giornale telematico di Radicali Italiani
cerca [dal 1999]


i testi dal 1955 al 1998

  RSS
mar 01 apr. 2025
[ cerca in archivio ] ARCHIVIO STORICO RADICALE
Archivio PE
Parlamento Europeo - 5 aprile 1995
(e) Entlastungen für die Ausführung des Haushaltsplans 1993

A4-0060/95

I.Beschlu über die Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des Fünften Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den EG-Vertrag,

-auf der Grundlage des Zweiten AKP-EWG-Abkommens,

-auf der Grundlage der Vermögensübersichten und der Haushaltsrechnung des Fünften, Sechsten und Siebten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1993 (KOM(94)0365),

-in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1993 zusammen mit den Antworten der Organe,

-in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0101/95),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0060/95),

1.erteilt der Kommission Entlastung für die Finanzverwaltung des Fünften Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993 auf der Grundlage der folgenden Beträge:

-Jährliche Einnahmen

Geleistete Beiträge ............................. 0 ECU

Sonstige Einnahmen .............................. 0 ECU

Jährliche Ausgaben .................... 521 525 000 ECU

2.legt seine Bemerkungen in der Entschlie ung nieder, die Bestandteil dieses Beschlusses ist;

3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschlu und die Entschlie ung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

II.Beschlu über die Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des Sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den EG-Vertrag,

-auf der Grundlage des Dritten AKP-EWG-Abkommens,

-auf der Grundlage der Vermögensübersichten und der Haushaltsrechnung des Fünften, Sechsten und Siebten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1993 (KOM(94)0365),

-in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1993 zusammen mit den Antworten der Organe,

-in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 2/94 des Rechnungshofs über die im Rahmen des Sechsten Europäischen Entwicklungsfonds durchgeführten Importprogramme zusammen mit den Antworten der Kommission,

-in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0102/95),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0060/95),

1.erteilt der Kommission Entlastung für die Finanzverwaltung des Sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993 auf der Grundlage der folgenden Beträge:

-Jährliche Einnahmen

Geleistete Beiträge . . . . . . . . . . . . . 1 609 339 000 ECU

Sonstige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . 20 897 000 ECU

Jährliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . 571 591 000 ECU

2.legt seine Bemerkungen in der Entschlie ung nieder, die Bestandteil dieses Beschlusses ist;

3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschlu und die Entschlie ung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

III.Beschlu über die Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des Siebten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den EG-Vertrag,

-auf der Grundlage des Vierten AKP-EWG-Abkommens,

-auf der Grundlage der Vermögensübersichten und der Haushaltsrechnung des Fünften, Sechsten und Siebten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1993 (KOM(94)0365),

-in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1993 zusammen mit den Antworten der Organe,

-in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0103/95),

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0060/95),

1.erteilt der Kommission Entlastung für die Finanzverwaltung des Siebten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993 auf der Grundlage der folgenden Beträge:

-Jährliche Einnahmen

Geleistete Beiträge . . . . . . . . . . . . . . 0 ECU

Sonstige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . 0 ECU

Jährliche Ausgaben . . . . . . . . . 705 646 000 ECU

2.legt seine Bemerkungen in der Entschlie ung nieder, die Bestandteil dieses Beschlusses ist;

3.beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschlu und die Entschlie ung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitonsbank zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

IV.Entschlie ung mit den Bemerkungen, die Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des Fünften, Sechsten und Siebten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1993 sind

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf die Artikel 137 und 206 des EG-Vertrags,

-unter Hinweis auf die Artikel 70, 73 und 77 der für den Fünften, Sechsten und Siebten Europäischen Entwicklungsfonds geltenden Finanzregelungen, wonach die Kommission gehalten ist, alle geeigneten Ma nahmen zu treffen, um den Bemerkungen in den Entlastungsbeschlüssen nachzukommen,

-unter Hinweis auf die bevorstehende Revision des Lomé-Abkommens und die Errichtung des Achten Europäischen Entwicklungsfonds,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0060/95),

in allgemeiner Hinsicht

1.befürwortet das Grundkonzept der EEF als multilaterale Entwicklungsfonds, da dies der wirksamste und geeignetste Weg für die Bereitstellung einer langfristigen strukturellen Entwicklungshilfe ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, da die derzeitige Regelung über die Finanzierung der EEF mit diesem Konzept nicht in Einklang steht, da die Fonds nicht in den Gemeinschaftshaushaltsplan einbezogen sind;

Ausführung des Haushaltsplans

2.ist nach wie vor über die langsame Durchführung der EEF, insbesondere im Bereich der herkömmlichen, projektgestützten Hilfsprogramme, die gemeinsam mit den AKP-Staaten verwaltet werden, besorgt;

3.fordert die Kommission auf, eine Regelung dahingehend einzuführen, da Mittel im Rahmen nationaler oder regionaler Richtprogramme, die nach ihrer Übertragung auf darauffolgende EEF nach einem bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurden, nichtprogrammierbaren Hilfsprogrammen zugewiesen werden;

