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Parlamento Europeo - 6 aprile 1995
(b) BNH Nr. 1/95

A4-0061/95

Entschlie ung zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 1995: Einzelplan I - Parlament + Anlage Bürgerbeauftragter, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf den EG-Vertrag und insbesondere Artikel 203,

-unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens,

-gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert am 31. Oktober 1994, und insbesondere die Artikel 15 und 55,

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 16. Dezember 1994 zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung vorübergehender Sonderma nahmen aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands, Norwegens und Schwedens betreffend die Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

-in Kenntnis des von der Kommission am 21. Februar 1995 unterbreiteten Vorentwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95 (SEK(95)0223),

-in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1/95 (C4-0083/95),

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0061/95),

A.unter Hinweis darauf, da das Parlament, der Rat und die Kommission, Vertragspartner der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993, gemä Nummer 24 dieser Vereinbarung die Beträge der verschiedenen Rubriken der Finanziellen Vorausschau im Hinblick auf die Erweiterung der Union angepa t haben,

B.unter Hinweis darauf, da in den am 15. Dezember 1994 festgestellten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 im Hinblick auf diese Erweiterung in jeden Einzelplan Rückstellungen eingesetzt wurden und da die Freigabe dieser Rückstellungen gebunden ist an die Bestimmungen der Haushaltsordnung und insbesondere der Artikel für Mittelübertragungen und die Vorlage eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans 1/95,

I. Allgemeiner Rahmen

1.bekräftigt den bereits in Ziffer 6 seiner Entschlie ung vom 15. Dezember 1994 vertretenen Standpunkt, wonach die vorläufigen Mittel, die für die Rückstellungen in jedem Einzelplan veranschlagt wurden, ausschlie lich zur Deckung des neuen, mit der Erweiterung zusammenhängenden Bedarfs bestimmt sind, und zwar sowohl für die Humanressourcen als auch für den Verwaltungsbetrieb der Organe, und da der übrige Bedarf für die laufende Verwaltung im Rahmen des ordentlichen Haushaltsplans für 1995 berücksichtigt wurde;

2.betont, da der für das Haushaltsjahr 1995 festgestellte Haushaltsplan für die Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" der Finanziellen Vorausschau einen globalen zur Verfügung stehenden Spielraum in Höhe von 13.677.827 Ecu gelassen hat;

3.verweist auf die derzeit negative Entwicklung der Wechselkursparität Ecu/BF, die sich in besonderem Ma e auf die Verwaltungshaushalte der Organe auswirkt; verweist ferner auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf das Bestreben der Organe, die Vertragspartner der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung sind, dafür zu sorgen, da so weit wie möglich noch verfügbare Spielräume unter den Obergrenzen der verschiedenen Ausgabenrubriken bleiben;

4.hält es unter diesen Bedingungen für notwendig, innerhalb der Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" einen vernünftigen verfügbaren Spielraum zu erhalten;

5.weist darauf hin, da das Hauptziel dieses BNH 1/95 darin besteht, die für die Erweiterung vorgesehenen Rückstellungen auf die entsprechenden Haushaltslinien zu verteilen;

6.betont jedoch, da diese Verteilung nicht automatisch erfolgen darf und da die Ausstattung jeder Haushaltslinie Gegenstand einer angemessenen Beurteilung sein mü te und die für die Verwaltungsausgaben festgelegten Bestimmungen und Kriterien eingehalten werden mü ten;

7.ist der Ansicht, da im vorliegenden Falle die Zuweisung der Mittel in erster Linie die Schaffung neuer Stellen betrifft, die eine beträchtliche Änderung des Stellenplans der verschiedenen Organe mit sich bringt;

8.teilt in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Rates, der bedauert, da die betreffenden Organe keinen Nachweis für die tatsächliche Personalaufnahmefähigkeit der verschiedenen Organe auf der Grundlage ihrer ursprünglichen Anträge im Rahmen ihrer Voranschläge geliefert haben und da es an einer optimalen Verwaltung des vorhandenen Personalbestands mangelt;

