B4-0671, 0683, 0693, 0698, 0701 und 0710/95
Entschlie ung zur bedrohlichen Entwicklung in Kroatien, Bosnien und Kosovo
Das Europäische Parlament,
A.in Anbetracht der zunehmenden Spannungen in Bosnien und der Kämpfe in der Region von Bihac und Tuzla,
B.unter Hinweis auf die Erklärung des Führers der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, vom 27. März 1995, derzufolge seine Truppen den Kampf bis zur "vollständigen Vernichtung ihres Feindes" fortsetzen würden und er Tuzla nicht länger als "Schutzzone der UN" betrachtet,
C.angesichts der Tatsache, da das UN-Mandat in Kroatien nicht völlig eingehalten wurde,
D.in Kenntnis der Tatsache, da der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Beschlu über die weitere Präsenz von UN-Truppen auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawien gefa t hat, da jedoch die praktischen Modalitäten des Mandats für die UN-Operation zur Wiederherstellung des Vertrauens (UNCRO) noch festgelegt werden müssen,
E.in der Überzeugung, da die Anwesenheit von UN-Truppen in der Region nicht zur Legalisierung von Vertreibung und Okkupation führen darf, sondern im Gegenteil die Voraussetzungen für die Wiederherstellung des Völkerrechts, der Menschenrechte und der Demokratie schaffen mu ,
1.begrü t den Beschlu des UN-Sicherheitsrates über das Mandat für die weitere Präsenz von UN-Truppen auf dem Territorium des früheren Jugoslawien als Beitrag zum Abbau der Spannungen in der Region und fordert die Regierung von Kroatien sowie den UN-Beauftragten Thorvald Stoltenberg nachdrücklich auf, so rasch wie möglich zu einer Einigung über die konkrete Durchführung der UNCRO zu gelangen;
2.fordert den Rat auf, die UNO zu veranlassen, endlich energisch gegen die Angriffe auf die Zivilbevölkerung aufzutreten, und unterstützt in diesem Sinne die Vorschläge des Generalsekretärs der Vereinten Nationen;
3.ersucht die Mitgliedstaaten der Union, vom Sicherheitsrat der UNO einen wirkungsvolleren Schutz der Stadt Tuzla, die bisher eine friedliche Gemeinschaft der Muslime, Kroaten und Serben in Bosnien darstellt, zu fordern;
4.ist grundsätzlich der Überzeugung, da die Aufhebung des bestehenden Embargos gegen Serbien/Montenegro nur dann möglich ist, wenn Serbien/Montenegro die Republiken Kroatien, Bosnien und FYROM anerkannt hat;
5.verurteilt die anhaltende Verfolgung der albanischsprachigen Mehrheit im Kosovo als flagrante Verletzung der Menschenrechte und Auslöser der Instabilität in einem ohnehin bereits explosiven Teil des Balkan;
6.fordert den Rat mit Nachdruck auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um zu einer Beendigung der jüngsten Kämpfe in Bosnien-Herzegowina beizutragen, und fordert alle am Konflikt beteiligten Parteien auf, Aktionen zu unterlassen, die den Konflikt in Bosnien-Herzegowina weiter verschärfen könnten;
7.fordert, da Hilfe und Unterstützung durch die EU vor allem jenen Kommunen, Gruppen und Initiativen zugute kommen mu , die die Rückkehr von Flüchtlingen und die Gleichbehandlung von Angehörigen aller Konfessionen und Völker garantieren;
8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, dem UN-Sicherheitsrat sowie den Regierungen von Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien/Montenegro zu übermitteln.