Verwaltung und Management

4.ersucht die Kommission, sämtliche für die EEF geltenden Finanzregelungen und nach Einbeziehung der EEF in den Haushaltsplan auch die allgemeine Haushaltsordnung der Gemeinschaft im Hinblick darauf zu überprüfen, da ihre Bestimmungen stärker auf die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der EEF abgestimmt werden;

5.fordert die Kommission auf, ihm in ihrem Bericht über die Folgema nahmen zu diesen Entlastungsbeschlüssen über sämtliche Änderungen zu berichten, die im Anschlu an die Bemerkungen des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 1993 am Finanzverwaltungs- und Rechnungsführungssystem der EEF vorgenommen wurden;

6.fordert die Kommission auf, im Rahmen eines Prozesses der Verwaltungsdezentralisierung Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen für bestimmte Aspekte der Finanzverwaltung ihren Delegationen in den AKP-Staaten zu übertragen; ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, ihre Personalpolitik für die Delegationen zu überprüfen und auf jeden Fall eine angemessene personelle Ausstattung der Delegationen sicherzustellen;

7.fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank und den Rechnungshof auf, bei der Durchführung regelmä iger und häufiger Rechnungsführungsprüfungen an Ort und Stelle für die von der EIB im Auftrag verwalteten Operationen zusammenzuarbeiten;

8.ersucht den Rechnungshof, in einem Anhang zu dem einschlägigen Kapitel in seinem Jahresbericht eine zusammenfassende Darstellung sämtlicher Rechnungsführungsprüfungen vor Ort, die im Rahmen der Erstellung seines Jahresberichts über die EEF-Ausgaben durchgeführt wurden, vorzulegen;

9.anerkennt und begrü t die Anstrengungen, die von der Kommission seit 1993 zur Verbesserung des Finanzverwaltungs- und Rechnungsführungssystems der EEF unternommen wurden, und die dadurch erzielten Fortschritte;

10.stellt fest, da der Rechnungshof eine Reihe von Unstimmigkeiten in der Rechnungsführung der EEF festgestellt hat und da die Kommission diese eingeräumt hat; erwartet, da diese Fehler in der Haushaltsrechnung für 1994 behoben werden, deren Rechtmä igkeit und Ordnungsmä igkeit der Rechnungshof erstmals in seiner Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung zu bestätigen haben wird;

Strukturanpassung

11.hebt die Bedeutung der Achtung der Demokratie als Vorbedingung für die Bereitstellung einer Unterstützung im Rahmen der Strukturanpassungsfazilität wie auch die entscheidende Notwendigkeit hervor, da die Gemeinschaft alle erdenklichen Ma nahmen zur Abschwächung der gravierenden negativen sozialen Auswirkungen der Strukturreformen trifft;

12.stellt fest, da die im Rahmen des Sechsten EEF bereitgestellten Gegenwertmittel nicht im Sinne der erklärten Prioritäten der Gemeinschaft für das Gesundheits- und Bildungswesen verwendet werden; ersucht die Kommission trotz der spürbaren Verbesserungen, die in diesem Zusammenhang beim Siebten EEF erkennbar sind, ihren Einflu auf die Regierungen der AKP-Staaten geltend zu machen, um sicherzustellen, da für das Gesundheits- und das Bildungswesen Gegenwertmittel in einem angemessenen Umfang bereitgestellt werden;

13.ersucht die Kommission, ihm bis zum 30. September 1995 einen Bericht mit einer Bewertung der durch die Strukturanpassungsfazilität und die im Rahmen dieser Fazilität gebildeten Gegenwertmittel bislang erzielten Ergebnisse sowie mit Angaben über die der Evaluierung zugrunde gelegten Kriterien vorzulegen;

14.ersucht den Rechnungshof, in das einschlägige Kapitel seines nächsten Jahresberichts eine Evaluierung der im Rahmen der Strukturanpassungsfazilität bislang erzielten Ergebnisse mit Angaben über die der Evaluierung zugrunde gelegten Kriterien aufzunehmen;

Stabex

15.bringt seine Besorgnis über das weitere Ausbleiben einer Einigung zwischen der Kommission und den AKP-Staaten in der Frage der Stabex-Mittel zum Ausdruck; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, da die AKP-Staaten ihren Pflichten gemä den Rahmenregelungen für gegenseitige Verpflichtungen nachkommen; ersucht die Kommission ferner um eine gründliche Überprüfung des gesamten Funktionierens des Stabex-Systems im Rahmen der neuen EEF;

Finanzierung von UN-Operationen aus dem EEF

16.bekräftigt erneut seine Forderung, da Mittel aus dem EEF nur für Zwecke bereitgestellt werden dürfen, für die eine klare Rechtsgrundlage in den Lomé-Abkommen besteht.

 
Argomenti correlati:
stampa questo documento invia questa pagina per mail