9.verweist in diesem Zusammenhang auf seine wiederholt geäu erten Standpunkte hinsichtlich der Notwendigkeit einer rationellen und effizienten Verwaltung der Humanressourcen und auf seine Forderung in bezug auf die Notwendigkeit der Vorlage analytischer Haushaltspläne einerseits und andererseits funktioneller Organisations- und Stellenpläne pro Direktion oder Dienststellenzusammenlegung je nach der administrativen Organisation jedes Organs, um der Haushaltsbehörde die Möglichkeit zu geben, die hierarchischen Strukturen und die Beziehungen sowie die dem Personal übertragenen Aufgaben zu überprüfen;

11.stellt fest, da die Schaffung neuer Stellen in den Organen insgesamt und die Gleichzeitigkeit von Verfahren für die Einstellung von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten der Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit dienen sollte;

12.ist somit der Ansicht, da diese interinstitutionelle Zusammenarbeit im vorliegenden Fall und unter Berücksichtigung der Eigenheiten jedes Organs eine Quelle der Synergien sein, den Organen Doppelarbeit und zusätzliche Kosten ersparen und die Erstellung eines gemeinsamen Schemas für die Einstellungskriterien ermöglichen sollte; ist ferner der Ansicht, da dieses Konzept es verhindern würde, da die Organe in einen "Konkurrenzkampf" untereinander bei der Einstellung potentieller Bewerber eintreten;

13.ersucht unter diesen Voraussetzungen den Rat, dieses Konzept im Rahmen der Einstellung seiner eigenen Beamten zu übernehmen;

II. Europäisches Parlament

14.weist darauf hin, da es über die Mittelübertragung C1/95 (SEK(95)0248) bereits einen Betrag in Höhe von 18.748.500 Ecu aus der für die Erfordernisse der Erweiterung bestimmten Rückstellung von 30 Millionen Ecu zugewiesen hat;

15.betont, da über diesen BNH das Hauptziel des Haushaltsplans des Parlaments verwirklicht werden kann, nämlich die Schaffung von 274 Stellen, einschlie lich der 32 Stellen für Bedienstete auf Zeit der Fraktionen, und die Höherstufung von 5 Dauerplanstellen A4 nach A3 und von 3 Dauerplanstellen A5 nach A4; betont ferner, da die Schaffung dieser Stellen - abgesehen von der dem Sprachendienst eingeräumten Priorität - auch den unmittelbaren Bedarf der Ausschüsse, d.h. der parlamentarischen Unterstützung, decken, die Entwicklung der Laufbahnen für verdienstvolle Beamte ermöglichen und die Verantwortungen und Arbeitsbedingungen in einigen Sektoren berücksichtigen mü te;

16.begrü t das Konzept der Schaffung dieser Stellen in den Eingangsbesoldungsgruppen der verschiedenen Laufbahngruppen des betreffenden Personals; begrü t es ferner, da dieses Konzept es ermöglicht, zum einen den sich aus der Erweiterung ergebenden Erfordernissen zu genügen und zum anderen eine optimale Eingliederung und Verwaltung der gesamten Humanressourcen sicherzustellen;

17.weist jedoch darauf hin, da die Schaffung dieser Stellen zu einem beträchtlichen Anstieg seines Stellenplans führt und folglich in den nächsten Haushaltsjahren ab 1996 dieser Stellenplan beibehalten werden mü te, da jedem neuen Antrag mit Hilfe von Stellenneuzuweisungen und über die Mobilität des vorhandenen Personals stattgegeben werden mü te; stellt fest, da diese Personalverwaltung eine eingehende Analyse der verschiedenen im Stellenplan vorhandenen Stellen voraussetzt und zu einer grö eren Rentabilität der Humanressourcen führt;

18.fordert die Verwaltung auf, dem Haushaltsausschu bis zum 30. Oktober 1995 eine Studie vorzulegen, die eine Einschätzung des Personalbedarfs während der Plenartagungen in Stra burg ermöglicht;

