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Parlamento Europeo - 6 aprile 1995
Lage in Burundi

B4-0631, 0637, 0643, 0689, 0717, 0722, 0724 und 0725/95

Entschlie ung zur Lage in Burundi

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf die Erklärung des Rates und der Kommission vom 6. April 1995,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Burundi,

-in Kenntnis der von der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union abgegebenen Erklärung von Carcassonne zu Burundi sowie des gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 24. März 1995,

-in Kenntnis der Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 29. März 1995,

A.im Bedauern über die neue Welle der Gewalt in Burundi und entsetzt über das Massaker an schätzungsweise 400 Hutus - hauptsächlich Frauen und Kindern - das in den letzten Tagen von Teilen der Armee und von Milizen im Nordosten Burundis begangen wurde,

B.empört über die ethnisch motivierte Ermordung von mehreren hundert weiteren Menschen durch extremistische Banden beider Seiten, die sowohl in der Hauptstadt Bujumbura als auch auf dem Land ihr Unwesen treiben,

C.zutiefst beunruhigt über die dramatische Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen im ganzen Land und die sich verschärfende ethnische Konfrontation, die den Nährboden für einen weiteren Völkermord ähnlich dem in Ruanda bilden könnte,

D.im Bedauern darüber, da der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angesichts der dramatischen Erklärung des Präsidenten von Burundi über die Gefahr eines drohenden Völkermords nicht mit geeigneten Mitteln, insbesondere der Entsendung einer Schutztruppe, zu reagieren vermochte,

E.beunruhigt wegen der wachsenden Zahl der Flüchtlinge, die derzeit auf 50.000 geschätzt werden und bereits nach Zaire geflohen sind, und in dem Bewu tsein, da ein unkontrollierter Konflikt in Burundi rasch auf Ruanda und Zaire übergreifen könnte, wodurch 20 Millionen Menschen in der Region gefährdet wären,

F.in Anbetracht des Besuchs der europäischen Troika in Bujumbura und des späteren Besuchs des französischen Ministers für Entwicklungsfragen,

G.in Anbetracht der Aufrufe von Präsident Ntibantunganya und der Regierung Nduwayo zur Wiederherstellung des Friedens und zum Dialog,

H.besorgt über Meldungen, in denen von Folterungen politischer Häftlinge durch die "Spezielle Fahndungsbrigade" berichtet wird,

1.verurteilt entschieden das jüngste gemeldete Massaker an 400 Hutus - hauptsächlich Frauen und Kindern -, das von Teilen der Armee und von Milizen begangen wurde, sowie die anderen Morde und Gewaltakte, die im ganzen Land verübt wurden;

2.fordert die sofortige Einstellung der Gewalt und die Entwaffnung der extremistischen Gruppen;

3.bekräftigt erneut seine volle Unterstützung für die rechtmä igen demokratischen Institutionen Burundis, insbesondere die Präsidentschaft der Republik, die Regierung und das Parlament, und bekräftigt sein Bekenntnis zu der am 10. Oktober 1994 unterzeichneten "Regierungskonvention", die von allen Parteien des Konflikts, sorgfältig beachtet werden sollte, was insbesondere die Auflösung der bewaffneten Banden anbelangt, die die derzeitige Krise geschürt haben;

4.fordert die Regierungskräfte und die burundische Opposition auf, den Proze der nationalen Aussöhnung und des demokratischen Aufbauwerkes gemä der am 30. März 1995 vom Staatschef und vom Regierungschef Burundis unterzeichneten gemeinsamen Erklärung, denen alle Unterzeichner der Regierungskonvention mündlich ihre Zustimmung erteilt haben, dynamisch zu betreiben;

5.fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, Druck auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auszuüben, damit dieser Ma nahmen zur Beendigung der Gewaltwelle in Burundi trifft, wie z.B. Einleitung von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien und Entsendung einer Schutztruppe, falls diese von den burundischen Behörden angefordert wird;

6.fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Notstandspläne auszuarbeiten, um für den Fall, da die Gewalt eskaliert, gerüstet zu sein und mit einem UN-Mandat eingreifen zu können, erforderlichenfalls auch unter Einrichtung von "Sicherheitszonen" zum Schutz der Zivilbevölkerung;

7.tritt nachdrücklich dafür ein, da es möglichst bald zu der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewünschten und von der Kommission ins Auge gefa ten Veranstaltung einer "regionalen Konferenz für Frieden, Sicherheit und Stabilität" kommt, und fordert die burundische Regierung auf, diese Chance wahrzunehmen;

8.bestätigt sein volles Vertrauen in den Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen in Burundi, Herrn Ould Abdallah, der bisher den Ausbruch eines umfassenden Bürgerkriegs in diesem Land verhindern konnte, und verurteilt die Demonstrationen, die vor kurzem von Provokateuren gegen ihn veranstaltet wurden und in denen seine Absetzung gefordert wurde;

9.fordert den Rat auf, unverzüglich den in Carcassonne festgelegten Gesamtaktionsplan durchzuführen, was insbesondere die Entsendung neuer Menschenrechtsexperten im Rahmen des Hochkommissariats für Menschenrechte der UNO, die Aufstockung der Zahl der OAU-Beobachter und die Wiederherstellung des Rechtsstaats sowie die Ausbildung von Richtern anbelangt;

10.fordert erneut, da sich die im Sicherheitsrat der UNO vertretenen Mitgliedstaaten der Union in diesem Gremium für ein internationales Embargo für den Export von Waffen und Munition nach Burundi und Ruanda einsetzen und da auch die Mitgliedstaaten ihre Waffen- und Munitionsexporte in diese beiden Länder einstellen;

11.ersucht die Mitgliedstaaten, den Rat, die Kommission und die anderen Industriestaaten, eine umfassende finanzielle Soforthilfe zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung des burundischen Staates bereitzustellen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, da der Rat unverzüglich die Initiative ergreifen sollte, um die in der Erklärung von Carcassonne erwogene "Konferenz der Geberländer" zu organisieren;

12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Generalsekretären der UN und der OAU und der Regierung Burundis zu übermitteln.

 
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