A4-0074/95
Entschlie ung zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995 - Einzelplan III - Kommission
Das Europäische Parlament,
-gestützt auf den EG-Vertrag und insbesondere Artikel 203,
-in Kenntnis der interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Verbesserung des Haushaltsverfahrens und die Haushaltsdisziplin,
-in Kenntnis des am 15. Dezember 1994 festgestellten Haushaltsplans 1995 sowie der einschlägigen Entschlie ung,
-in Kenntnis des von der Kommission am 21. Februar 1995 vorgelegten Vorentwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/1995 (SEK(95)0233),
-in Kenntnis des vom Rat am 14. März 1995 aufgestellten Entwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/1995 (C4-0083/95),
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie, des Ausschusses für Au enwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für Regionalpolitik (A4-0074/95),
Allgemeine Erwägungen
1.begrü t es, da die Kommission einen Vorentwurf des Haushaltsplans vorgelegt hat, der es ermöglicht, die neuen Mitgliedstaaten endgültig einzubeziehen, wodurch sie dem seit März 1994 vom Parlament geäu erten und anlä lich der endgültigen Feststellung des Haushaltsplans am 15. Dezember 1994 bekräftigten Wunsch entsprochen hat;
2.fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Vorschlag zur Lösung der technischen Probleme im Zusammenhang mit ihrem finanziellen Beitrag zu den Beihilfen für Fischer vorzulegen, die infolge der Zwangsstillegungen und der Unterbrechung der Fischereitätigkeiten aufgrund von Verzögerungen bei der Verlängerung der internationalen Abkommen ohne Beschäftigung sind;
in bezug auf die Landwirtschaft
3.bedauert, da der Rat die Abstimmung in zweiter Lesung im Agrarbereich nicht respektiert und die getrennten Mittel einiger Linien in nichtgetrennte umgewandelt hat; billigt somit den Beschlu , den HVE hinsichtlich der Linien des Titels B1-5, die anlä lich der Feststellung des Haushaltsplans 1995 als getrennte Mittel ausgewiesen worden waren, wiederherzustellen;
4.bedauert, da der Rat die Einleitung des in der interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Ad-hoc-Verfahrens abgelehnt hat und gleichzeitig vom Vorschlag der Kommission abweicht, womit er seine Ablehnung eines Dialogs in diesem Bereich bekräftigt;
in bezug auf die Strukturfonds
5.billigt den Beschlu , die Reserve der Gemeinschaftsinitiativen auf der Grundlage einer Vorausschätzung des Bedarfs für die Regionen der neuen Mitgliedstaaten aufzuteilen, verschlie t sich jedoch nicht einer Anpassung der unter Berücksichtigung des Interesses für die verschiedenen Programme eingesetzten Beträge über eine Mittelübertragung;
in bezug auf die internen Politikbereiche
6.ist der Ansicht, da einige Vorschläge der Kommission durch die Erweiterung nicht voll gerechtfertigt sind, und billigt im Interesse der Haushaltsdisziplin die Kürzung der Mittel für die Sondereinrichtungen; erkennt ferner die Notwendigkeit an, eine diesbezügliche Empfehlung bis Ende Juni 1995 vorzulegen;
7.nimmt die Beschlüsse des Rates zur Kenntnis, einige Mittel dieser Kategorie zu kürzen, hält es jedoch für erforderlich, bestimmte Aktionen, wie z.B. in den Bereichen Beschäftigung und Umwelt sowie "Life", zu verstärken, da die Auswirkungen der Erweiterung auf diese nicht angemessen berücksichtigt worden waren; fordert die Kommission auf, die Vorschläge für transeuropäische Netze unter Berücksichtigung der bereits gebilligten Haushaltsbeträge vorzulegen, insbesondere für diejenigen Vorhaben, die für die wirtschaftliche und regionale Entwicklung und für die ökologische Nachhaltigkeit von wesentlicher Bedeutung sind;
8.billigt den Beschlu des Rates, die Mittel für die GFS zu kürzen, ist jedoch der Ansicht, da die Forschungsmittel insgesamt nicht gekürzt werden dürfen, und billigt somit die Verstärkung einiger Forschungsaktionen im Bereich der nuklearen Sicherheit;
in bezug auf die externen Politikbereiche
9.billigt den Beschlu , einige Linien zugunsten der NRO aufzustocken, die von den Auswirkungen der Erweiterung betroffen sind und nicht im HVE berücksichtigt wurden;
10.billigt die Beschlüsse zur Beibehaltung der im HVE für eine Reihe von Aktionen im Bereich der Soforthilfen und der Zusammenarbeit mit den Ländern Asiens, Lateinamerikas und des Mittelmeerraums beantragten Mittel; billigt die Aufstockung der Haushaltslinien, die sich bisher als wirksam erwiesen haben, vor allem die Flüchtlingshilfe zum Schutz von Müttern und Kindern und kriegsversehrten Kindern und Kriegswaisen;
11.begrü t den Beschlu des Rates, die Zahlungsermächtigungen für Mostar zu erhöhen; stellt ferner fest, da der Rat die Schaffung einer neuen Haushaltslinie (B7-5202) ohne jedwede Rechtsgrundlage hingenommen hat;
in bezug auf die Verwaltungsausgaben
12.stimmt den Beschlüssen des Rates zu den Verwaltungsausgaben und zum Stellenplan zu und ist der Ansicht, da die Schaffung neuer Stellen die Einbeziehung der neuen Länder in die Unionspolitiken beschleunigen dürfte;
13.befürwortet den Beschlu , den Stellenplan des Amtes für amtliche Veröffentlichungen um fünf Stellen zu erhöhen;
14.erinnert daran, da bei der Abstimmung über den Haushaltsplan 1995 die Mittel für die Schaffung von 210 Stellen in die Reserve eingesetzt wurden und da diese Mittel erst dann freigegeben werden, wenn die Kommission
-für jedes betroffene Organ Vorschläge für den vorgezogenen Ruhestand vorgelegt hat;
-die Initiative ergriffen hat, zwei neue Delegationen zu eröffnen, eine davon in Sri Lanka und die andere in Nicaragua;
-zufriedenstellende Informationen über die Notwendigkeit der Schaffung von sechs Stellen der Laufbahngruppe D für den Sprachendienst unterbreitet hat;
-den vom zuständigen Mitglied der Kommission angekündigten Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Errichtung eines Übersetzungszentrums vorlegt hat;
15.erinnert daran, da es bei den Anhörungen der Kommissionsmitglieder im Januar 1995 seine Bereitschaft erklärt hat, die Zahl der Stellen, die für die Kabinette der Kommissionsmitglieder vorgesehen sind, auf maximal sechs A-Stellen zu beschränken;
16.bestätigt seinen Standpunkt hinsichtlich der interinstitutionellen Zusammenarbeit und weist darauf hin, da bei der Feststellung des Haushaltsplans 1995 Mittel in die Reserve in Erwartung operationeller Vorschläge im legislativen, administrativen und haushaltspolitischen Bereich eingesetzt worden waren; hält die Erstellung eines gemeinsamen Schemas mit Einstellungskriterien für erforderlich;
17.fordert die Organe einschlie lich des Rates auf, ein institutionelles Programm für die Neugestaltung und Regelung ihrer Übersetzungsdienste vorzulegen; ist der Auffassung, da mit diesem Programm auch das Übersetzungszentrum einbezogen, grö ere Einsparungen beim Personal erzielt und dezentralisierte Managementformen einschlie lich Telearbeit eingeführt werden sollten; dabei mu gleichzeitig das Funktionieren aller Organe gewährleistet werden;
18.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.