III. Rat

19.weist darauf hin, da sich der Rat für die Schaffung von 86 Stellen - davon 18 A, 40 LA, 3 B und 25 C - ausgesprochen hat, und da diese Stellen zu den 75 Stellen - davon 3 A auf Zeit, 40 LA, 2 B und 30 C - hinzukommen, die bei der Feststellung des Haushaltsplans 1995 geschaffen wurden (Berichtigungsschreiben Nr. 2/95), um soweit wie möglich den dringendsten Bedarf in sprachlicher Hinsicht zu decken;

IV. Gerichtshof

20.weist darauf hin, da sich der Rat für die Schaffung von 100 neuen Dauerplanstellen und Stellen auf Zeit je nach ihrer Zuweisung an die Kabinette der neuen Mitglieder des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz sowie an die Übersetzungs- und Dolmetschdienste und sonstigen Verwaltungsdienste des Organs ausgesprochen hat;

21.ist jedoch der Ansicht, da dieser Bestand an neuen Stellen aufgestockt werden mu durch 13 weitere Stellen, davon 3 für den Übersetzungs- und Dolmetschdienst und 10 für die Kabinette der neuen Mitglieder;

22.ist der Ansicht, da die Schaffung dieser Stellen zum einen die Besonderheit des Organs berücksichtigen und zum anderen gemeinsamen Kriterien hinsichtlich der Besoldungsgruppen für die Einstellung in die verschiedenen Laufbahngruppen des Personals entsprechen mü te;

23.hat somit im Wege von Abänderungen folgendes beschlossen: die Schaffung von 2 Dauerplanstellen LA5 für den Dolmetschdienst, 1 Dauerplanstelle C5 für den Übersetzungsdienst, 3 Dauerplanstellen B3, 2 Dauerplanstellen C3 und 5 Dauerplanstellen D3 für die Kabinette der neuen Mitglieder; die Umwandlung von 8 Stellen auf Zeit A4 in A5, 6 Stellen auf Zeit A5 in A6, 2 Stellen auf Zeit B2 in B3, 8 Stellen auf Zeit B4 in B5, 6 Dauerplanstellen C2 in C3, 4 Dauerplanstellen B2 in B3, 1 Dauerplanstelle A3 in A5, 4 Dauerplanstellen C1 in C3, 1 Dauerplanstelle B1 in B5, 12 Dauerplanstellen LA4 in 6 LA5 und 6 LA6, 2 Dauerplanstellen B3 in B5, 4 Dauerplanstellen C3 in C5, 2 Dauerplanstellen C4 in C5 und 1 Dauerplanstelle D1 in D3;

24.fordert den Gerichtshof auf, die Haushaltsbehörde vor der ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 1996 über die Schlu folgerungen des Berichts zu informieren, den ein unabhängiger Sachverständiger, wie im Miet-Kauf-Vertrag für drei Nebengebäude des Palais vorgesehen, erstellen wird; ersucht den Gerichtshof ferner, im selben Bericht seine gesamte Immobilienpolitik und seine übrigen Vertragsverpflichtungen und Bedingungen zur Nutzung des Palais darzulegen;

V. Rechnungshof

25.weist darauf hin, da sich der Rat für die Schaffung von 45 Dauerplanstellen und Stellen auf Zeit je nach ihrer Zuweisung an die Kabinette der neuen Mitglieder des Rechnungshofes sowie an den Übersetzungsdienst und die sonstigen Verwaltungsdienste des Organs ausgesprochen hat;

26.ist jedoch der Ansicht, da die Gesamtheit der Stellen für die Sprachendienste nicht in direktem Zusammenhang steht mit dem Bedarf aufgrund der Erweiterung und da einige vorgesehene Besoldungsgruppen nicht dem funktionellen Bedarf des Organs entsprechen;

27.hat somit im Wege von Abänderungen beschlossen, 2 Dauerplanstellen LA6 in LA7, 1 Dauerplanstelle B1 in B3, 2 Dauerplanstellen C1 in C5, 1 Dauerplanstelle A3 in A5 und 2 Dauerplanstellen C3 in C5 umzuwandeln;

