A4-0068/95
Entschlie ung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über ein Sonderprogramm zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und zu dem Entwurf einer Mitteilung an die Mitgliedstaaten zur Festlegung von Leitlinien für eine Initiative im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und den Grenzbezirken Irlands
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (KOM(94)0607 - C4-0267/94),
-in Kenntnis des Entwurfs einer Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten (SEK(95)0279 - C4-0084/95),
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (A4-0068/95),
1.begrü t die rasche Reaktion der Kommission auf das Ende der Gewalt in Nordirland und den Beschlu des Europäischen Rates von Essen, eine besondere Gemeinschaftsinitiative zu unterstützen, die die Herstellung eines dauerhaften Friedens erleichtern soll;
2.sieht sich durch den Vorschlag ermutigt, die Politik der Europäischen Union in bezug auf Nordirland und die angrenzenden Grafschaften auszubauen und hierauf zu konzentrieren, um denjenigen Gemeinschaften, die am stärksten vom Konflikt betroffen sind, bei der städtischen und ländlichen Erneuerung zu helfen;
3.unterstützt die vorrangige Förderung von Wachstum und Beschäftigung, sozialer Integration, ländlicher und städtischer Erneuerung, grenzübergreifender Zusammenarbeit und Entwicklung der Industrie;
4.begrü t die breite Konsultation mit örtlichen Behörden, Unternehmen, Gewerkschaften, freiwilligen und sonstigen Hilfsgruppen und hofft, da diese Konsultation ein ständiges Merkmal dieser Gemeinschaftsinitiative sein wird;
5.betont, da die spezifische und au ergewöhnliche Art des Programms verdeutlicht und insbesondere der Grundsatz der Zusätzlichkeit klar angewandt werden mu ;
6.erkennt die Vorteile der Zusammenarbeit zwischen der EU und anderen Organisationen an, die im Rahmen von ergänzenden Initiativen in Irland tätig sind;
7.fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, da bereits bestehende EU-Programme rasch umgesetzt werden;
8.unterstreicht die Notwendigkeit einer Koordinierung zwischen diesem Vorschlag für eine Gemeinschaftsinitiative und anderen, von der Union in diesem Gebiet mitfinanzierten Strukturma nahmen;
9.fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung der in den Rahmen dieser Initiative fallenden Projekte technische Hilfe für Gemeinschaften und Organisationen vorzusehen;
10.unterstützt das Ziel, sicherzustellen, da das Programm allen Gemeinschaften innerhalb Nordirlands und zwischen Nordirland und den angrenzenden Grafschaften auf ausgewogene und gerechte Art und Weise zugute kommt, sich aber auch auf Gebiete und Bevölkerungsgruppen konzentriert, in denen die Not am grö ten ist;
11.betont, da faire Beschäftigungsmöglichkeiten und gleiche Chancen bei der Planung und Umsetzung der Initiative beachtet werden müssen;
12.empfiehlt, da sämtliche Hilfsprojekte für Nordirland auf die Förderung eines stärkeren Bewu tseins für die Notwendigkeit der Erhaltung der natürlichen wie auch der nichtnatürlichen Umwelt gerichtet sein sollten;
13.erkennt an, da dieses Sonderprogramm ein besonders innovativer Vorschlag ist und hofft daher, da eine flexible Verwaltung mit einer effektiven Haushaltskontrolle einhergeht;
14.erinnert daran, da es bereits in erster Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1995 vorbehaltlich der Anpassung der Finanziellen Vorausschau für eine Erhöhung der Mittel zugunsten des Friedensprozesses in Nordirland gestimmt hat;
15.nimmt zur Kenntnis, da die Anpassung der Finanziellen Vorausschau die Aufstockung der Höchstgrenze der Kategorie 2 um 200 Mio. ECU ermöglicht hat, und da dadurch das Programm für Frieden und Versöhnung im Rahmen dieses Betrags finanziert werden kann;
16.ist bereit, als Teil der Haushaltsbehörde die Erhöhung der Mittel für dieses Programm in Betracht zu ziehen, und fordert die Kommission auf, einen entsprechenden Antrag auf Anpassung der Finanziellen Vorausschau zu stellen;
17.fordert die Kommission auf, in dem Fall, in dem keine Anpassung der Finanziellen Vorausschau erfolgt, den Finanzbogen gemä den Bestimmungen von Artikel 3 der Haushaltsordnung zu überprüfen.
18.fordert eine Verkürzung der Frist von vier Monaten für die Einreichung von Vorschlägen auf zwei Monate (Ziffer 14 des Entwurfs einer Mitteilung);
19.beabsichtigt, seine Stellungnahme zu jedem weiteren Vorschlag der Kommission zum Sonderprogramm der Gemeinschaft abzugeben;
20.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.