28.hat im Wege von Abänderungen einen Betrag in Höhe von 50.000 ECU in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" für den Posten 2391 "Gemeinsamer Dolmetscher-Konferenzdienst" veranschlagt und fordert den Generalsekretär des Organs auf, bis zum 30. Juni 1995 einen Bericht zu unterbreiten, der den funktionellen Bedarf des Rechnungshofes im Dolmetschbereich und Informationen über das System der Tarifgestaltung von seiten der Organe, die die Dolmetscher zur Verfügung stellen, beinhaltet;

VI. Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen

29.befürwortet den Standpunkt des Rates, die den Mitgliedern des Ausschusses der Regionen gewährten Vergütungen an diejenigen der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses anzugleichen;

30.bedauert, da der Ausschu der Regionen in seinem Voranschlag den Stellenplan für 1995 in einer anderen Aufgliederung dargestellt hat, als von der Haushaltsbehörde im Haushaltsplan 1995 festgestellt wurde;

31.weist darauf hin, da sich der Rat für die Schaffung von 7 Dauerplanstellen für den Wirtschafts- und Sozialausschu , 7 Dauerplanstellen für den Ausschu der Regionen und 54 Dauerplanstellen für die gemeinsame Organisationsstruktur ausgesprochen hat;

32.ist jedoch der Ansicht, da die Gesamtheit der für diese beiden beratenden Organe vorgesehenen Stellen und ihre gemeinsame Organisationsstruktur nicht ihrem funktionellen Bedarf entsprechen und keine Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der neuen Mitgliedsländer herstellen;

33.hat somit im Wege von Abänderungen folgendes beschlossen: für den Teil A - Wirtschafts- und Sozialausschu - die Umwandlung von 2 Dauerplanstellen A5 in A7, 1 Dauerplanstelle B5 in A7, 3 Dauerplanstellen C3 in C5 und die Streichung von 1 Dauerplanstelle C3; für den Teil B - Ausschu der Regionen -die Umwandlung von 2 Dauerplanstellen A5 in A7, 1 Dauerplanstelle B3 in A7, 3 Dauerplanstellen C2 in C5 und die Streichung von 1 Dauerplanstelle B5; für den Teil C - gemeinsame Organisationsstruktur - die Streichung von 8 Dauerplanstellen LA4 und 3 Dauerplanstellen LA 5; die Umwandlung von 10 Dauerplanstellen LA6 in LA7 und von 4 Dauerplanstellen C3 in C5;

34.stellt fest, da die für Teil A - Wirtschafts- und Sozialausschu - und für Teil B - Ausschu der Regionen - geschaffenen Stellen für die beratende Tätigkeit bestimmt sind, während die für Teil C - gemeinsame Organisationsstruktur - geschaffenen Stellen zum einen die Einrichtung von zwei neuen operationellen Sprachabteilungen mit jeweils 11 LA-Stellen ermöglichen; zum anderen sollen die restlichen 9 LA-Stellen auf die übrigen 9 Sprachabteilungen aufgeteilt werden;

VII. Organe insgesamt

35.hat im Wege von Abänderungen das Kapitel 102 "Erweiterung" gestrichen, das bei der Feststellung des Haushaltsplans 1995 geschaffen worden war, um die vorläufigen Mittel im Hinblick auf die Erweiterung aufzunehmen, das jedoch aufgrund der Vorlage des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans 1/95 nicht mehr notwendig ist;

36.hat im Wege von Abänderungen in Kapitel 100 "Vorläufig eingesetzte Mittel" in den verschiedenen Einzelplänen des Haushaltsplans Pauschalbeträge zur Deckung der Kosten für die Personaleinstellung eingesetzt und fordert die betreffenden Organe auf, im Zusammenhang mit den Verfahren zur Einstellung der Beamten interinstitutionell zusammenzuarbeiten;

37.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den betreffenden Organen und Institutionen zu übermitteln.

 
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